Alles Lob gebührt Allah..
Wenn jemand als Programmierer in einer Firma angestellt ist, dann sind die Programme Eigentum der Firma. Der Angestellte aber darf für seine Recht einstehen, indem sein Namen und seine Tätigkeit im Programm erwähnt werden.
Und wenn die Firma dir deine Rechte nicht gibt, und du die Programme für eine zusätzliche Gegenleistung entwickelt hast, sie dir aber nicht ausgehändigt wurde, dann sind das alles Schulden, die auf der Firma lasten. Dir steht es zu diese mit den legitimen/legalen Mitteln zu erwirken, dazu gehört, dass du es gerichtlich einfordern kannst.
Was das Eigentum der Programme angeht, so bleibt es bei der Firma und wird dadurch, dass sie dir deine Rechte vorenthalten, nicht auf dich übergehen.
Wenn du aber das, was dir zusteht, trotzdem nicht erhältst, obwohl du die legitimen/legalen Wege eingeleitet hast, dann ist es dir erlaubt von diesen Programmen so viel zu verkaufen, dass du dadurch das verdienst, was dir zusteht, ohne etwas hinzuzufügen. Diese Thematik ist unter den Gelehrten als „Dhafar“ bekannt. Du darfst dies nur tun, solange du dich selbst nicht dem Vorwurf des Diebstahls aussetzt.
Ibn Al-Mulqin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wem etwas, von jemand anderem, zusteht, es aber nicht erhalten kann, der darf von ihm so viel nehmen, dass es seinem Recht entspricht, sogar ohne seine Erlaubnis oder Rücknahme. Dies ist die Ansicht von Asch-Schafi'i und seinen Gefährten und wird als „Dhafar“-Thematik bezeichnet.
Abu Hanifah und Malik aber haben dies verboten, so wie es An-Nawawi, in „Scharh Muslim“ von ihnen überlieferte.
Al-Qurtubi sagte: „Das ist die bekannte Ansicht in der Rechtsschule von Malik.“
Weitere überlieferten von Abu Hanifah, dass er nur das nimmt, was ihm zusteht, und nicht etwas, das dessen Wert hat, außer dass er auch Drihams anstelle von Dinare, und umgekehrt, nimmt.
Von Ahmad wurde überliefert, dass er weder das eine noch das andere nimmt.
Und von Malik wurde überliefert: „Wenn der Schuldner sonst bei niemandem Schulden hat, dann darf er dies tun, wenn aber doch, dann darf er nur seinen Anteil nehmen.“
Al-Maziri überlieferte von Malik drei Ansichten. Die dritte war, dass es nur erlaubt ist, wenn man genau das nimmt, was einem zusteht, aber nicht etwas, das denselben Wert hat.“ Aus „Al-I'lam bi Fawaid 'Umdah Al-Ahkam“ (10/17).
Und Allah weiß es am besten.