Alles Lob gebührt Allah..
Wir haben keine spezifischen Informationen über diese bestimmten Unternehmen, ihre Zuverlässigkeit oder ihre Einhaltung der religiösen Grenzen in ihren Transaktionen.
Generell ist es jedoch erlaubt, mit dem Kapital zu handeln und es in Unternehmen zu investieren, die in solchen Bereichen tätig sind, vorausgesetzt, die folgenden Bedingungen sind erfüllt:
1. Das Unternehmen investiert das Geld in erlaubte Geschäfte, wie den Verkauf von Gold, unter Beachtung der Bedingungen, dass die Ware beim Verkauf ausgehändigt werden, ob gegen Bargeld oder Silber, und des der Aushändigung beim Verkauf gegen gleichwertiges Gold.
2. Das investierte Kapital wird nicht garantiert. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, das Kapital im Falle eines Verlustes zurückzuerstatten, es sei denn, es handelt sich um eine betrügerische Handlung oder Nachlässigkeit seitens des Unternehmens. Andernfalls würde die Garantie des Kapitals zu einem tatsächlichen Darlehensvertrag führen, und die Zinsen, die daraus resultieren, wären als Riba anzusehen.
3. Der Gewinn sollte festgelegt und vereinbart sein, jedoch in Form einer allgemein üblichen Gewinnbeteiligung, die nicht auf dem Kapital basiert. Zum Beispiel könnte ein Drittel, die Hälfte oder 20% des Gewinns für eine der Parteien sein, während der Rest für die andere Partei ist.
Ein Vertrag, bei dem der Gewinn ein festgelegter Betrag, ein Prozentsatz des Kapitals oder unbekannt und nicht definiert ist, wäre ungültig. Die Rechtsgelehrten haben festgelegt, dass solche Vereinbarungen in diesen Fällen nicht akzeptabel sind.
Ibn Al-Mundhir sagte: „Alle Gelehrten, deren Meinungen wir kennen, sind sich einig, dass der Handel (Mudarabah) ungültig ist, wenn eine der Parteien einen bestimmten Betrag für sich selbst verlangt, sei es als festgelegten Betrag, Gewinnbeteiligung, Teil des Gewinns oder Anteil daran, da dies ungewiss ist. Jene, von denen wir dies wissen, sind Malik, Al-Auza'i, Asch-Schafi'i, Abu Thaur und die Gefährten des Ra-i.“ Aus „Al-Mughni“ (5/23).
Al-Mawardi sagte in „Matālib Uli al-Nuha“ (3/517): „Wenn jemand sagt: ‚Nimm es als Mudarabah, und du erhältst einen Anteil am Gewinn‘, oder ‚eine Gewinnbeteiligung‘, oder ‚etwas vom Gewinn‘, oder ‚einen Anteil daran‘, wäre dies nicht gültig, weil es unbestimmt ist, und Mudarabah ist nur gültig, wenn der Gewinn festgelegt ist.“
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist die Investition erlaubt.
Und Allah weiß es am besten.