Das Urteil über die Herstellung eines Modells einer Moschee als Dekoration

Frage 278313

Wie lautet das Urteil über die Herstellung eines Modells einer Moschee als Dekoration?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Der Grundsatz bei der Herstellung von Modellen unbelebter Dinge lautet, dass sie erlaubt ist, solange dies nicht zu einem islamisch verbotenen Umstand führt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Modell etwas Ehrwürdiges darstellt, wie die Kabah oder eine Moschee, und seine Herstellung dazu führt, dass es der Missachtung ausgesetzt wird, etwa indem es mit auf die Toilette genommen wird. In diesem Fall ist es aus diesem Grund verboten. Ebenso, wenn es ein Mittel dazu wird, dass Unwissende darin Segen suchen oder darum herumgehen.

Aus diesem Grund haben mehrere wissenschaftliche Gremien das Anfertigen eines Modells der Kaaba verboten, wie bereits in der Antwort auf Frage Nr. 192043 erläutert wurde.

In den Fatwas des Ständigen Ausschusses, zweite Sammlung (1/323), heißt es bezüglich der Herstellung von Modellen der ehrwürdigen Kabah und der grünen Kuppel über dem Grab des Propheten - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - in Form von Anhängern: „Es ist nicht erlaubt, ein Modell der ehrwürdigen Kaaba oder der Kuppel über dem Grab des Propheten - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - herzustellen oder damit Handel zu treiben. Denn ihre Herstellung, der Handel mit ihnen und ihre Verbreitung führen zu verbotenen Dingen, vor denen man sich hüten und deren Wege man verschließen muss.“

Abdulaziz Ibn  Abdullah Ibn Baz, Abdulaziz Al As-Shaykh,  Abdullah Ibn Ghudayyan , Salih Al-Fauzan, Bakr Abu Zaid. Ende des Zitats.

Wenn die Angelegenheit jedoch frei von solchen verbotenen Begleitumständen ist, etwa wenn das Modell der Moschee auf einem Tisch oder Ähnlichem aufgestellt wird und dadurch vor Missachtung geschützt ist und nicht zu den Dingen gehört, an denen Unwissende hängen könnten, dann ist dagegen nichts einzuwenden, entsprechend dem Grundsatz der Erlaubnis.

Falls darin jedoch Verschwendung oder übermäßige Geldausgabe liegt, ist es verboten, denn wir wurden vor Verschwendung, Maßlosigkeit und dem Vergeuden von Vermögen gewarnt.

Allah, der Erhabene, sagt: „doch seid nicht maßlos! Wahrlich, Er liebt nicht die Maßlosen. “

(Surah Al-Anam,  Ayah 141)

Und Er sagt: „Und lass dem Verwandten sein Recht zukommen, ebenso dem Bedürftigen und dem Sohn des Weges, und handle nicht ganz verschwenderisch.Wahrlich, die Verschwender sind (ja) die Brüder der Satane; und der Satan ist gegenüber seinem Herrn sehr undankbar. „ (Surah Al-Isra, Ayat 6-27)

Al-Munawi sagte in „Fayd Al-Qadir“ (1/50): „Israf (Maßlosigkeit) bedeutet, eine Sache in einer Weise auszugeben, die zwar grundsätzlich angebracht ist, jedoch über das notwendige Maß hinaus. Tabdhir (Verschwendung) bedeutet, sie für etwas auszugeben, wofür sie überhaupt nicht ausgegeben werden sollte.“ Ende des Zitats.

Al-Bukhari (2408) und Muslim (593) überlieferten von Al-Mughirah Ibn Schubah, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - sagte: „Allah hat euch verboten: den Ungehorsam gegenüber den Müttern, das Lebendigbegraben der Töchter, das Vorenthalten dessen, was man geben muss, und das Fordern dessen, worauf man kein Recht hat. Und Er missbilligt für euch: unnützes Gerede, übermäßiges Fragen und das Vergeuden von Vermögen.“

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Tadelnswerte Charaktereigenschaften

Quelle: 

Islam Q&A

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