Mittwoch 27 Rabii' Ath-Thaany 1446 - 30 Oktober 2024
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Die Arten der Scheidung

Frage

Was sind die Arten der Scheidung?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Scheidung ist aufgeteilt in verschiedene Arten, basierend auf verschiedenen Kriterien. Diese sind Folgende:

Erstens:

Die Arten der Scheidung basierend auf dessen Urteil.

Die Rechtsgelehrten teilen die Scheidung vom Standpunkt des islamischen Urteils wie folgt auf:

1. Die erlaubte Scheidung, die mit der islamischen Gesetzgebung übereinstimmt. Sie wird „At-Talaq As-Sunni“ (Sunna-Scheidung) genannt. Es ist die Scheidung der Frau, die einmal ausgesprochen wird, wenn sie schwanger ist oder während sie rein und er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr hat.

2. Die verbotene Scheidung, die gegen die islamische Gesetzgebung ist. Diese wird "At-Talaq Al-Bid'i" (Bid'a-Scheidung) genannt.

Sie wird in zwei Arten eingeteilt:

a) Eine Bid'a-Scheidung von der Zeit her. Zum Beispiel scheidet man sich ohne, dass bekannt ist, ob sie schwanger war, so muss sie ihre Wartezeit auf der Basis ihrer Menstruation einhalten, wenn sie menstruiert, oder er in dieser Zeit mit ihr Geschlechtsverkehr hat. Wenn sicher steht, dass sie schwanger ist, darf er sich von ihr scheiden lassen, auch wenn er mit ihr Geschlechtsverkehr hatte, als sie rein war. Genauso verhält es sich, wenn sie keine Wartezeit abwarten muss, wie die Frau, in der ihr Ehemann nicht eingedrungen ist. Wenn er sie dann scheidet, während sie ihre Menstruation hat, ist die Scheidung eine Sunna, oder sie gehört zu jenen, die keine Menstruation haben, wie die sehr junge oder alte Frau. In dem Fall ist es für ihn kein Problem, wenn er sich von ihr scheiden lässt.

b) Eine Bid'a-Scheidung von der Anzahl her. Zum Beispiel spricht er die Scheidung mehr als einmal aus, indem er sagt: „Du bist zweimal geschieden“, oder: „Du bist dreimal geschieden.“ Denn zur Sunna gehört, dass er ihr nur einmal die Scheidung ausspricht.

Die Gelehrten waren sich darüber uneinig, ob die Bid'a-Scheidung zustande kommt. Die von uns ausgewählte Ansicht besagt, dass sie nicht zustande kommt und dass die Scheidung, die in einem Wort als dreimalige Scheidung ausgesprochen wird, als nur eine Scheidung gilt.

Zweitens:

Die Arten der Scheidung in Bezug auf die Wortlaute

Die Rechtsgelehrten teilen die Scheidung in explizite (Sarih) und implizite (Kinaya) Worte auf.

Explizite sind jene, aus denen nur die Scheidung verstanden werden kann, wie wenn ein Mann zu seiner Frau sagt: „Du bist geschieden“, oder „du bist eine Geschiedene“ etc. Diese Scheidung ist gültig, obgleich der Ehemann die Scheidung beabsichtigte oder nicht.

Implizite sind die, von denen angenommen wird, dass sie die Scheidung oder etwas anderes bedeuten können. Wenn der Mann zu seiner Frau beispielsweise sagt: „Du bist frei, du musst deine Sachen selbst erledigen, mach was du willst, geh zu deiner Familie oder ich brauche dich nicht etc.“

Bei dieser Art wird die Absicht beachtet. Wenn der Ehemann die Scheidung beabsichtigte, kommt sie zustande, und wenn nicht, dann nicht.

