Alles Lob gebührt Allah..
Die Zakah Al-Fitr muss als Nahrungsmittel entrichtet werden, wovon sich die Menschen ernähren können, seien es Körner, in Form von Reis, Linsen, Bohnen und Weizen, oder Früchte, in Form von Datteln oder Feigen, wenn sie es horten und sich davon ernähren.
Grundnahrungsmittel sind Dinge, auf die sich ein Großteil der Speisen der Menschen stützen, welche ebenso aufbewahrt werden, wie Körner und Trockenfrüchte.
In Kaschaf Al-Qina' (6/257) steht: „Grundnahrungsmittel sind: Brot und Körner aus Weizen, Gerste, Mais, Hirse etc., sowohl feinkörniges als auch grobkörniges Mehl, Trockenfrüchte, wie Datteln, Rosinen, Aprikosen, Feigen und Beeren, Fleisch, Milch etc. Aber keine Trauben, unreife Datteln, Essig etc., wie Salz oder reife Datteln.“
Daraus entnehmen wir, dass es nicht erlaubt ist die Zakah Al-Fitr in Form von Gemüse zu entrichten, da es kein Grundnahrungsmittel ist.
Die Grundlage darin wird aus dem Hadith von Al-Bukhary (1510) und Muslim (985) entnommen, über Abu Sa'id Al-Khudri -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der sagte: „Wir pflegten zu Lebzeiten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, am Tag des Fastenbrechens, einen Saa' aus Lebensmitteln zu entrichten. Unsere Lebensmittel waren Gerste, Rosinen, Trockenjoghurt und Datteln.“
Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „I'lam Al-Muwaqqi'in“ (3/12): „Und dies waren ihre häufigsten Grundnahrungsmittel in Medina.
Was die Bewohner eines Landes oder einer Ortschaft angeht, dessen Grundnahrungsmittel ein anderes ist, so muss der Saa' aus ihrem Grundnahrungsmittel bestehen, wie bei denjenigen, deren Grundnahrungsmittel Mais, Reis, Feigen oder andere Körner sind.
Wenn ihr Grundnahrungsmittel aus etwas anderem als Körnern besteht, wie Milch, Fleisch oder Fisch, dann soll ihre Zakah Al-Fitr in Form ihres Grundnahrungsmittels entrichtet werden, egal welches es ist. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Es ist die richtige Ansicht und eine andere Ansicht folgt niemand, denn die Intention dahinter ist die Deckung des Bedarfs der Bedürftigen am 'Id-Tag und ihr Trost mit dem, womit sich die Bewohner dieses Landes ernähren.
Demnach ist es erlaubt Mehl als Zakah Al-Fitr zu entrichten, auch wenn der Hadith diesbezüglich nicht authentisch ist.“
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/182): „Wenn das Grundnahrungsmittel der Leute keine Körner oder Datteln, sondern beispielsweise Fleisch ist, so wie es bei denen der Fall ist, die im Nordpol leben, denn ihr Grundnahrungsmittel besteht größtenteils aus Fleisch, dann besagt die richtige Ansicht, dass es genügt dies zu entrichten.“
Und Allah weiß es am besten.