Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Der Vorzug desjenigen, der fünf Gebete bewahrt und sie so ausführt, wie es geboten wurde

Frage

Inwieweit sind diese Ahadith aus „Kanz Al-A'mal“ authentisch und darf man nach ihnen handeln?

1. „Wer am Tag der Auferstehung mit den fünf Gebeten kommt, ihre Gebetswaschung, Zeiten, Verbeugungen und Niederwerfungen, bewahrt hat, dem wird nichts von dem, womit er gekommen ist, vermindert. Und er hat ein Versprechen von Allah, dass Er ihn nicht bestrafen wird. Und wer kommt und davon etwas vernachlässigt hat, der hat kein Versprechen von Allah. Wenn Er will, erbarmt Er sich seiner, und wenn Er will, bestraft Er ihn.“ Berichtet von ‘Aischa.

2. „Wer die fünf Gebete gebetet hat, sie vollständig verrichtet und in ihren Zeiten betet, der wird am Tag der Auferstehung kommen und von Allah ein Versprechen bekommen, dass Er ihn nicht bestrafen wird. Doch wer sie nicht betet und verrichtet, der hat kein Versprechen von Allah. Wenn Er will, vergibt Er ihm, und wenn Er will, bestraft Er ihn.“ Berichtet von 'Ubadah Ibn As-Samit.

3. Allah -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Mein Diener hat ein Versprechen von Mir. Wenn Er das Gebet zu seiner Zeit verrichtet, werde Ich ihn nicht bestrafen und, ohne Abrechnung, in das Paradies eintreten lassen.“ Berichtet von ‘Aischa.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Was den Hadith von 'Ubadah betrifft:

So überlieferten diesen Abu Dawud (1420) und An-Nasai (480) über 'Ubadah Ibn As-Samit, der den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden und auf Ihm- sagen hörte: „Es gibt fünf Gebete, die Allah den Dienern auferlegt hat. Wer kommt und nichts davon, aus Geringschätzung, vernachlässigt hat, der hat von Allah ein Versprechen, dass Er ihn in das Paradies eintreten lässt. Und wer nicht mit ihnen kommt, der hat von Allah kein Versprechen. Wenn Er will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, lässt Er ihn in das Paradies eintreten.“ Al-Albani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch ein.

Wiederum Abu Dawud und Ahmad überlieferten diesen 'Ubadah mit folgendem Wortlaut: „Es gibt fünf Gebete die Allah -erhaben ist Er- zur Pflicht gemacht hat. Wer ihre Gebetswaschung auf beste Art und Weise verrichtet, sie zu ihren Zeiten betet und die Verbeugung und Demut darin vollkommen ausführt, der hat von Allah ein Versprechen, dass Er ihm vergeben wird. Doch wer es nicht tut, der hat von Allah kein Versprechen, wenn Er will, vergibt Er ihm, und wenn Er will bestraft Er ihn.“ Al-Albani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch ein und ebenso taten es die Muhaqqiqun des Musnad.

Und was den Hadith von 'Aischa betrifft:

So berichtete dies At-Tabarani in „Al-Ausat“ (4012) über Abdullah Ibn Abi Ruman Al-Iskandarani, über Isa Ibn Waqid, über Muhammad Ibn Amr Al-Laithi, über Abu Salamah, über Abu Hurairah, der berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer das Witr-Gebet nicht verrichtet, der hat kein Gebet.“ Dies erreichte 'Aischa, die dann sagte: „Wer hat dies von Abu Al-Qasim -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gehört? Bei Allah, das Versprechen ist nicht lange her und ich habe es nicht vergessen. Abu Al-Qasim -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte vielmehr: „Wer am Tag der Auferstehung mit den fünf gebeten kommt, Und ihre Gebetswaschung, Zeiten, Verbeugungen, und Niederwerfungen bewahrt hat, und nichts davon vermindert hat, der wird kommen und von Allah ein Versprechen haben, dass Er ihn nicht bestrafen wird. Doch wer kommt und etwas davon vernachlässigt hat, der wird von Allah kein Versprechen bekommen. Wenn Er will, erbarmt Er sich seiner, und wenn Er will, bestraft Er ihn.“

At-Tabarani kommentierte dazu:

„Nur Isa hat diesen von Muhammad überliefert. Abdullah hat allein von ihnen überliefert.“

Schaikh Al-Albani –Möge Allah ihm barmherzig sein– sagte: „Ich sage, dass es um Al-Ma‘afiri geht. Adh-Dhahabi sagte, dass mehrere ihn als schwach einstuften und er einen erlogenen Hadith überliefert hätte.

