Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Wie soll jemand die Ganzkörperwaschung vollziehen, der ein Haftpflaster auf seinem Körper trägt, um eine Insulinpumpe zu tragen, und wenn er sie entfernt, muss er eine andere nehmen, die auch teurer ist?

Frage

Ich bin zuckerkrank und trage immer eine Insulinpumpe und ein Blutzuckermessgerät. Beide sind über ein Haftpflaster mit meinem Körper verbunden. Sie werden alle 3-7 Tage getauscht. Es ist nicht schwer sie auszuziehen, aber wenn bloß das Pflaster entfernt wird, muss neues Pflaster verwendet werden, was sehr teuer ist. Es ist auch schwer ein neues zu kaufen, da dieses Pflaster nicht aufgrund irgendeiner Verletzung eingesetzt wird, sondern bloß zu Erleichterung und Wasserabweisung. Ist es mir erlaubt die Ganzkörperwaschung zu vollziehen, während ich es trage, wobei das Wasser diesen Teil des Körpers nicht erreichen wird? Und was ist, wenn jemand etwas absichtlich tut, was eine Ganzkörperwaschung erfordert, wie Selbstbefriedigung oder Geschlechtsverkehr, während man es trägt? Muss man alle 3-7 Tage warten, bis die Zeit gekommen ist, in der man das Pflaster auswechseln kann, damit man dann solche Dinge für einen Tag machen kann? Und soll man dann nochmal 7 Tage warten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Bei der Ganzkörperwaschung ist es verpflichtend, dass der gesamte Körper von Wasser berührt werden muss. Und wenn man Pflaster trägt, bei denen es keinen Schaden mit sich bringt, wenn sie entfernt werden, dann müssen sie entfernt werden.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (1/173): „Al-Qadi sagte über Verbände auf Verletzungen, dass wenn es unschädlich ist zu entfernen, dann sollen sie entfernt werden, danach muss man sich waschen und den Tayammum für die verletzte Stelle durchführen und mit der Hand muss über die Verletzung gestrichen werden. Wenn es jedoch schädlich ist sie zu entfernen, dann gilt hier das Urteil einer Schiene, über die man bloß streichen muss.“

Dies, wenn es sich um eine Verletzung handelt. Und erst recht dann, wenn es keine Verletzung ist.

Wenn durch die Entfernung des Pflasters ein klarer finanzieller Schaden entsteht, aufgrund des hohen Preises, dann darf man es lassen und drüber streichen, um so diesen Schaden vermeiden.

In „Akhsar Al-Mukhtasarat“ steht: „Oder man befürchtet irgendeinen Schaden für den Körper, das Vermögen oder einen anderen, wenn Wasser verwendet oder danach gesucht wird.“

In der Erläuterung zu „Kaschf Al-Mukhaddirat“ (1/81) steht: „Oder man befürchtet, dass durch die Anwendung von Wasser, oder wenn es verlangt wird, für den Körper ein Schaden entsteht, wie eine Verletzung, eine heftige Erkältung, der Verlust der Gefährten, Verdursten etc. ob für den Mensch oder kostbare Tiere, oder man es zum Backen oder kochen nutzt, oder wenn es nur möglich ist Wasser zu erhalten, wenn der Preis höher als der Normalpreis ist, trotz gleicher Qualität in dieser Region.“

So haben sie den sehr teuren Preis von Wasser als Entschuldigungsgrund für den Tayammum festgelegt.

Wenn du dieses Gerät unbedingt tragen musst und der Preis für das Pflaster sehr hoch ist, dann sollst du, wenn du die Ganzkörperwaschung vollziehst, für den Teil deines Körpers, der von diesem Pflaster bedeckt wird und auf den kein Wasser kommen darf, den Tayammum vollziehen und den restlichen Körper waschen. So wie bei einer Schiene, bei der mehr als nötig bedeckt wird. Genauso verhält es sich hier, da es ein Pflaster ist, das nicht auf einer Verletzung haftet und das Entfernen keinen Schaden mit sich bringt. So soll nicht drüber gestrichen, sondern dafür der Tayammum vollzogen werden.

Zweitens:

Es ist kein Problem Geschlechtsverkehr zu haben, auch wenn dies dazu führt, dass man die Ganzkörperwaschung und den Tayammum vollziehen muss. Viele Rechtsgelehrte haben es demjenigen erlaubt Geschlechtsverkehr zu haben, der nicht an Wasser kommt, ohne es als verpönt zu erachten, und sagten, dass man dann den Tayammum vollziehen solle.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmu'“ (2/209): „Asch-Schafi'i sagte in ‚Al-Umm‘, und ebenso die Gefährten, dass es dem Reisenden erlaubt ist den Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau zu vollziehen, auch wenn sie kein Wasser haben. Sie sollen den Schambereich waschen und den Tayammum vollziehen. Unsere Gefährten sind sich darüber einig gewesen, dass es hier erlaubt ist den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, ohne dies als verpönt zu erachten. Das ist die Ansicht unserer Rechtsschule.

Ibn Al-Mundhir überliefert, dass es erlaubt sei den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, von Ibn 'Abbas, Jabir Ibn Zaid, Al-Hasan Al-Basri, Qatadah, Ath-Thauri, Al-Auza'i, den Gefährten des Rai, Ahmad und Ishaq. Und er (Ibn Al-Mundhir) wählte diese Ansicht aus.

Es wurde von 'Ali Ibn Abi Talib, Ibn Mas'ud, Ibn 'Umar und Az-Zuhri überliefert, dass sie sagten, dass es man es nicht dürfe. Von Malik wurde überliefert, dass er sagte: ‚Ich mag es nicht, wenn man mit seiner Frau verkehrt und kein Wasser bei sich hat.‘ Von 'Ata wurde überliefert, dass dieser sagte: ‚Wenn zwischen ihm und das Wasser eine Reise von drei Tagen sind, dann soll er nicht mit ihr verkehren, und wenn doch, dann darf er es. Von Ahmad gibt es zwei Überlieferungen darüber, dass es verpönt sei.

Unser Beweis für alles ist die Argumentation von Ibn Al-Mundhir, dass es legitim sei den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. So verbieten wir es nicht und sehen erst durch einen Beweis als verpönt. Das ist die Basis unserer Argumentation.

Was den Hadith von 'Amr Ibn Schu'aib, über seinen Vater und über dessen Vater betrifft, in der er berichtete, dass ein Mann sagte: ‚O Gesandter Allahs, wenn ein Mann verreist und nicht an Wasser kommt, darf er dann den Geschlechtsverkehr mit seiner Frau vollziehen?‘ Er antwortete: ‚Ja!‘ Überliefert von Ahmad in seinem ‚Musnad‘. So wird damit nicht argumentiert, da er schwach ist. In der Überlieferungskette ist Al-Hajjaj Ibn Arta, der schwach ist. Und Allah weiß es am besten.“

Und wenn dir dies bei der verpflichtenden Ganzkörperwaschung erlaubt ist, dann erst recht auch bei den anderen. So ist es kein Problem die erwünschten Ganzkörperwaschungen zu vollziehen oder wenn du dich reinigen musst. Und du musst dich keiner dieser Dinge enthalten, da es legitime Dinge sind. So wird nur etwas durch einen Beweis verboten.

Was Selbstbefriedigung angeht, so ist sie verboten und man muss sich immer davon fernhalten, besonders in dieser Situation.

Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 329 .

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A