Alles Lob gebührt Allah..
Für die Gültigkeit des Pflichtfastens ist vorausgesetzt, dass die Absicht in der Nacht davor gefasst werden muss, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer die Absicht für das Fasten nicht vor der Morgendämmerung fasst, der hat kein Fasten.“ Überliefert von Abu Dawud (2454), At-Tirmidhi (730) und An-Nasai (2331). Bei An-Nasai ist der Wortlaut im Arabischen anders (im Deutschen würde es genauso übersetzt werden). Diesen Hadith hat Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch eingestuft.
In „Asna Al-Matalib“ (1/411) steht: „Beim Fasten ist es verpflichtend, dass man eine feste und bestimmte Absicht fasst, wie beim Gebet, denn im Hadith heißt es: ‚Die Taten sind entsprechend den Absichten.‘ All das muss, beim Pflichtfasten, vor der Morgendämmerung geschehen, auch wenn es sich um ein Gelöbnis, das Nachholen oder einer Sühneleistung handelt.“
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn derjenige, der das Fasten auslassen darf, in einer Nacht im Ramadan sagen würde: ‚Es kann sein, dass ich morgen faste oder nicht‘, und sich erst nach der Morgendämmerung entschließt zu fasten, dessen Fasten ist ungültig, da er bei der Absicht zögerte.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/362).
Demnach müsstest du diesen Tag nachholen, was du bereits sehr gut gemacht hast.
Du musst keine Sühneleistung entrichten, denn diese muss nur Sesshafte machen, wenn er sein Fasten im Ramadan tagsüber durch Geschlechtsverkehr gebrochen hat.
Und wenn deine Schwester gefastet hat, aber auch zögerte, dann muss sie das Fasten nachholen und du musst sie darüber in Kenntnis setzen.
Und Allah weiß es am besten.