„Es besteht kein Zweifel daran, dass das Anfertigen von Bildern von allem, was eine Seele besitzt, verboten ist, ja sogar zu den großen Sünden gehört, aufgrund der schweren Androhungen, die darüber in den Texten der Sunna überliefert wurden, und weil darin eine Nachahmung Allahs in Seiner Erschaffung der Lebewesen liegt, und weil es ein Mittel zur Versuchung und in vielen Fällen ein Weg zum Shirk ist. Die Sünde umfasst denjenigen, der die Aufnahme macht, denjenigen, der sie in Auftrag gibt, sowie jeden, der dabei hilft oder dazu beiträgt; denn sie helfen einander bei der Sünde. Allah hat dies verboten mit Seiner Aussage: „und helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen.“ (Surah Al-Maidah, Ayah 2). Und Allah gewährt den Erfolg.“ Fatawa der Ständigen Kommission 1/454
In einer anderen Fatwa der Ständigen Kommission (1/458) heißt es: „Es ist nicht erlaubt, Lebewesen mit einer Kamera oder anderen Aufnahmegeräten zu fotografieren, noch ihre Bilder zu besitzen oder aufzubewahren, außer im Fall einer Notwendigkeit, wie bei Bildern für Ausweise oder Reisepässe. Dann ist es wegen der Notwendigkeit erlaubt, sie anzufertigen und aufzubewahren.“