Dienstag 9 Ramadhaan 1445 - 19 März 2024
German

Die Beweise dafür, dass es islamisch angeordnet wird eine Opfergabe (Udhiyah) zu schlachten. Und beweisen sie, dass es verpflichtend oder wünschenswert ist?

Frage

Ich habe in einem Rechtsurteil (Fatwa), das auf Eurer Website vorzufinden ist, gelesen, dass das Schlachten einer Opfergabe (zum Opferfest) eine Sunnah sei. Jedoch gibt es auf der Website keinen starken Beweis, der diese Ansicht stärkt. Können Sie mir bitte einige Beweise zeigen, dass das Schlachten einer Opfergabe eine Sunnah ist und keine Pflicht? Und was ist mit dem Hadith: „Wer die Möglichkeit hat (o.: Wer wohlhabend ist) und nicht schlachtet, der soll sich unserem Gebetsplatz nicht nähern.“ Überliefert von Ibn Maajah (3123).

Zusammengefasste Antwort

Zusammengefasst: In dieser Angelegenheit gibt es eine anerkannte Meinungsverschiedenheit zwischen den Gelehrten. Und die Ansicht, dass es wünschenswert ist, ist aus unserer Sicht stärker. Doch wenn diejenigen, die dazu finanziell imstande sind, sicher gehen und die Schlachtung nicht unterlassen wollen, dann ist dies der sicherste Weg und man befreit dadurch seine Schuld am ehesten, so wie Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte. Und wer mehr wissen will, der soll „Ahkaam Al-Udhiyah wa Adh-Dhukaah“, von Schaikh Ibn 'Uthaimin, und „Al-Mufassal fi Ahkaam Al-Udhiyah“, von Husam Ad-Din 'Affaanah, lesen, denn sie haben dies auf leichte und verständliche Weise abgehandelt. Und Allah weiß es am besten.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

In dieser Thematik gab es unter den Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- eine Meinungsverschiedenheit. Die meisten jedoch waren der Ansicht, dass das Schlachten einer Opfergabe eine Sunnah, und keine Pflicht, sei.

Die Hanafiten und Imam Ahmad, in einer Überlieferung, die Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah auswählte, sind der Ansicht, dass es für den Wohlhabenden verpflichtend ist.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die meisten Gelehrten sind der Ansicht, dass das Schlachten einer Opfergabe eine bestätigte Sunnah, und keine Pflicht, sei.

Dies wurde von Abu Bakr, 'Umar, Bilal und Abu Mas'ud Al-Badri -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- überliefert. Derselben Ansicht waren Suwaid Ibn Ghafalah, Sa'id Ibn Al-Musayyab, 'Alqamah, Al-Aswad, 'Ata', Asch-Schafi'i, Ishaq, Abu Thaur und Ibn Al-Mundhir. Rabi'ah, Malik, Ath-Thauri, Al-Auza'i, Al-Laith und Abu Hanifa sagten, dass es eine Pflicht wäre, da Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer die Möglichkeit hat (o.: Wer wohlhabend ist) und nicht schlachtet, der soll sich unserem Gebetsplatz nicht nähern.“ Und Mihnaf Ibn Sulaim berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „O ihr Menschen, jedes Haushalt muss jedes Jahr eine Opfergabe und 'Atirah (eine Opfergabe, die im Rajab, in der vor-islamischen Zeit, dargebracht wurde) darbringen.“

Und wir haben die Überlieferung von Ad-Daaraqutni, über Ibn Abbas, in der der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Drei Dinge wurden mir vorgeschrieben und für euch sind sie freiwillig Taten.“ Und in einer anderen Überlieferung sagte er: „Das Witr-Gebet, das Schlachten und die zwei Gebetseinheiten vor dem Morgengebet.“

Und weil der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer schlachten will und die (ersten) zehn Tage (von Dhul Hijjah) eingetreten sind, so soll er nichts von seinen Haaren und seiner Haut entfernen.“ Überliefert von Muslim. Er fügte hier das Wollen hinzu, doch bei der Pflicht wird das Wollen nicht hinzugefügt.“

Aus „Al-Mughni“ (11/95).

Zweitens:

Jede Gruppe der Gelehrten führte viele Beweise an, jedoch sind ihre Überlieferungsketten nicht frei von Vorbehalten oder vom Streit über die Anführung dessen als Beweis. Wir werden uns hier jedoch auf die wichtigsten Marfu'-Ahadith beschränken:

-Der erste Hadith, von denjenigen, die sagen, dass es verpflichtend wäre:

Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer die Möglichkeit hat (o.: Wer wohlhabend ist) und nicht schlachtet, der soll sich unserem Gebetsplatz nicht nähern.“ Überliefert von Ibn Majah (3123).

Eine Gruppe von Hadith-Gelehrten haben nicht akzeptiert, dass dieser marfu' ist, und entschieden, dass dies die Aussage von Abu Hurairah wäre und nicht die des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-.

