Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Was ist die Grenze/das Maß des Geizes in der islamischen Gesetzgebung?

Frage

Wann wird ein Mann, nach der islamischen Gesetzgebung, geizig gegenüber seiner Frau und seinen Kindern? Es gibt Einige, die meinen, dass ich meine Pflicht ihnen gegenüber erfülle, wobei Andere meinen, dass ich etwas geizig bin.

Zusammengefasste Antwort

Derjenige, der für seine Frau und Kinder in Situationen, in denen er für sie finanziell aufkommen muss, und aber nicht tut, der ist geizig. Und Allah weiß es am besten.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Geiz ist eine tadelnswerte Eigenschaft. Und welche Krankheit ist schlimmer als der Geiz? Die Gelehrten waren sich bei der Festlegung der Grenze/des Maßes dessen uneinig:

Ibn Muflih -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Einige Gelehrte erwähnten mehrere Aussagen über die Grenze/das Maß des Geizes:

Erstens: Das Verweigern der Zakah-Zahlung. Wer demnach die Zakah entrichtet, den darf man nicht als geizig bezeichnen.

Zweitens: Das Verweigern der obligatorischen Dinge der Zakah und Ausgaben. Demnach wird derjenige, der zwar die Zakah entrichtet aber andere Ausgaben verweigert, als geizig bezeichnet. Dieser Meinung waren Ibn Al-Qayyim und Andere.

Drittens: Das obligatorische Spenden und edle gute Taten. Wenn man nur eins davon auslässt, so ist man geizig. Dieser Meinung waren Al-Ghazali und Andere.“

Zusammengefasst aus „Al-Aadaab Asch-Schariya“ (3/303).

Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Der Geizige ist derjenige, der das verweigert (zu entrichten), was für ihn obligatorisch ist. Wer alle obligatorischen Dinge entrichtet, der wird nicht als geizig bezeichnet. Vielmehr ist der Geizige derjenige, der sich weigert für das zu zahlen und aufzukommen, was ein Recht darauf hat.“

Aus „Jala Al-Afham“ (S. 385). Ähnliches sagte Al-Qurtubi (5/193).

Al-Ghazali -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Der Geizige ist derjenige, der sich weigert da mit seinem Vermögen aufzukommen, wo er sich nicht weigern sollte, egal ob aus Sicht der islamischen Gesetzgebung oder der Männlichkeit (allein). Über dessen Maß kann man keinen Text festlegen.“

Aus „Ihya Ulum Ad-Din“ (3/260).

Ähnliches sagte Schaikh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein-:
„Geiz ist, dass man sich weigert das zu entrichten, was man entrichten muss und wofür man aufkommen sollte.“

Aus „Scharh Riyad As-Salihin“ (3/410).

Zweitens:

Der Mann muss für den Lebensunterhalt seiner Frau und Kinder im Guten aufkommen. Diese Ausgaben beinhalten das Essen, Trinken, Kleidung, eine Wohnung und alles, was seine Ehefrau und Kinder brauchen, wie die Kosten einer ärztlichen Behandlung, für die Schule etc..

Diese Ausgaben werden entsprechend der Möglichkeiten des Ehemannes und seiner finanziellen Lage verpflichtend. Denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Wohlstand (die Aufwendungen) ausgeben. Und wem seine Versorgung bemessen (zugeteilt) wurde, der soll (eben) von dem ausgeben, was Allah ihm gegeben hat. Allah erlegt keiner Seele mehr auf als das, was Er ihr gegeben hat.“ [At-Talaq:7]

Demnach unterscheiden sich die obligatorischen Ausgaben für Frau und Kinder, so wie sich Reichtum und Armut voneinander unterscheiden. Wer reich ist, der soll auch für seine Frau und Kinder wie ein Reicher ausgeben, doch wenn er es nicht tut, dann wird er als geizig gesehen, da er sich weigert für das Recht (seiner Frau und Kinder), das auf ihn lastet, aufzukommen.

Und wer arm ist, der kommt dementsprechend finanziell auf. Und wer im mittleren Stand ist, der soll entsprechend seiner Situation finanziell aufkommen. Und Allah erlegt keiner Seele mehr auf als das, was Er ihr gegeben hat.

Aus islamischer Sicht gibt es diesbezüglich keine Festlegung. Hier geht man auf das zurück, was unter den Menschen gebräuchlich ist.

Quelle: Islam Q&A