Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es ist erlaubt über den Turban zu streichen. Al-Bukhary (205) überlieferte, über 'Amr Ibn Umayyah, der sagte: „Ich sah den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, wie er über seinen Turban und seinen Ledersocken strich.“
Die Ansicht, dass es erlaubt ist über den Turban zu streichen, ist die Ansicht von Imam Ahmad.
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 129557.
Das Streichen über eine Gebetskappe, einer Mütze oder einem Hut ist jedoch nicht gültig. Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 139719.
Zweitens:
Wenn du eine Schiene oder Pflaster auf deinem Kopf hast, dann darfst du darüber streichen.
Dies wurde authentisch von Abdullah Ibn 'Umar -möge Allah mit beiden zufrieden sein- überliefert.
Al-Baihaqi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „In diesem Kapitel gibt es nichts, was vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bestätigt wurde. Diesbezüglich gibt es vielmehr nur Ansichten der Rechtsgelehrten, unter den Schülern der Prophetengefährten und jenen nach ihnen, mit dem, was wir von Ibn 'Umar überlieferten.
So erwähnte er, mit der Überlieferungskette, dass Ibn 'Umar -möge Allah mit beiden zufrieden sein- die Gebetswaschung vollzog und seinen Händen waren Verbände. Daraufhin hat er über sie und die Verbände gestrichen und den Rest (normal) gewaschen. Und dies ist authentisch von Ibn 'Umar überliefert worden.“ Überliefert aus „Al-Majmu'“ (2/368).
Drittens:
Wenn dein Kopf aber frei davon ist, und du durch das Streichen leidest, dann sollst du die Körperteile der Gebetswaschung waschen, und für deinen Kopf die Trockenwaschung (Tayammum) vollziehen. Dass du etwas auf deinen Kopf legst und darüber streichst, wird nicht genügen, solange du keinen Turban trägst oder Pflaster, die du tragen musst, weil du sonst dadurch leiden könntest.
In „Kaschaf Al-Qina'“ (1/165) steht: „Wenn einige Stellen im Körper verletzt o.ä. sind, wie ein Geschwür, und man leidet, wenn man diese wäscht oder mit Wasser über sie streicht, dann darf man für die verletzten Stellen die Trockenwaschung verwenden.
Wenn man aber mit Wasser darüber streichen kann, dann muss man dies tun. Und dies genügt, denn geboten ist die Stellen zu waschen und das Streichen mit Wasser ist ein Teil davon, wodurch ist verpflichtend wird. Es ist wie jemand, der sich weder verbeugen noch niederwerfen, jedoch Zeichen dafür geben kann.“
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn er eine Schiene trägt, dann soll er darüber streichen, und wenn die Stelle offen ist, dann soll man darauf die Trockenwaschung vollziehen.“
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (1/169):
„Die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- sagten, dass die Verletzung o.ä. entweder offen ist oder bedeckt wird. Wenn sie offen ist, dann muss man sie mit Wasser waschen. Wenn dies aber nicht möglich ist, dann muss man über die Stelle mit Wasser streichen, und wenn dies nicht möglich ist, dann muss man darin die Trockenwaschung vollziehen. In dieser Reihenfolge.
Wenn sie aber bedeckt ist, dann muss man nur darüber streichen. Wenn man durch das Streichen leidet, obwohl sie bedeckt ist, dann vollzieht man wieder die Trockenwaschung, genauso wie wenn sie offen wäre. Dies haben die Rechtsgelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- so erwähnt.“
Viertens:
Wer aufgrund einer Verletzung o.ä. die Trockenwaschung vollzieht, dann ist es erlaubt, dass die Trockenwaschung vor oder nach der Gebetswaschung vollzogen wird. Die Hanbaliten verpflichten in der kleinen Reinheit die Reihenfolgen, und zwar, dass die Trockenwaschung dann gemacht werden soll, wenn man (eigentlich mit Wasser) über den Kopf streicht.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Er sagte: „Wer verletzt ist, der soll an der Stelle die Trockenwaschung vollziehen und den Rest mit Wasser waschen.“ Das bedeutet: Wer an seinen Körperteilen verletzt ist, und gemeint ist eine Verletzung, bei der Wasser Schaden verursachen würde, der soll über diese Verletzung die Trockenwaschung vollziehen und die restlichen Körperteile mit Wasser waschen. Und für die Trockenwaschung an der verletzten Stelle ist nicht bedingt, dass es kein Wasser geben soll, somit besteht kein Problem an diesen Stellen die Trockenwaschung zu vollziehen, obwohl Wasser vorhanden ist.
Der Autor sagte: „Er soll (an der Stelle) die Trockenwaschung vollziehen.“ Daraus entnehmen wir äußerlich, dass die Trockenwaschung dann vollzogen werden muss, wenn man (eigentlich) diesen Körperteil waschen sollte, denn die Reihenfolge ist eine Bedingung. Wenn es bei der Verletzung aber um die Ganzkörperwaschung geht, dann ist es erlaubt vor oder nach der Waschung an der Stelle die Trockenwaschung zu vollziehen, sofort oder nach langer Zeit. Dies ist die Ansicht der Rechtsschule, denn sie sind der Ansicht, dass bei der Ganzkörperwaschung keine Reihenfolge bedingt ist. Wenn die Verletzung also an der Hand ist, dann musst du erst dein Gesicht waschen, dann die Trockenwaschung vollziehen, dann über deinen Kopfstreichen und dann die Füße waschen. Und hier musst du ein Handtuch bei dir haben, damit du dein Gesicht und deine Hand trocknen kannst, denn an der Erde muss Staub sein, doch wenn an deinem Gesicht Wasser ist, dann ist die Trockenwaschung ungültig. Einige Gelehrte sagten, dass die Reihenfolge nicht bedingt ist, wie bei der großen Unreinheit (durch die man dann die Ganzkörperwaschung vollziehen muss).
Demnach ist es erlaubt die Trockenwaschung, ob kurz oder lange, vor oder nach der Gebetswaschung zu vollziehen.
Und danach handeln die Menschen heute, was die richtige Ansicht ist. Diese wählten Al-Muwaffaq, und Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah aus, der sie in „Tashih Al-Furu'“ als richtig erklärte.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (1/383).
Und Allah weiß es am besten.