Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Bei der Zakah von Handelswaren müssen die marktfertigen Waren am Ende des Zakah-Jahrs berechnet werden. Wenn sie selbst den Mindestwert der Zakah erreichen, oder diesen erreichen, wenn sie mit Bargeld, Gold und Silber zusammengebracht werden, dann müssen von diesem Wert 2,5% als Zakah entrichtet werden.
Wenn dieses Geschäft unter Partnern geteilt wird, dann wird auf den Anteil jedes Partners geschaut. Wenn der jeweilige Betrag den Mindestwert der Zakah selbst erreicht oder diesen erreicht, wenn er mit anderen Vermögenswerten zusammengebracht wird, dann muss er die davon die Zakah entrichten.
Hierbei muss nicht auf das gesamte Geld aller Partner geschaut werden, gemäß der Ansicht der Mehrheit. Dies wird ebenso in der Antwort auf Frage Nr. 147855.
Zweitens:
Der Geschäftsmann muss die marktfertigen Waren berechnen und diese dem Bargeld, das er besitzt, und den Schulden, die bei ihm andere haben, hinzufügen. Dann soll er vom Gesamtbetrag dessen 2,5% als Zakah entrichten.
Die Zakah basiert demnach auf folgender Gleichung:
Der Wert der marktfertigen Dinge + vorhandenes Bargeld + Schulden, von denen man erhofft, dass sie beglichen werden.
Demnach musst du den Wert der Schulden, die deine Partner begleichen müssen als Zakah entrichten, solange es Schulden sind, die auch beglichen werden.
Was aber die Schulden angeht, die von Mittellosen und Leuten, die alles hinaufschieben, beglichen werden müssen, so muss von diesem Wert nicht die Zakah entrichten, solange das Geld nicht ausgehändigt wurde. So soll demnach, gemäß der stärkeren Ansicht, nur einmal davon die Zakah entrichtet werden.
Und Allah weiß es am besten.