Montag 22 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 23 Dezember 2024
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Das Anschaffen eines Wachhundes

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Herausgabedatum : 15-07-2016

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Frage

Meine Mutter, meine Schwester und ich leben alleine in einem Haus. Manchmal bin ich, aufgrund der Arbeit, gezwungen in eine andere Stadt zu reisen und da bleiben meine Mutter und meine Schwester alleine zu Hause. Es gibt keinen, der unter ihnen lebt, obwohl das Haus groß ist. Ist es erlaubt, dass wir uns ein Tier, zur Bewachung und zum Schutz gegen Einbrecher, besorgen? Wenn es erlaubt ist, welche Tiere dürfen angeschafft werden?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist für dich erlaubt dir einen Wachhund anzuschaffen, aber ihr müsst euch davor hüten ihn ins Haus eindringen zu lassen und dass er Gefäße und Kleider unrein macht, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Wer einen Hund hält, dessen Tat wird jeden Tag um einen Qirat (arab. Maß) verringert, außer bei einem Acker- oder Hütehund.“

Überliefert von al-Bukhari (2322), und von Muslim (1574) mit folgendem Wortlaut:

„Wer sich einen Hund anschafft, außer einen Jagd- oder Ackerhund, dessen Lohn wird sich jeden Tag um zwei Qirat verringern.“

Den Hund für das Acker und das Vieh schafft man sich (normalerweise) an, um diese zu schützen.

Aus diesem Hadith entnimmt man also, dass es erlaubt ist sich einen Hund anzuschaffen, um seinen Besitz zu bewachen.

Al-´Iraaqi sagte in „Tarh At-Tathriib“ (28/6):

„Unsere Gefährten und andere sagen, dass es erlaubt sei sich, für diese drei Vorteile, einen Hund anzuschaffen. Diese sind, dass man mit ihnen jagt und das Vieh und den Acker bewacht. Jedoch waren sie sich darüber uneinig ihn für eine vierte Eigentümlichkeit anzuschaffen: Diese ist, dass man sich einen anschafft um Häuser, Wege u.Ä. zu beschützen. Einige unserer Gefährten sagten, dass es, wegen diesem Hadith und anderen, nicht erlaubt sei, denn dieser erklärt, dass es verboten ist, außer für eine dieser drei Angelegenheiten. Die meisten von ihnen aber sagen, was auch das Richtige ist, dass es erlaubt sei, indem sie dies mit diesen drei vergleichen, was dem verstandenen Grund vom Hadith entspricht, welcher die Notwendigkeit ist.“

Was die Vorsicht betrifft ihn ins Haus eindringen zu lassen, so sagte er, Allahs Segen und Frieden auf ihm:

„Die Engel betreten kein Haus, in dem ein Hund oder ein Bild ist.“

Überliefert von al-Bukhari (3322) und Muslim (2106).

Quelle: Islam Q&A