Soll sie ihren Namen nach ihrem Eintritt in den Islam für die Pilgerfahrt ändern?

Frage 3093

Ich bin vor einiger Zeit zum Islam übergetreten und möchte zur Verrichtung der Rituale der Pilgerfahrt gehen. Ich habe jedoch gehört, dass ich die Rituale nicht verrichten kann, außer nachdem ich meinen christlichen Namen in einen islamischen Namen geändert habe. Ist das richtig, und muss ich ihn auch in all meinen offiziellen Dokumenten wie dem Reisepass und anderen ändern?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Was die religiös-rechtliche Seite betrifft, so hat die Gültigkeit von Hajj und ʿUmrah nichts mit dem Namen der Person zu tun. Wenn in deinem alten Namen nichts religiös Verwerfliches enthalten ist, ist es dir erlaubt, bei ihm zu bleiben. Wenn du jedoch einen arabischen Namen verwendest, der religiös korrekt ist und eine gute Bedeutung hat, dann ist das besser und angenehmer .

Was die offizielle Seite betrifft, so genügt es, wenn du beim Gang zur Botschaft zur Erlangung eines Einreisevisums für den Hajj eine Bescheinigung des islamischen Zentrums mitführst, die deinen Übertritt zum Islam bestätigt. Du wirst - so Allah will - kein Hindernis finden, um zur Verrichtung der Hajj zu kommen. Daher sollst du dich bemühen, die Hajj und die ʿUmrah so bald wie möglich mit einem muslimischen Mahram zu verrichten (siehe Frage Nr. 5538 ).

Und Allah ist der, der Gelingen gewährt.

Referenz

Namen, Beinamen und Titel

Quelle

Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid

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