Alles Lob gebührt Allah..
Wenn die Sache so ist, wie sie der Fragende erwähnt hat, über den verantwortlichen Armen, dann soll er den Saa' an sich selbst entrichten, wenn es von seinen Lebensmitteln/seiner Nahrung und der seiner Familie, am Tag des Fests des Fastenbrechens und in dessen Nacht, übrig bleibt. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Beginne mit dir selbst und dann mit denen, die du versorgst.“ Überliefert von Al-Bukhary (2/117, 6/190) und Muslim (2/717, 718, 721), Nr. 1034, 1036 und 1042.
Was diejenigen betrifft, die der Fragende versorgt, wenn diese nichts haben, was sie entrichten können, dann entfällt diese Pflicht, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ [Al-Baqarah:286] Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Man soll nur spenden, wenn man die Mittel dazu hat.“ Überliefert von Al-Bukhary (2/117, 6/190) und Muslim (2/717), Nr. 1034. Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte auch: „Wenn ich euch etwas gebiete, dann kommt dem nach, soweit ihr könnt.“
Und Allah verleiht den Erfolg.