Verkauf einer gekauften Ware vor Besitznahme durch den Käufer

Frage 333002

Ich bat meinen Cousin, mir ein Auto zu kaufen, er verkauft Autos, und er fand mir eines, das gut war. Dann kam ein Kunde dafür, kaufte es mit einem Gewinn von 150 $, nahm 50 $ für sich und gab mir 100 $, sagte: „Das gehört dir.“ Ich sagte, das sei nicht mein Recht, weil ich den Preis nicht bezahlt hatte und das Auto nicht gekauft hatte. Darf ich den Gewinn nur deswegen nehmen, weil er sagte, es gehöre mir? Ist es damit mein Eigentum geworden?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Wenn du das Auto nicht gekauft hast, bleibt es im Eigentum deines Cousins, und der Gewinn, der ihm entstand, gehört ihm. Hättest du es gekauft und er hätte es ohne deine Erlaubnis verkauft, wäre dies ein eigenmächtiger Verkauf. Der Verkauf wird gültig, wenn du ihn genehmigst, und der gesamte Gewinn gehört dann dir.

Dass er sagt: „Es gehört dir“ reicht nicht aus, damit der Verkauf zustande kommt. Damit ein Verkauf gültig ist, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ijab und Qabul (Angebot und Annahme) mit Worten, die im Handel üblich sind.
  2. Bekanntheit des Preises, ein Verkauf mit unbekanntem Preis ist ungültig.
  3. Bekanntheit des Kaufgegenstandes, entweder durch Anschauung oder durch Beschreibung, die jede Unklarheit beseitigt.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist der Verkauf ungültig.

Außerdem ist es verboten, eine gekaufte Ware zu verkaufen, bevor man sie vom Verkäufer übernommen hat. Der Prophet - Allah Segen und Frieden auf ihm - sagte zu Ḥakim Ibn Ḥizam: „Wenn du etwas gekauft hast, verkaufe es nicht, bis du es erhalten hast.“
(Ahmad 15316 und An-Nasai 4613, vom Al-Albani als authentisch erklärt, Sahiḥ Al-Jamiʿ Nr. 342)

Ad-Daraqutni und Abu Dawud überlieferten von Zayd Ibn Thabit: „Der Prophet - Allah Segen und Frieden auf ihm - verbot, dass Waren dort verkauft werden, wo sie gekauft wurden, bis die Händler sie in Besitz genommen haben.“ Der Hadith wurde vom Al-Albani als authentisch eingestuft.

Richtig ist, dass dies für alle Waren gilt. Dies ist die Meinung des Shafiʿi.

An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „In den Meinungen der Gelehrten über den Verkauf einer Ware vor Erhalt haben wir erwähnt, dass unsere Meinung ihre Ungültigkeit in allen Fällen ist, sei es Nahrung oder etwas anderes. So sagte Ibn ʿAbbas, und dies ist von Muhammad Ibn Al-Hasan überliefert.“

Und er sagte: „Bei Dingen, die üblicherweise transportiert werden, wie Holz, Getreide, Wale und ähnliches, gilt die Übergabe als erfolgt, wenn sie an einen Ort gebracht werden, auf den der Verkäufer keinen Anspruch mehr hat, sei es Eigentum des Käufers, unbebautes Land, Straße, Moschee oder ein anderer Ort.“

Ende des Zitats aus „Al-Majmuʿ“ (9/270, 276).

Wenn dein Cousin dir aus Freundlichkeit etwas Geld gibt, weil er etwas verkauft hat, das er dir versprochen hatte, gibt es kein Problem, es anzunehmen.

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Handel

Quelle

Islam Q&A

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