Alles Lob gebührt Allah..
Über Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird berichtet, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Wer immer - aus dem Glauben heraus und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs - den (Monat) Ramadan im Beten verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben." Überliefert von Al-Bukhari (2009) und Muslim (759)
Und das Ersichtliche aus dem Hadith ist, dass es darum geht, alle Nächte des Ramadans stehend im Gebet zu verbringen, unabhängig ob mit der Gemeinschaft in der Moschee oder alleine zu Hause. Daher fällt jeder unter das Urteil des Hadiths, wer im Ramadan stehend (im Gebet verbringt), sei es in der Gemeinschaft oder alleine, in der Moschee oder zu Hause.
As-San’ani sagte: „Es ist möglich, dass er (der zuvor angeführte Hadith) sich auf das Stehen (im Gebet) in allen Nächten bezieht und dass derjenige, der nur in einigen von ihnen (im Gebet) stand, nicht die erwähnte Vergebung erhält. Das ist das Offensichtliche.” Entnommen aus „Subul As-Salam” (4/182)
Schaikh Ibn Uthaymin - möge Allah barmherzig mit ihm sein - sagte: „Er (der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm) sagte: „Wer im Ramadan (im Gebet) steht”, gemeint ist damit der gesamte Monat Ramadan, vom Anfang bis zum Ende.” Entnommen aus „Scharh Bulugh Al-Maram” (290/3)
Schaikh Ibn Jibrin - möge Allah barmherzig mit ihm sein - sagte in „Fatawa" (24/9): „Das Stehen im Gebet im Ramadan wird durch das Gebet in einem Teil in jeder Nacht erreicht, wie die Hälfte von ihr oder ein Drittel. Unabhängig davon, ob dies mit einem Gebet aus elf oder dreiundzwanzig Gebetseinheiten geschieht. Das Stehen im Gebet kann durch das Gebet hinter dem Imam des Stadtviertels erfolgen, bis zu seinem Abschluss, selbst wenn es weniger als eine Stunde dauern sollte.“ - Ende des Zitats.
Und wer daran gehindert sein sollte, einige Nächte im Gebet zu stehen und hierbei eine Entschuldigung hat, für den wird der im Hadith erwähnte Vorzug erhofft. Dies aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Frieden und Segen auf ihm -: „Wenn der Diener erkrankt oder reist, wird ihm der gleiche Lohn geschrieben, wie er es in einem ansässigen und gesunden Zustand getan hätte.” Überliefert von Al-Bukhari (2996)
Al-Qastalani sagte: „(Wer den Ramadan stehend im Gebet verbringt), alle Nächte, oder nur einige, weil er daran gehindert ist und seine Absicht es ist, alle Nächte stehend im Gebet zu verbringen, wenn keine Hinderung vorhanden wäre.” Entnommen aus: „Irschad As-Sari” (3/425)
Was aber das Unterlassen einiger Nächte aus Faulheit angeht, so ist das Deutliche, was aus dem Hadith hervorgeht, dass er den erwähnten Vorzug nicht erhält.
Deshalb ist es notwendig für den Muslim, danach zu streben das Tarawih-Gebet in der Gemeinschaft in der Moschee zu verrichten. Wenn er daran gehindert ist oder beschäftigt sein sollte, dann betet er zu Hause, wie er es zu leisten vermag.
Und Allah weiß es am besten.