Alles Lob gebührt Allah..
Wer von seiner Firma oder seinen Kollegen dazu beauftragt wird für sie Flugtickets zu buchen, der ist dann diesbezüglich ihr Stellvertreter. Grundsätzlich gehört dann der Gewinn, den der Stellvertreter erzielt, oder die Geschenke dem Auftraggeber.
In „Kaschaf Al-Qina'“ (3/477): „… oder, wenn der Auftraggeber sagt: ‚Kaufe mir ein Schaf für einen Dinar‘, und der Vertreter dann für einen Dinar zwei Schafe kauf, wobei eines davon einen Dinar wert ist, oder er ein Schaf kauft, das einen Dinar wert ist, jedoch für einen geringeren Preis, dann ist der Kauf gültig und das, was darüber hinausgeht, gehört dem Auftraggeber, denn 'Urwah Ibn Al-Ja'd berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ihn mit einem Dinar losgeschickt hat, um ein Opfertier (einmal sagte er ‚ein Schaf‘) zu kaufen. Daraufhin kaufte er für ihn zwei. Eines verkaufte er für einen Dinar und das andere brachte er ihm, woraufhin der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- für ihn ein Bittgebet um Segen sprach, sodass, wenn er Erde verkaufen würde, er daraus Gewinn erzielen würde.
In einer anderen Überlieferung sagte er: ‚Dies ist Euer Dinar und das ist Euer Schaf.‘ Er fragte: ‚Wie hast du das gemacht?‘ Daraufhin erzählte er es ihm. Überliefert von Ahmad.
Weil er das getan hat, was ihm erlaubt wurde zu tun, und noch mehr. Genauso verhält es sich, wenn man zwei Schafe kauft, die jeweils einen ganzen Dinar wert sind.“
Demnach gehören diese Punkte, die zu Geld umgewandelt werden können, der Firma und den Angestellten. Sie dürfen sich darauf einigen, dass die Firma ihren Anteil den Angestellten übergibt und umgekehrt, oder auch jemandem, dem sie diese geben wollen. Sie dürfen sie auch dir geben.
Du darfst auch mit den Angestellten ausmachen, dass du dich gegen eine Entlohnung um ihre Buchungen kümmerst. Diese Punkte können zu dieser Entlohnung gehören, wenn sie bekannt sind, also wenn die Anzahl der Punkte, die für diese Buchung vergeben werden, und deren Wert in Geldform bekannt sind.
Und Allah weiß es am besten.