Al-Baihaqi sagte in seinen Sunan (9/260):

„Mich hat erreicht, dass Abu 'Isa At-Tirmidhi sagte, dass die richtige Ansicht wäre, dass es von Abu Hurairah mauquf sei. Und er sagte, dass dies Ja'far Ibn Rabi'ah und Andere von 'Abdurrahman Al-A'raj, über Abu Hurairah als mauquf überlieferten.“

Al-Hafith Ibn Hajar sagte:
„Dies überlieferten Ibn Majah und Ahmad und die Männer sind vertrauenswürdig. Jedoch war man sich darüber uneinig, ob er (der Hadith) marfu' oder mauquf ist. Und dass er mauquf ist, ist wahrscheinlicher. Dies sagten At-Tahawi und Andere. Und trotzdem wird hier nicht dargelegt, ob es (das Schlachten) verpflichtend ist.“

Aus „Fath Al-Baari“ (12/98).

Dass er mauquf ist bevorzugten Ibn 'Abdil Barr und 'Abdul Haqq in „Al-Ahkaam Al-Wusta“ (4/127), Al-Mundhiri in „At-Targhib wa At-Tarhib“, Ibn 'Abdil Haadi in „At-Tanqih“ (2/498). Und siehe „Haaschiyah Muhaqqiqi Sunan Ibn Maajah“ (4/303).

-Der zweite Hadith:

Abu Ramlah berichtete von Mihnaf Ibn Sulaim, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „O ihr Menschen, jedes Haushalt muss jedes Jahr eine Opfergabe und 'Atirah darbringen.“ Überliefert von Abu Dawud (2788), At-Tirmidhi (1596) und Ibn Majah (3125).

'Atirah ist eine Opfergabe, die im Rajab, in der vor-islamischen Zeit, dargebracht wurde, sie wurde auch „Ar-Rajabiyah“ genannt.

Dies hat eine Gruppe von Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- als schwach eingestuft, da Abu Ramlah, der 'Aamir hieß, unbekannt ist.

Al-Khattaabi sagte:

„Dieser Hadith ist schwach und Abu Ramlah ist unbekannt.“
Aus „Ma'alim As-Sunan“ (2/226).

Az-Zaila'i sagte:
„'Abdul Haqq sagte: Die Überlieferungskette ist schwach. Ibn Al-Qattan sagte: Der Fehler ist, dass der Zustand von Abu Ramlah, der 'Aamir hieß, unbekannt ist, denn er ist nur durch diesen Hadith bekannt, den Ibn 'Aun von ihm überlieferte.“

Aus „Nasb Ar-Raayah“ (4/211).

Und was diejenigen angeht, die der Ansicht sind, dass es wünschenswert ist, so führen sie mehrere Marfu'-Ahadith als Beweis an. Die wichtigsten davon sind die beiden Ahadith, die Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- erwähnte.

-Der erste Hadith:

Ibn Abbas berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Drei Dinge wurden mir vorgeschrieben und für euch sind sie freiwillig Taten: das Witr-Gebet, das Schlachten und die zwei Gebetseinheiten vor dem Morgengebet.“ Überliefert von Ahmad (2050) und Al-Baihaqi (2/467).

Diesen Hadith hat eine Gruppe von klassischen und zeitgenössischen Gelehrten als schwach eingestuft. So sagte Ibn Hajar -möge Allah ihm barmherzig sein-:
„Der Grund dafür, dass er schwach ist, ist die Kette von Abu Janaab Al-Kalbi über 'Ikrimah. Und Abu Janaab ist schwach und auch noch ein Mudallis und er macht Ananah. Die Imame erklärten diesen Hadith als schwach, unter anderem Ahmad, Al-Baihaqi, Ibn As-Salah, Ibn Al-Jauzi, An-Nawawi etc..“
Aus „At-Talkhis Al-Habir“ (2/45). Siehe auch (2/258).

-Der zweite Hadith:

Umm Salamah berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer schlachten will und die (ersten) zehn Tage (von Dhul Hijjah) eingetreten sind, so soll er nichts von seinen Haaren und seiner Haut entfernen.“ Überliefert von Muslim (1977).

Imam Asch-Schafi'i sagte: „Dies ist ein Beweis dafür, dass das Schlachten der Opfergabe keine Pflicht ist, da er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- „will“ sagte und übertrug dies auf das Wollen. Und wenn es verpflichtend wäre, dann hätte er gesagt, dass er seine Haare erst berühren darf, nachdem er geschlachtet hat.“

Aus „Al-Majmu'“ (8/386).

