Alles Lob gebührt Allah..
Wenn die Frau dazu genötigt ist ihre Gebetswaschung an einem Ort zu vollziehen, an dem die Männer vorbeigehen, so kann sie sich durch eine andere Frau verdecken lassen, welche sie von den Blicken, denen sie ausgesetzt wäre, abschirmt, oder durch einen Vorhang, den ihre Schwester für sie hält, oder dass sie den Passanten den Rücken zudreht, so dass die Männer nicht sehen können, was sie von sich, bei dem Vollzug der Gebetswaschung, preisgibt (zeigt).
Was das alleinige Einführen der Hände in die Ärmel anbelangt, so wird die Waschung der Arme dadurch nicht verwirklicht, da es obligatorisch ist, dass das Wasser den zu waschenden Körperteil erreicht und dieser von der Waschung erfasst wird. Dieses ist nicht möglich, wenn sie ihre Arme wäscht, während sich diese in den Ärmeln befinden.
Was das Streichen über den Kopf anbelangt, so gibt es nichts dagegen einzuwenden, dass sie über den Vorderteil ihres Kopfes streicht und dann das Bestreichen über den Khimar vollendet. Und falls die Frau über ihren Khimar streicht, so hat dieses eine Gruppe der Gelehrten als Erleichterung für sie angesehen, insbesondere wenn es für sie erforderlich ist, wie es in der Fatwa Nr. (139719) angeführt wurde.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Bezüglich dessen, dass die Frau über ihre Kopfbedeckung, ihren Khimar, welcher um ihren Hals gewickelt ist, streicht, gibt es zwei überlieferte Gelehrtenansichten:
Die eine davon ist, dass es nicht erlaubt ist, da die Erleichterung (diesbezüglich) mit Sicherheit auf die Männer bezogen ist, wobei es in Bezug auf die Frau fragwürdig ist und weil er (ihr Khimar) eine Kopfbedeckung der Frau ist und wie ein Schutz fungiert.
Die zweite Ansicht ist, dass es erlaubt ist, und dieses ist das, was offensichtlich ist, aufgrund seiner -Allahs Segen und Frieden auf ihm- allgemeinen Aussage: „Streicht über die Ledersocken und den Khimar“ [Überliefert von Ahmad (39/325)]
Die Frauen werden durch die erwähnte Ansprache auch miteinbezogen, so wie sie auch das Urteil der Männer erfasst, über die Ledersocken zu streichen.
Imam Ahmad und Ibn Al-Mundhir erwähnen (eine Überlieferung) von Umm Salama, der Ehefrau des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dass sie gewöhnlich über ihren Khimar strich. Und hätte sie jenes nicht aufgrund einer Anweisung oder Hinweises des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- umgesetzt, so hätte sie es nicht getan, wobei sie am besten seine Absicht dahinter kennt.
Dieses auch, da es dem Mann gestattet ist über seine Kopfbedeckung zu streichen, so ist es der Frau erlaubt, genauso wie es dem Mann erlaubt ist.
Dieses auch, da es meist schwierig ist die erlaubte Kopfbedeckung abzunehmen, so ähnelt es (im Urteil) der ‘Imama (Kopfbedeckung) des Mannes.
Vor allem, da der Khimar mehr verdeckt als die Kopfbedeckung des Mannes, sein Ablegen noch schwieriger ist, und die Notwendigkeit (darüber zu streichen) noch größer ist als in Bezug auf die Ledersocken.“
[Ende des Zitats aus „Scharh Al-‘Umda“ – „Kitab At-Tahara“ (S. 265)]
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. (148129), und siehe für Details ebenfalls die Antwort auf die Frage Nr. (72391)
Die Erklärung zur Art und Weise, wie die Frau bei dem Vollzug der Gebetswaschung über ihren Kopf streicht, wenn es möglich ist, erfolgte bereits in der Antwort auf die Frage Nr. (112171).
Und Allah weiß es am besten.