Alles Lob gebührt Allah..
Masturbation ist im Ramadan und außerhalb dessen verboten und macht das Fasten ungültig.
In „Kaschaf Al-Qina'“ (2/318) steht über die Dinge, die das Fasten ungültig machen: „Wenn er masturbiert, also (durch seine Handlung) das Sperma herbeiruft. Wenn es (das Fasten) durch einen Kuss, durch den Ejakulation hervorgerufen wird, ungültig wird, dann erst recht durch diesen Weg. Wenn er aber nicht ejakuliert, dann hat er etwas Verbotenes begangen, jedoch ist das Fasten nicht ungültig.“
Die richtige Ansicht besagt, dass das Fasten nicht durch den Austritt von Lusttropfen ungültig wird, so wie in der Antwort auf Frage Nr. 49752 erklärt wurde.
Dass du mit deiner Hand den Austritt des Spermas gefördert hast, ist verboten und dein Fasten ist dadurch ungültig geworden. Demnach musst du diesen Tag nachholen und reumütig zu Allah zurückkehren.
Und Allah weiß es am besten.