Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Wird der Verstorbene dafür belohnt, was er an Vermögen seinen Hinterbliebenen (Erben) hinterlassen hat?

Frage

Wird ein Verstobener für das Erbe, was er hinterlassen hat, belohnt oder hat profitiert er überhaupt nicht davon, sondern lediglich vor seinem Ableben?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

„Das Ansammeln von Vermögen mittels von Handelsgeschäften und anderen erlaubten Verdienstmöglichkeiten ist eine gestattete Sache. Der Muslim wird für gestattete Sachen belohnt, wenn er damit den Lohn bei Allah beabsichtigt, da die Taten der Diener Allahs entsprechend ihrer Absichten bewertet werden. So sagte es der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Die Taten sind nur entsprechend der Absichten, und jedem wird das zuteil, was er beabsichtigt hat.“ [Überliefert von Al-Bukhary (1) und Muslim (1907)]

Die Menschen lassen sich bezüglich des Anhäufens von Vermögen in zwei Kategorien unterteilen:

Die erste Kategorie stellen jene Menschen da, die aus Güte gegenüber ihren Angehörigen und Unterhaltspflichtigen Vermögen anhäufen, um sie finanziell unabhängig zu machen, so dass sie weder ihre Blicke nach dem Besitz anderer richten, noch ihre Seele danach trachten. So ein Mensch trachtet bei dem Ganzen nach dem Lohn von Allah -erhaben ist Er-. Dieser wird dafür, was er seinen Erben hinterlassen hat, belohnt, weil er gütig gegenüber den Dienern Allahs war, so wird ihm Allah -erhaben ist Er- Güte erweisen und ihn dafür reichlich belohnen.

Allah -segensreich ist Er- sagte: „Ist der Lohn des Guten nicht ebenfalls das Gute?“ (Ar-Rahman 55:60)

Schaikh ˈAbdurrahman As-Saˈdi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „„Ist der Lohn des Guten nicht ebenfalls das Gute?“ bedeutet: Ist denn der Lohn desjenigen, der Güte gegenüber den Dienern des Schöpfers zeigt und den Dienern einen Nutzen bringt, etwas anderes, als dass er Güte erfährt und reichlich belohnt wird, einen großen Erfolg erringt, eine beständige Gnade und ein Leben im Heil.“ [Ende des Zitatas aus „Tafsir As-Saˈdi“ (S. 831)]

Saˈd Ibn Abi Waqqas -möge Allah zufrieden mit ihm sein- berichtete: Ich war so krank, dass ich dachte, ich würde bald sterben. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, stattete mir einen Krankenbesuch ab. Das war im Jahr der Abschiedspilgerfahrt. Ich sagte zu ihm: O Gesandter Allahs, du kannst die Schmerzen sehen, an denen ich leide. Ich habe aber einen großen Reichtum und nur eine einzige Tochter, die mich beerben wird. Darf ich zwei Drittel meines Vermögens als Almosen geben? Er erwiderte: Nein! Darauf sagte ich: Dann die Hälfte? Da sagte der Prophet: Nur das Drittel, und ein Drittel ist sehr viel. Es ist viel besser, wenn du deine Angehörigen als wohlhabende Leute zurücklässt, als wenn sie arm sind und die Menschen um Gaben anbetteln müssen. Und alle Kosten, für die du im Streben nach der Gunst Allahs aufkommst, werden dir belohnt werden, sogar jeder einzelne Bissen, den du deiner Frau in den Mund steckst!“

[Überliefert von Al-Bukhary (1295) und Muslim (1628)]

Ibn Hubairah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „‚Es ist viel besser, wenn du deine Angehörigen als wohlhabende Leute zurücklässt, als‘“ Diese Worte des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sind der Beleg dafür, dass es besser ist, dass ein Mann seine Angehörigen (Erben) wohlhabend hinterlässt, als dass er sie arm (und bedürftig) hinterlässt, wenn er dazu imstande ist. Dies, da die Geschöpfe die Schutzbedürftigen Allahs sind, und dieser Spender sein Vermögen an einige der Schutzbedürftigen Allahs -majestätisch und mächtig ist Er- ausgibt. Seine Erben (Hinterlassenen) gehören zu den Schutzbedürftigen Allahs -majestätisch und mächtig ist Er-.

Wenn er sich nun zum Spenden (und Güte) entschließt, so soll er als erstes mit denjenigen Erben beginnen an die er gleichzeitig spenden und die Verwandtschaftsbande pflegen kann. Und das auch, weil der Mann während seines Lebens an seine Angehörigen (Erben) Vermögen ausgibt. Und wenn er ihnen etwas hinterlässt, so ist er wie ein Bote für sie, der ihnen von seinem Vermögen in ihre Hände überreicht. Aus diesem Grund sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: ‚Es ist viel besser, wenn du deine Angehörigen als wohlhabende Leute zurücklässt, als…‘“

[Ende des Zitats aus „Al-Ifsah“ (1/325)]

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah zufrieden mit ihm sein- sagte: „Danach sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: ‚Es ist viel besser, wenn du deine Angehörigen als wohlhabende Leute zurücklässt, als wenn sie arm sind und die Menschen um Gaben anbetteln müssen.‘ Das bedeutet, dass es besser ist, das Vermögen aufzubewahren und nicht zu spenden, sodass nach dem Ableben die Hinterbliebenen (Erben) dadurch wohlhabend bleiben, als dass man sie mittellos hinterlässt und ihnen nichts hinterlässt und sie ‚…die Menschen um Gaben anbetteln müssen,‘, sie um Versorgung bitten und sagen: ‚Gebt uns, Gebt uns…‘

Und hierin liegt der Beleg dafür, dass es für den Verstorbenen besser ist, Vermögen (Geld) seinen Hinterbliebenen (Erben) zu hinterlassen.

Der Mensch soll nicht denken, dass wenn er Vermögen hinterlässt, das er gezwungenermaßen vererbt, er dafür nicht belohnt wird. Im Gegenteil, er wird dafür belohnt. Der Gesandte Allahs

-Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Es ist viel besser, wenn du deine Angehörigen als wohlhabende Leute zurücklässt, als wenn sie arm sind ...“

Denn, wenn du den Erben Vermögen hinterlässt, werden sie davon profitieren, wobei sie die (nahen) Angehörigen sind. Und falls du es spendest, so profitieren davon die entfernten (Verwandten). Eine Spende an die Nahestehenden ist besser als eine Spende an die Weitentfernten, da das Spenden an die nahen Angehörigen nicht nur eine Sadaqah darstellt, sondern darüber hinaus das Pflegen (Verbinden) der Verwandtschaftsbande darstellt.“

[Ende des Zitats aus „Scharh Riyad As-Salihin“ 1/44-45]

Zu der zweiten Kategorie der Menschen gehört jener, der das Vermögen aus Geiz und Prahlerei anhäuft und nicht möchte, dass einer seiner Angehörigen nach seinem Ableben davon profitiert, aus Neid und Engstirnigkeit, insbesondere wenn er keinen Nachkommen (Kind) hat. Das begründet er damit, dass er derjenige war, der sich dafür abgemüht hat und nicht sie.

Es ist zu befürchten, dass so eine Person nichts davon (im Diesseits) hat, weil sie keine gute Absicht hegte bezüglich der Hinterlassenschaft, und sich weigerte, ihren Angehörigen gegenüber Güte zu zeigen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A