Alles Lob gebührt Allah..
Der Muslim muss sich in den Ländern, die er, mit der Erlaubnis ihrer Bewohner, betritt, an ihre Gesetze halten, solange sie der islamischen Gesetzgebung nicht widersprechen. Es ist ihm auch nicht erlaubt, die Aufenthaltsbedingungen, oder die Bedingungen der Entgegennahme ihrer Ausgaben zur Hilfe, zu hintergehen, da dies zum Abkommen gehört. Allah -erhaben sei Er- sagte: „Und erfüllt die (eingegangene Verpflichtung. Gewiss, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.“ [Al-Israa':34]
Und wenn die Gesetze des (jeweiligen) Landes für den Erhalt vom Flüchtlingseinkommen bedingen, dass man nicht arbeiten darf, dann ist es auch nicht gestattet dieser zu widersprechen oder sie zu hintergehen.
Und solange diese Länder diejenigen gut behandeln, die zu ihnen flüchten und ihnen ein Einkommen geben, ist es nicht erlaubt diesen Staat zu betrügen, die Aufenthalts- und Sicherheitsbedingungen in ihrem Land zu übertreten und das zu nehmen, was dem Flüchtling oder dem Sesshaften, an Vermögen nicht zusteht.
Außerdem ist so ein Standpunkt des Muslims und seiner Männlichkeit nicht würdig, wenn es erlaubt wäre. Es genügt schon, dass er die Gabe und die Hilfe eines Nicht-Muslims annimmt. Passt es dann noch zu ihm sie zu hintergehen, um eine Gabe zu erhalten, mit Betrug, List und indem man diesbezüglich ihre Bedingung übertritt?!
Ist das die Ehre des Muslims, die Reinheit seiner Seele und seine Enthaltsamkeit?!
Und Allah -erhaben sei Er- weiß es am besten.