Montag 24 Jumaada Al-Awwah 1446 - 25 November 2024
German

Ist es erlaubt, Geld für andere Zwecke als die der Geber, der Spender oder der Wohltäter beabsichtigte auszugeben?

Frage

Ein Verwandter von mir beabsichtigte zu vereisen, um in einer anderen Stadt eine Arbeit zu suchen, also sammelten sein Vater und seine Brüder für ihn Geld und gaben es ihm damit er es in seiner Reise nutzen kann. Als dieser Verwandte mich sah, gab er mir etwas von dem Geld geschenkt. Ist es mir erlaubt das Geld anzunehmen, mit der Annahme, dass wenn sie wissen würden, dass das Geld für etwas anderes ausgegeben wurde, sie wütend werden.

Und vielleicht haben andere das Geld mehr verdient. Oder gehört das Geld ihm und ist ihm das Ausgeben auf die Weise, die er will, erlaubt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn ihm das Geld zum Reisen gegeben wurde, so wie es in der Frage deutlich ist, darf er es nicht für etwas anderes ausgeben und ebenso nicht jemandem schenken, außer mit der Erlaubnis derjenigen, die es ihm gegeben haben.

Und wenn etwas übrigbleibt, muss er den Rest zurückgeben.

Und wenn ihm das Geld gegeben wurde, sei es als Geschenk oder Almosen, und er (der Spender) keinen bestimmten Zweck genannt hat, für den es (das Geld) ausgegeben werden sollte oder es nicht für einen bestimmten deutlichen Grund gegeben wurde, besitzt er das Recht es so auszugeben, wie er möchte.

In „Asna al-Matalib“, von Schaikh Zakariya al-Ansary (2/479) steht: „Wenn er ihm [dem Empfänger] Geld gibt und sagt: ‚Kauf dir damit einen Turban oder geh damit in den Hamam (Bad)‘, oder etwas Ähnliches, dann ist dies für diesen bestimmten Zweck verpflichtend, um so den Zweck des Gebenden zu berücksichtigen. Dies gilt, wenn der Zweck darin besteht, den Kopf mit dem Turban zu bedecken und sich durch den Besuch des Hamams zu reinigen, um das zu vermeiden, was er beim Entblößen des Kopfes, dem verworrenen Haar und der Verschmutzung gesehen hat. Andernfalls, wenn er dies nicht beabsichtigt hat, indem er es auf übliche Weise erwähnt hat, ist dies nicht dafür bestimmt. Stattdessen gehört es dem Empfänger, und er kann damit tun, was er will.“

Und Schaikh Sulaiman bin Umar Al-Jamal -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn er für ihn eine Dattel bezahlen würde, damit er sein Fasten brechen kann, muss er die mit ihr auch tun. Es ist ihm nicht erlaubt sie für etwas anderes zu nutzen, angesichts der Intention für die sie (die Dattel) gegeben wurde.“ Aus „Haschiya Al-Jamal ala Scharh Al-Minhaj“ (2/ 328).

Ad-Dardir -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn eine Gruppe oder eine Person einem Mukatab hilft (ein Sklave, der einen Vertrag über seine Freilassung ausgehandelt hat, wenn er einen bestimmten Betrag auszahlt), um diesen Vertrag zu begleichen und es bleibt Geld übrig oder er war nicht in der Lage es (den Betrag seiner Freilassung) zu begleichen, und sie beabsichtigten es nicht als Almosen zu geben, weil sie ihn nur aus der Sklaverei befreien wollten, oder sie haben (grundsätzlich) keine Absicht diesbezüglich gefasst, dürfen sie das Übriggebliebene vom Sklaven zurücknehmen und gehen zu seinem Besitzer und nehmen das zurück, was der Sklave dem Besitzer gegeben hat, da der eigentliche Zweck nicht erfüllt werden konnte. Wenn sie jedoch die Absicht gefasst haben dieses Geld für den Mukatab als Spende zu überreichen, dann dürfen sie weder das, was übriggeblieben ist, noch das, was der Besitzer genommen hat, wenn er nicht dazu in der Lage war, zurückfordern, da die Intention die Spende an den Sklaven war. Und durch seine Übernahme (des Geldes) geht es auf seinen Besitz über.“ Aus „Asch-Scharh Al-Kabir“ (4/404), von Ad-Dardir.

Demzufolge ist es dir nicht erlaubt das Geschenk deines Freundes anzunehmen, mit dem Wissen über die Situation. Du musst ihm das Geld zurückgeben und ihn über das, was wir erwähnt haben unterrichten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A