Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Das Urteil über Zucker, in dessen Raffination Spodium (Knochenasche) beigemischt wird

Frage

Ist die Raffination von Rohrzucker verboten? Denn die Fabriken verwenden bei der Raffination verbrannte Knochen, die vom Vieh stammen können, dessen Ursprung wir nicht kennen. Ist es erlaubt oder verboten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Mit der Verwendung von verbrannten Knochen bei der Herstellung von Zucker, ist die Asche, während der Raffination des Saftes des Zuckerrohrs oder der Zuckerrübe, gemeint, um den weißen Zucker zu gewinnen.

In „Al-Mausu'ah Al-'Arabiyah Al-'Alamiyah“ (17/249) steht: „Es gibt zwei weitere bekannte Arten der Holzkohle. Diese sind die Holzkohle, die aus Holz hergestellt wird, und Spodium, das auch als Knochenasche bekannt ist. Dieses wird aus den Überresten der Tiere, speziell ihrer Knochen, hergestellt. Größtenteils besteht Spodium aus Asche und beinhaltet etwas Kohlenstoff und Verunreinigungen. Die Fabrikanten verwenden Spodium in Form von Pulver, zur Adsorption der Farben. Dieser Adsorptionsvorgang erfolgt auch in der Herstellung von weißem Zucker.“

Zweitens:

Spodium, das bei der Raffination von Zucker verwendet wird, hat zwei Fälle:

Der erste Fall: der Knochen ist rein. Dies entsteht, indem es von einem Tier kommt, das erlaubt ist zu verzehren und islamisch geschächtet wird. Hier gibt es nichts Unklares, da es erlaubt und rein ist.

Der zweite Fall: der Knochen ist unrein, wie bei einem verendeten Tier.

Die richtige Ansicht hier ist, dass er (der Knochen) durch die Verbrennung und dadurch, dass er zu Asche wurde, rein wird. Denn die unreinen Dinge werden durch einen Prozess, der sie zu einer anderen Substanz macht, rein. Dies, gemäß der richtigen Ansicht, so wie es die Ansicht der Hanafiten und Malikiten ist.

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah Al-Kuwaitiyah“ (10/278) steht: Die Hanafiten und Malikiten sind der Ansicht, was auch einer Überlieferung von Ahmad entspricht, dass eine unreine Sache durch den Prozess der Umwandlung (zu einer anderen Substanz) rein wird. So wird die Asche einer unreinen Substanz nicht unrein bleiben und auch nicht als eine gezählt. Salz, das ein Esel, Schwein oder sonst was war, oder etwas, das unrein war, fällt in einen Brunnen und wird dann zu Erde. Genauso verhält es sich bei etwas Berauschendem, das zu Essig wird, egal ob es von selbst oder durch einen Menschen geschieht, da sich die Substanz selbst verändert und die islamische Gesetzgebung die Eigenschaft der Unreinheit auf diese Realität angeordnet hat, wodurch sie dann hinweg fällt, wenn sie verschwindet. Wenn der Knochen oder das Fleisch nun zu Salz werden, dann fällt das Urteil vom Salz darauf, da das Salz weder Fleisch noch Knochen ist. Es gibt diesbezüglich viele Beispiele in der islamischen Gesetzgebung. Dazu gehört das Anhängsel (im Mutterleib), das unrein ist. Wenn es aber zu einem Klumpen wird, wird es rein. Und Saft ist rein, wenn es aber zu etwas Berauschendem wird, wird es unrein. Dadurch wird klar, dass durch die Umwandlung einer spezifischen Sache, das Attribut auch verschwindet.“

Diese Ansicht haben auch Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah und sein Schüler Ibn Al-Qayyim ausgewählt.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Aussage, dass es durch die Umwandlung rein wird, ist richtiger, denn wenn die Unreinheit zu Salz oder Asche wird, verändert sich die Realität, der Name und das Attribut. Die Überlieferungstexte, die das Verbot von Verendetem, Blut und Schweinefleisch beinhalten, beinhalten nicht das Salz, die Asche und die Erde. Weder wortwörtlich noch in der Bedeutung. Und die Bedeutung, aufgrund dieser die Dinge übel sind, fällt bei diesen anderen Dingen weg. So hat die Aussage, dass sie übel und unrein sind, keinerlei Anhaltspunkt.“ Aus „Majmu‘ Al-Fatawa“ (20/522)

Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Reinheit des Berauschendem, durch den Prozess der Umwandlung, entspricht dem Analogieschluss. Denn es ist unrein, aufgrund der üblen Eigenschaft. […] Dies ist die Grundlage der islamischen Gesetzgebung in ihren Quellen, sogar die der Belohnung und Bestrafung. Somit ist der richtige Analogieschluss, dass man dies auf allen unreinen Dingen übernimmt, wenn diese umgewandelt werden. Und der Ursprung wird nicht beachtet, sondern die Sache selbst. Unmöglich aber ist, dass das Urteil, dass es schlecht ist, noch bleiben würde, obwohl sowohl Name als auch Eigenschaft verschwunden sind. Denn das Urteil kommt auf den Namen an und die Eigenschaft dreht sich mit ihm, ob sie existiert oder nicht. Somit sind die Überlieferungstexte, die das Verbot von verendetem Fleisch, Schweinefleisch und Berauschendem beinhalten, nicht dasselbe wie die Urteile, die den Anbau, die Früchte, Asche, Salz, Erde und Essig beinhalten, weder im Namen noch in der Bedeutung und weder im Überlieferungstexte noch im Analogieschluss. Diejenigen, die zwischen der Umwandlung von Essig und anderen Substanzen unterscheiden, sagen, dass das Berauschende durch die Umwandlung unrein und dann wieder durch die Umwandlung rein wurde. Diesen wird gesagt, dass es genauso beim Blut, Urin und der Jungfräulichkeit gilt, denn diese sind durch einer Umwandlung unrein und dann wieder durch einer Umwandlung rein geworden.“ Aus „I’lam Al-Muwaqqi’in“ (3/183-184).

Diese Ansicht wurde von vielen zeitgenössischen Gelehrten ausgewählt, zu diesen gehören die Gelehrten des Ständigen Komitees für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteilen, so wie in „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (22/299) ersichtlich.

Zusammengefasste Antwort:

Wenn diese Knochen vollständig verbrannt wurden, und zu Asche oder Staub wurden, dann ist diese Asche rein und hat keinen Einfluss darauf, ob der Zucker, in dem sie bei der Raffination hinzugefügt wird, erlaubt ist.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A