Diese Beweisführung aber ist nicht frei von Diskussionen, denn das Übertragen auf das Wollen ist kein Beweis dafür, dass es keine Pflicht ist.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Meiner Meinung nach widerspricht das Übertragen auf das Wollen nicht die Verpflichtung, wenn dies bewiesen werden kann. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte über die Mawaqit: „Sie sind für sie und für jeden, der zu ihnen kommt und nicht zu ihnen gehört, unter denen, die die Hajj und 'Umrah vollziehen wollen.“ Und dies hindert nicht die Verpflichtung der Hajj und 'Umrah durch einen anderen Beweis. Und die Schlachtung einer Opfergabe ist für den Mittellosen nicht verpflichtend, wodurch er beabsichtig dies zu vollziehen. Somit ist es richtig die Menschen darin zu unterteilen, dass es einige beabsichtigen und die anderen nicht, mit der Berücksichtigung auf ihren Wohlstand oder ihrer Mittellosigkeit.“

Aus „Ahkaam Al-Udhiyah wa Adh-Dhukaah“ (S. 47).

Fazit: Über die Ahadith über die Verpflichtung der Schlachtung einer Opfergabe gibt es vorbehalte, auch wenn einige Gelehrte manche von ihnen als gut eingestuft haben.

Und ebenso verhält es sich mit den Ahadith, die überliefern, dass es wünschenswert ist. Diese sind sogar von der Überlieferungskette her noch schwächer.

Deshalb sagte Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- am Ende seiner langen Abhandlung in „Ahkaam Al-Udhiyah wa Adh-Dhukaah“:
„Dies sind die Ansichten der Gelehrten und ihre Beweise haben wir angeführt, auf dass die Stellung der Opfergabe und ihre Wichtigkeit in der Religion klar werden. Die Beweise diesbezüglich sind fast gleich. Und man sollte hier den sicheren Weg wählen, indem man es nicht unterlässt, wenn man dazu in der Lage ist, da man dadurch Allah verherrlicht, Seiner gedenkt und mit Gewissheit seine Schuld befreit hat.“

Drittens:

Zwei Dinge stärken die Ansicht, dass das Schlachten einer Opfergabe nicht verpflichtet ist:
Erstens: Die grundlegende Unschuld. Denn solange es keinen Beweis für die Verpflichtung gibt, der frei von Widerstand ist, ist die Grundlage, dass es nicht verpflichtend ist.

Schaikh Ibn Baz sagte:
„Das Urteil über die Schlachtung einer Opfergabe ist, dass es eine Sunnah ist, wenn man finanziell dazu in der Lage ist, und keine Pflicht. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat zwei weiße Schafböcke, mit schwarzen Flecken, geschlachtet und seine Gefährten haben sowohl zu seinen -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Lebzeiten als auch nach seinem Tod geschlachtet. Und genauso tuen es die Muslime nach ihnen. Und in den islamischen Beweisen steht nichts, was darauf hindeutet, dass es verpflichtend ist. Und die Ansicht, dass es verpflichtend ist, ist eine schwache Ansicht.“

Aus „Majmu' Fatawa Ibn Baz“ (18/36).

Zweitens: Die authentischen Überlieferungen der Prophetengefährten:

Es wurde von Abu Bakr, Umar und Anderen authentisch überliefert, dass sie keine Opfergaben geschlachtet haben, da sie nicht wollten, dass die Menschen denken es wäre verpflichtend.

Al-Baihaqi berichtete in „Ma'rifah As-Sunan wa Al-Aathaar“ (14/16, 18893) von Abu Sariha, der sagte: „Ich erlebte wie Abu Bakr und Umar. Sie waren meine Nachbarn und haben nicht geschlachtet.“

Al-Baihaqi sagte danach: „Dies wurde uns im Buch „As-Sunan“ von Sufyan Ibn Said Ath-Thauri über seinen Vater und von Mutarrif und Isma'il über Asch-Scha'bi überliefert. Und in einigen Überlieferungen steht: „… da sie nicht wollten, dass man sie darin als Beispiel nimmt.““

Siehe auch „As-Sunan Al-Kubra“ (9/444).

An-Nawawi sagte in „Al-Majmu'“ (8/383):
„Was die genannte Überlieferung von Abu Bakr und Umar -möge Allah mit beiden zufrieden sein- angeht, so haben dies Al-Baihaqi und Andere, mit einer guten Überlieferungskette, überliefert.“

Al-Haithami sagte:
„At-Tabarani überlieferte dies in „Al-Kabir“ und die Überlieferer sind „Sahih“.“

Aus „Majmu' Az-Zawa'id“ (4/18) und Al-Albaani stufte dies in „Al-Irwaa'“ (4/354) als authentisch ein.

Al-Baihaqi (9/445) überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Abu Masud Al-Ansari, dass er sagte: „Ich unterlasse die Schlachtung der Opfergabe, obwohl ich finanziell dazu imstande bin, aus Angst davor, dass meine Nachbarn denken, dass ich es tun muss.“ Al-Albaani stufte dies auch in „Al-Irwaa'“ als authentisch ein.

Quelle: Islam Q&A