Drittens:

Die Arten der Scheidung in Bezug auf die Konsequenzen

Die Scheidung in Bezug auf die Konsequenzen wird in zwei Arten eingeteilt:

1. Eine widerrufliche Scheidung (Talaq Raj'i). Wenn der Mann zu seiner Ehefrau ein- oder zweimal die Scheidung ausspricht, ohne eine Entschädigung zu verlangen, darf er sie zurücknehmen, bevor die Wartezeit endet.

2. Eine unwiderrufliche Scheidung (Talaq Bain). Diese wird ebenfalls in zwei Arten eingeteilt:

a) Eine große unwiderrufliche Scheidung. Wenn der Mann zu seiner Ehefrau dreimal die Scheidung ausspricht. In dem Fall ist sie ihm nicht mehr erlaubt, bis sie einen anderen Mann mit einer gültigen Eheschließung heiratet und sich anschließend von ihm trennt.

b) Eine kleine unwiderrufliche Scheidung. Wenn der Mann zu seiner Frau ein- oder zweimal die Scheidung ausspricht und anschließend ihre Wartezeit endet, oder er seiner Ehefrau gegen eine Entschädigung die Scheidung ausspricht, was „Al-Khul'" genannt wird, oder er ihr die Scheidung ausspricht, bevor er ihr beiwohnte. In diesem Fall darf er sie zurücknehmen, Jedoch nur mit einer neuen Eheschließung und Brautgabe.

Viertens:

Arten der Scheidung in Bezug auf die ohne Bedingungen (Munajjaz) und die mit Bedingungen (Mu'allaq)

Diese werden in zwei Arten eingeteilt:

1. Eine Scheidung ohne Bedingung. Wenn der Ehemann zu seiner Ehefrau sagt: „Du bist geschieden“, oder er umschreibt es mit der Absicht sich scheiden zu lassen, ohne dabei die Scheidung an eine Bedingung zu knüpfen.

2. Eine Scheidung mit Bedingung. Diese wird in drei Arten eingeteilt:

a) Dass die Scheidung an eine reine/bloße Bedingung geknüpft wird. Hier tritt die Scheidung in jedem Fall ein, wie wenn er sagt: „Wenn die Sonne untergeht, bist du geschieden.“ Wenn dann die Sonne untergegangen ist, ist sie geschieden, weil er sie an eine reine/bloße Bedingung geknüpft hat.

b) Dass es reiner/bloßer Schwur. In diesem Fall tritt die Scheidung nicht ein, jedoch muss er die Sühne für diesen Schwur leisten, wie wenn er sagt: „Wenn ich mit Zaid gesprochen habe, ist meine Frau geschieden.“ Seine Absicht aber ist nicht mit Zaid zu sprechen. Das ist ein reiner/bloßer Schwur, denn es gibt keinen Zusammenhang zwischen seinem Gespräch mit Zaid und seiner Scheidung von seiner Frau.

c) Dass es entweder als reine/bloße Bedingung oder reinen/bloßen Schwur betrachtet werden kann. Hier muss man auf seine Absicht zurückgehen, wie wenn er zu seiner Frau sagt: „Wenn du das Haus verlässt, bist du geschieden.“ Es kann sein, dass er das als eine Bedingung beabsichtigte. Das bedeutet, dass, wenn seine Frau raus geht, er nicht mehr an ihr interessiert ist und sie wird geschieden sein. In diesem Fall beabsichtigt er die Scheidung.

Es kann auch sein, dass er die Scheidung nicht beabsichtigte, vielmehr möchte er seine Frau noch bei sich haben, auch wenn sie raus geht, und er will sich nicht von ihr scheiden lassen. Jedoch wollte er sie dadurch am Rausgehen hindern und verknüpfte dies nur mit der Scheidung, um ihr zu drohen. Wenn sie in diesem Fall trotzdem rausgeht, ist sie nicht geschieden, da dies als Schwur beabsichtigt war.

Siehe: „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (13/126)

Es wird geraten das Buch „At-Talaq“, von Dr. 'Awad Ash- Shahri, zu lesen, das eine Masterarbeit ist.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A