Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die allgemeine Grundregel bei den Gelehrten besagt, dass es nicht erlaubt ist verbotene Dinge zu entschädigen. Wer also eine verbotene Ware kauft, der darf sie nicht nehmen oder den Preis dafür zahlen.
Und wenn der Verkäufer den Preis davon nimmt, muss er es dem Käufer wieder zurückgeben, es sei denn dieser hat die Ware konsumiert oder davon profitiert. In dem Fall muss er den Betrag spenden.
Und wenn der Käufer die Ware nimmt, muss er sie zerstören, da sie eine verbotene Sache, aus der es, aus islamischer Sicht, keinen nennenswerten Nutzen gibt, und er darf sie nicht dem Verkäufer zurückgeben.
Das ist die allgemeine Grundlage und gilt bei verbotenen Dingen, deren Verbot klar und deutlich ist, wie Alkohol, Schweine- oder verendetes Fleisch etc.
Ibn Habib sagte: „Wenn ein Muslim einem anderen Muslim Alkohol verkauft, und der Alkohol in der Hand des Käufers oder Verkäufers ist, dann muss es zerbrochen und der Betrag dem Käufer zurückgegeben werden. Wenn dies aber zu spät ist, dann ist auch die Annullierung zu spät und der Betrag muss gespendet werden, egal ob der Käufer ihn (den Betrag) genommen hat oder nicht. Und beide werden bestraft.“ Aus „An-Nawadir waz Ziyadat 'ala ma fi Al-Mudawwanah min ghairiha minal Ummahat“ (6/179).
Schaikh Ibn 'Uthaimin wurde über einen Mann gefragt, der Alkohol gekauft aber den Preis dafür noch nicht gezahlt hat, anschließend ist er reumütig zu Allah zurückgekehrt. Was soll er dann tun?
Er antwortete: „Das Geld soll von ihm genommen und in die Staatskasse gelegt werden.“
Aus „Al-Kanz Ath-Thamin“ (S. 118).
Zweitens:
Was die Frage angeht, so ist es am besten, wenn der Preis der Zigaretten, der mit Schulden eingekauft wurde, gezahlt wird. Dies, aufgrund mehrerer Punkte, die beachtet werden müssen:
- Auch wenn wir der Ansicht sind, dass es verboten ist, so gibt es bezüglich Zigaretten eine bekannte Meinungsverschiedenheit zwischen Gelehrten. So sagen die einen, dass es verpönt (makruh), und die anderen, dass es verboten (haram) sei. Das Verbot hat sich bei der Mehrheit der Menschen nicht so durchgesetzt, wie sich das Verbot von Alkohol, Drogen etc. durchgesetzt hat. Deshalb tolerieren dessen Verkauf, den Handel damit und den Konsum, weil sie entweder die Ansicht eines Gelehrten folgen, der es erlaubt, aufgrund eines Scheinarguments oder weil sie nicht vom Grund des Verbots überzeugt sind, welcher der Schaden ist.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte: „Wenn man Geld durch Geschäfte verdient, über die es in der islamischen Gemeinschaft Meinungsverschiedenheiten gibt, und man davon überzeugt ist, dass diese erlaubt sind, aufgrund dessen, dass man einem Ijtihad folgt, oder einer Schule folgt oder einigen Gelehrten, oder weil einige von ihnen ihm dies in einer Fatwa erlaubt haben etc., dieses Geld, das sie verdient und genommen haben, müssen sie nicht herausnehmen, auch wenn ihnen danach erst klar wird, dass sie oder derjenige, der ihnen diese Fatwa erlassen hat, diesbezüglich falsch lagen. Der interpretierende Muslim, der davon überzeugt ist, dass diese Verkäufe und Geschäfte, über die einige Gelehrte Fatawa erlassen haben, erlaubt sind, so ist das, was er aufgrund der Interpretation genommen haben, nicht verboten, wenn er das Geld genommen und sich ihm erst danach herausstellt, dass die richtige Ansicht das Verbot ist.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (29/443).
- Wenn der Betrag nicht beglichen wird, dann wird dies von der anderen Seite nicht verstanden und akzeptiert werden. Und es wird einen negativen Eindruck von der bereuenden Person vermitteln, dass er zu Beginn seiner Reue damit anfängt die Rechte der Leute zu beschneiden.
- Man könnte denken, dass die Reue nur ein Ausweg ist, um sich davor zu drücken den Betrag der Zigaretten, die man genommen hat, zu begleichen.
- Die Gelehrten haben es nicht erlaubt, dass man etwas Verbotenes mit dem Betrag entschädigt. Außerdem haben sie es nicht erlaubt, dass die Person es für sich selbst nimmt, sodass er dann nicht beides, die Ware und den Betrag, entschädigen muss. Vielmehr haben sie ihm angeordnet dies zu spenden.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte: „Wer für etwas Verbotenes eine Entschädigung nimmt oder einen Nutzen, den er voll erhält, wie der Lohn desjenigen, der Alkohol schleppt, desjenigen, der Kreuze herstellt, oder der Prostituierten etc., dann soll er damit spenden und reumütig von dieser verbotenen Tat zu Allah zurückkehren. Seine Spende mit dieser Entschädigung gilt dann als Sühneleistung für das, was er getan hat. Und es ist nicht erlaubt von dieser Entschädigung zu profitieren, da es eine üble Entschädigung ist und nicht dem Besitzer wiedergegeben werden darf, da er bereits die Entschädigung erhalten und gespendet hat, so wie es die Ansicht mehrerer Gelehrten war. Ebenso hat Imam Ahmad dies jene überliefert, die wie derjenige sind, der Alkohol schleppt, und auch die Gefährten von Malik und andere.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (22/142).
Alles, was oben erwähnt wurde, sollte beachtet werden, und um sich selbst vor irgendeinem Vorwurf zu schützen, sind wir der Ansicht, dass es für dich am besten ist, wenn du den Betrag vollständig begleichst und dabei die Absicht fasst, dass es eine Spende von dir ist, denn es ist erlaubt sowohl für den Armen als auch den Reichen zu spenden.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Es ist erlaubt die freiwillige Spende den Reichen zu geben, ohne Meinungsverschiedenheit.“ Aus „Al-Majmu'“ (6/236).
Und wenn du dies dem erbenden Sohn, bei dem du die Schulden begleichst, erklärst, so ist dies noch besser. Vielleicht wird Allah daraus etwas Gutes für ihn machen und ihm die Tür öffnen, sodass er den Verkauf von Zigaretten etc. bereut.
Und wenn du vor ihrer Forderung sicher bist oder dass sie dann schlecht von dir denken, und du den Betrag der Zigaretten, der auf dir lastet, spendest, so besteht darin ebenfalls kein Problem, so Allah will
Wir bitten Allah -erhaben ist Er-, dass Er deine Reue annimmt.
Und Allah weiß es am besten.