Ich sage: Ich glaube, dass er auf diesen Hadith hinweist, denn er ist klar und deutlich erlogen. Al-Hafidh Ibn Hajar sagte, dass Ad-Daraqutni ihn als schwach und Ibn Yunus ihn als schwach im Hadith eingestuft hätte und er verwerfliche Überlieferungen überlieferte.

Und von seinem Schaikh Isa Ibn Waqid habe ich keine Biografie gefunden und deshalb hat ihn Al-Haithami in „Majma Az-Zawaid“(1/293) als schwach eingestuft.“

Aus „Silsilah Al-Ahadith As-Da‘ifah“ (11/371).

Das Verwerfliche davon ist seine Aussage: „Wer das Wirr-Gebet nicht betet, der hat kein Gebet.“ Was aber den Rest des Hadiths betrifft, so hat dieser Schawahid mit derselben Bedeutung, so wie es im Hadith von 'Ubadah erwähnt wurde.

Dies bezeugt auch der Hadith, den Ahmad (18345) über Handhalah Al-Katib überlieferte, in dem er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer die fünf Gebete bewahrt, ihre Verbeugung, ihre Niederwerfung, ihre Gebetswaschung und ihre Zeiten, Und er weiß dass Allah ein Anrecht darauf hat, der betritt das Paradies.“ Oder er sagte: „Für den wird das Paradies zur Pflicht.“

Die Muhaqqiqun des Musnad sagen: „Es ist, durch seine Schawahid, authentisch.“

Abu Dawud (429) überlieferte von Abu Ad-Darda, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und auf ihm- sagte: „Es gibt fünf Dinge, wer ihnen mit dem Glauben nachkommt, der betritt das Paradies. Wer die fünf Gebete, ihre Gebetswaschung, ihre Verbeugung, ihre Niederwerfung und ihre Zeiten bewahrt, im Ramadan fastet, die Pilgerfahrt vollzieht, wenn er dazu einen Weg findet, die Zakah wohlwollend entrichtet und das anvertraute Gut ausführt.“ Al-Albani stufte dies als gut ein.

Und was den Hadith von 'Aischa betrifft:

 „Mein Diener hat von mir ein Versprechen, dass Ich, wenn er das Gebet bewahrt, ihn nicht bestrafen werde und in das Paradies, ohne Abrechnung, eintreten lasse.“

Al-Muttaqi Al-Hindi -möge Allah ihm barmherzig sein- führte dies, in „Kanz Al-A’mal“ (7/312) auf Al-Hakim, in seinem „Tarikh“ zurück. Und „Tarikh Naisabur“, von Al-Hakim -möge Allah ihn barmherzig sein-, ist ein großartiges Werk, jedoch zählt zu den Werken, die von den Muslimen verloren gegangen sind. Und heute gibt es, nach unserem Wissen, nur eine Zusammenfassung, von Ahmad Ibn Muhammad Ibn Al-Hasan, bekannt als „Al-Khalifah An-Naisaburi“, und darin ist dieser Hadith nicht enthalten. Und dass Al-Hakim diesen in seinem „Tarikh“ alleine überlieferte, lässt uns wissen/fühlen, dass dieser schwach und nicht authentisch überliefert wurde, speziell weil wir für den Satz: „… und in das Paradies, ohne Abrechnung, eintreten lassen“, nichts gefunden haben, was diesen bezeugt. Es genügt hier der vorhin erwähnte authentische Hadith von ’Ubadah.

Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A