Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Wie ist das Urteil über die Bezahlung eines Betrages an ein Maklerunternehmen, um einen Kredit aufzunehmen oder eine Immobilie über die Bank zu kaufen?

Frage

Ist es erlaubt, einen Betrag an ein Maklerunternehmen zu zahlen, um ein Darlehen zu erhalten oder Immobilien über eine islamische Bank zu kaufen, wenn man weiß, dass der Betrag, den das Maklerunternehmen nimmt, auf einen Prozentsatz des Wertes des Darlehens oder der Immobilie, die ich vermittelt bekomme, begrenzt ist?

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Das Urteil über eine Vermittlung, um ein Darlehen zu bekommen:

Es ist erlaubt sich ein gutes Darlehen oder den Kauf einer Immobilie, über die Bank, vermitteln zu lassen, wenn sich der Kauf an die islamischen Richtlinien hält.

Es ist jedoch nicht erlaubt sich ein zinslastiges Darlehen oder den Kauf einer Immobilie, auf verbotene Art und Weise, vermitteln zu lassen, da dadurch die Sünde unterstützt wird.

Zweitens:

Die Arten der Vermittlung beim Darlehen:

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Maklerunternehmen bei Immobilienkauf vorhanden ist:

  1. Wenn es nur eine bloße Maklergebühr ist, dann ist dies eine erlaubte Maklertätigkeit. Es ist auch erlaubt, dass die Provision darin ein festgesetzter Betrag, ein Anteil des Darlehens oder der Preis der Immobilie ist, nach der richtigen Ansicht.
  2. Wenn sie mit ihrem Ansehen und Fürbitte vermittelt, dann gibt es eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob sie eine Provision gegen ihr Ansehen nehmen darf. Die richtige Ansicht besagt, dass sie es darf, was die Ansicht der Schafi'iten, Hanbaliten und einer Malikiten ist.

In „Mughni Al-Muhtaj“ (schafi'itisch) (3/35) steht: „Al-Mawardi sagte: „Und wenn er jemand anderem sagt: „Nimm für mich ein Kredit von 100 auf und du bekommst dann 10, dann ist es eine Bezahlung“.“

In „Ar-Raud Al-Murbi'“ (hanbalitisch), im Kapitel „Darlehen/Kredit“, steht: „Und wenn er sagt: „Nimm für mich einen Kredit von 100 auf und du bekommst dann 10“, dann ist es richtig, da er es gegen sein Ansehen erhält.“

In „Al-Insaf“ (hanbalitisch) (5/134) steht: „Wenn er für ihn eine Geldsumme festlegt, weil er für ihn, durch sein Ansehen, einen Kredit aufgenommen hat, so ist dies richtig/gültig, da er es nur gegen sein Ansehen erhält.“

  1. Wenn die Firma dem Kreditaufnehmer oder Käufer etwas gewährleistet, dann ist es nicht erlaubt die Provision gegen diese Gewährleistung zu nehmen, da die Gewährleistung ein freiwilliger Vertrag ist, gegen den nichts genommen werden darf.

Ibn Al-Mundhir -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Alle Gelehrten, die wir zusammentragen konnten, waren sich darüber einig, dass die Gewährleistung auf einer Geldsumme, die der Gewährleistete erhält, nicht erlaubt ist.“ Aus „Al-Ischraf 'ala Madhahib Ahl Al-'Ilm“ (6/230).

Und der Lastträger ist ein Gewährleister.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A