Alles Lob gebührt Allah..
Wer ein
(regelmäßiges) monatliches Gehalt bekommt, dieses ausgibt und nichts davon
spart, sprich der nächste Monat beginnt, wobei von seinem Vermögen nichts
mehr übrig geblieben ist, so ist er nicht verpflichtet die Zakah zu
entrichten, da es für die Verpflichtung der Zakah erforderlich ist, dass das
Vermögen in Höhe des Nisab (Zakah-Mindestgrenze) verjährt (ein Jahr
vorübergeht).
Aus diesem Grund ist bist du, O Fragesteller, zur Entrichtung der Zakah
nicht verpflichtet, es sei denn, dass du von deinem Vermögen etwas gespart
hast, was die Höhe des Nisab erreicht hat, und ein Jahr verjährt ist.
Was denjenigen anbelangt, welcher dir gesagt hat, dass die Zakah auf das Gehalt wie die Zakah auf Saat ist, für welche die Verjährung (eines Jahres) keine Voraussetzung darstellt, so ist seine Aussage nicht richtig.
Da die meisten Menschen für einen (monatlichen) Lohn/Gehalt arbeiten, denken wir, dass es gut wäre, einen Weg aufzuzeigen, wie man in Bezug auf das Gehalt die Zakah entrichten kann.
Die Zakah
auf das Einkommen eines Angestellten:
Der Angestellte befindet sich in Bezug auf sein Gehalt in einer der zwei
Situationen:
Die erste Situation ist, dass er das ganze Gehalt ausgibt und nichts davon
spart. In diesem Fall entrichtet er keine Zakah, wie im Falle des
Fragestellers.
Die zweite
Situation ist, dass er davon einen bestimmten Betrag, welcher manchmal
steigt und sinkt, spart. Wie soll er in diesem Fall die Zakah berechnen?
Die Antwort:
„Wenn er darauf bedacht ist seine Rechte auszunutzen, darauf Bedacht nicht
mehr von seinem Vermögen an jene zu Spenden, die es verdienen, außer das,
was an Zakah verpflichtend für ihn ist, so soll er sich selbst einen Plan
seiner Einnahmen machen und jedes Einkommen einzeln betrachtet, von dem Tag
an, an dem er es verdient hat. Dann entrichtet er die Zakah auf jede dieser
Einnahmen, wenn ein Jahr ab dem Zeitpunkt, ab dem er es besessen hat,
vorüber gegangen ist.
Falls er einen leichtere Methode möchte, den Weg der Großzügigkeit beschreiten möchte, und es seine Seele erheitert, Arme und anderen, auf die die Zakah ausgegeben wird, vor sich bevorzieht, so soll er die Zakah auf das gesamte Vermögen entrichten, dass er besitzt, welches ein Jahr überdauert hat und die Höhe des Nisab erreicht hat, ab dem Zeitpunkt, ab dem er es besessen hat.
Dieses
bringt ihm einen gewaltigeren Lohn (bei Allah), erhöht seine Stufen (bei
Allah) mehr, leichter für ihn und angemessener in Bezug auf die Rechte der
Armen, Bedürftigen und anderen, auf welche die Zakah ausgegeben wird. Und
was es über das hinausgibt, was er an Zakah entrichtet, an dem ein Jahr
vorübergegangen ist, so gilt das als vorgezogene Zakah für das, an dem noch
nicht ein Jahr vorübergegangen ist.“
[Ende des Zitats aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Da'ima“ (9/280)]
Ein
Beispiel dafür:
Er erhält sein Gehalt für den Monat Muharram und legt davon 1000 SAR zur
Seite, dann für den Monat Safar und die restlichen Monate. Wenn nun der
Monat Muharram vom zweiten Jahr eintritt, so rechnet er alles was er besitzt
zusammen und entrichtet darauf die Zakah.
Und Allah weiß es am besten.