Alles Lob gebührt Allah..
Wenn die Hinaufschiebung der Operation bis nach Ramadan die Krankheit verschlechtert und die Genesung in die Länge zieht, sodass dies Erschwernisse mit sich bringen, oder dass sich daraus ergibt, dass der Ersatztermin viel später sein wird oder der ein talentierter Arzt dadurch verpasst wird, dann besteht kein Problem darin diese Operation im Ramadan durchführen zu lassen, auch wenn dies dazu führt, dass der Patient dann nicht fastet.
Wenn sie aber ohne Probleme hinaufgeschoben werden kann, dann darf der Patient deshalb nicht sein Fasten brechen, denn das Fasten im Ramadan ist eine Pflicht und darf nicht für etwas unterlassen werden, das hinaufgeschoben werden kann.
Das ist zusammengefasst, was uns unser Schaikh 'Abdurrahman Al-Barrak -möge Allah ihn beschützen- antwortete.
Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 12488 .
Und Allah weiß es am besten.