Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Der Verkauf von Waren, die noch auf dem Schiff oder im Flugzeug sind, und wer muss die Garantie gewährleisten, wenn sie verloren gehen?

Frage

Eine Person hat ein Schiff voll Reis gekauft. Bevor die Ware angekommen ist und sie ausgehändigt wurde, hat er ihn einer anderen Person verkauft. Kurz darauf ist das Schiff untergegangen. Ist der Verkauf nun gültig? Wer muss die Garantie der verlorengegangenen Ware gewährleisten? Was ist mit Ware, die aus dem Ausland gebracht wurde, egal ob über Flug- oder Schiffsweg? Gilt es nicht als Aushändigung der Ware, dass die Ware den Besitzer verlassen hat und es zwischen beiden Vertragspartnern Belege gibt? Oder muss sie erst beim Verkäufer sein? Wer gewährleistet die Garantie der Waren, wenn diese, in dem Fall, verlorengehen? Und was ist mit dem Verkauf von Waren, die noch in Schiffen und Frachtern, innerhalb des Meeres, sind, denn sie können von Unfällen ausgesetzt sein und zerstört werden?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Ein Kaufvertrag befördert die Ware vom Verkäufer zum Besitz des Käufers, jedoch überträgt sich die Garantie erst, wenn die Ware dem Käufer ausgehändigt wird. Wenn der Käufer, oder sein Stellvertreter, nun die Ware annimmt und sie aus dem Depot/Lager des Verkäufers herausgenommen wird, ist es ihm erlaubt sie zu verkaufen, auch wenn sie sich noch auf dem Schiff oder im Flugzeug befindet. Durch die Aushändigung und den Transport gehört sie nun ihn und deshalb darf er sie auch verkaufen und daraus Gewinn erzielen. Und solange die Waren nicht in seinem Besitz sind, darf er sie nicht weiterverkaufen, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verboten hat aus einem Verkauf Gewinn zu erzielen, für den man keine Garantie gewährleistet. Außerdem sagte er -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Für das Verkaufte muss Garantie gewährleistet werden.“

Wenn die Einigung beinhaltet, dass die Verantwortung des Verkäufers endet, sobald die Ware dem Transport übergeben wird, mit dem der Käufer zufrieden ist oder zu dem er hinweist, dann gelten die Herausgabe der Waren, ihr Transport aus dem Lager des Verkäufers zum Transportbüro, ob über dem Luft- oder Wasserweg, und die Übergabe der Kaufbelege als Aushändigung und mehr.

Dadurch fällt die Ware unter der Versicherung des Käufers. Wenn die Waren nun im Meer oder in der Luft verloren gehen, dann muss der Käufer die Garantie gewährleisten, da er sie im Hafen bereits entgegengenommen hat, entweder selbst oder durch seinen Vertreter.

Zweitens:

Der Verkauf von Waren, die noch auf dem Schiff oder im Flugzeug sind, ist gültig und dadurch überträgt sich der Besitz.

Wenn der Händler die Ware verkauft, während sie sich noch auf dem Schiff befindet, noch bevor sie ihn erreicht, und sie unter seiner Garantie steht, wie oben erwähnt, dann ist der Verkauf gültig. Der neue Käufer kann sich aber dann nochmal entscheiden, falls sich nach der Ankunft Mängel herausstellen oder klar wird, dass sie sich von der Beschreibung beim Kaufvertrag unterscheiden.

Wenn sie aber vor der Ankunft verloren gehen, dann fallen die Waren nicht unter der Garantie des neuen Käufers, sondern befinden sich immer noch unter der Garantie des Verkäufers, bis die Übergabe stattgefunden hat.

Zusammengefasst:

Wenn der Käufer/Importeur die Ware (Reis) selbst angenommen hat und sich um den Transport kümmert, oder jemanden dazu beauftragt die Ware vom Verkäufer/Exporteur anzunehmen, auch wenn der Beauftragte die Transportfirma ist, und die Ware verlorengeht, bevor sie sie den Ort des Käufers erreicht, dann fällt sie unter der Garantie des Käufers, da er die Ware tatsächlich angenommen und sich um sie gekümmert hat.
Und wenn der Verkäufer/Exporteur es ist, der sich selbst oder durch einen Vertreter, um den Transport kümmert oder der Verkauf auf dem Schiff stattfindet und die Ware danach verlorengeht, bevor sie ihr Ziel erreicht hat, dann fällt sie unter der Gewährleistung des Verkäufers.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A