Die Fiqh-Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung über die für das Festtagsgebet erforderliche Mindestanzahl. Einige von ihnen setzen vierzig Personen voraus, wie die Hanbaliten. Andere erlauben es sogar für den Einzelnen, wie die Schafiiten.
Die stärkere (zutreffendere) Ansicht ist, dass die maßgebliche Anzahl drei Personen beträgt.
Die für das Festgebet erforderliche Anzahl
Frage 337550
Was ist die Mindestgrenze (also die Anzahl der Betenden), die erforderlich ist, um das Festgebet zu verrichten, insbesondere da wir viele Einschränkungen für Versammlungen haben?
Zusammengefasste Antwort
Inhalt der Antwort
Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Die Fiqh-Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung über die für das Festtagsgebet erforderliche Mindestanzahl. Einige von ihnen setzen vierzig Personen voraus, wie die Hanbaliten. Andere erlauben es sogar für den Einzelnen, wie die Schafiiten.
An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in Al-Majmuʿ (5/26): „Was die Rechtsurteile betrifft: Ist das Festgebet vorgeschrieben für den Sklaven, den Reisenden, die Frau und den Einzelnen, der in seinem Haus oder anderswo betet? Dazu gibt es zwei Meinungen; die korrekteste und bekannteste davon ist die eindeutige Aussage, dass es für sie vorgeschrieben ist.“ Ende des Zitats.
Die stärkere (zutreffendere) Ansicht ist, dass die maßgebliche Anzahl drei Personen beträgt.
Shaykh Ibn ʿUthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in Ash-Sharh Al-Mumtiʿ (5/131): „Seine Aussage: ‚Und die Anzahl für das Freitagsgebet‘ - das heißt: Zu seinen Bedingungen gehört ebenfalls die Anzahl für das Freitagsgebet. Die Anzahl für das Freitagsgebet beträgt nach der bekannten Ansicht der Rechtsschule ebenfalls vierzig ansässige Männer. Wir haben jedoch bereits zuvor dargelegt, dass die stärkere Meinung bezüglich der maßgeblichen Anzahl für das Freitagsgebet drei ist. Darauf wird dies aufgebaut. Es ist also eine Anzahl erforderlich, die drei erreicht. Wenn es in einem Dorf nur einen muslimischen Mann gibt, so richtet er kein Festgebet ein; ebenso bei zwei Männern richten sie kein Festgebet ein. Was aber drei betrifft, so richten sie es ein.“ Ende des Zitats.
Shaykh Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde gefragt: „Frage: Ist für das Festtagsgebet (ʿId-Gebet) eine bestimmte Anzahl erforderlich, wie etwa beim Freitagsgebet? Und wie ist das Urteil, wenn das Fest auf einen Freitag fällt? Was das Freitagsgebet betrifft, habe ich gehört, dass es für die Mitbetenden nicht verpflichtend ist, im Gegensatz zum Imam. Wie ist es dann für den Imam allein verpflichtend, und wie richtet er es alleine ein?“
Er antwortete: „Das Festtagsgebet und das Freitagsgebet gehören zu den großartigen religiösen Symbolen der Muslime, und beide sind verpflichtend: Das Freitagsgebet ist eine individuelle Pflicht (Fard ʿAyn), und das Festtagsgebet ist bei den meisten eine gemeinschaftliche Pflicht (Fard Kifayah) und bei einigen eine individuelle Pflicht. Die Gelehrten sind uneinig über die dafür erforderliche Anzahl, und die korrekte Meinung ist: Die geringste Anzahl, mit der sowohl das Freitagsgebet als auch das Festgebet verrichtet werden, beträgt drei oder mehr. Die Bedingung von vierzig Personen hat keinen zuverlässigen Beleg. Zu ihren Bedingungen gehört die Ansässigkeit. Die Bewohner der Wüste (Beduinen) und die Reisenden sind weder zum Freitagsgebet noch zum Festtagsgebet verpflichtet. Deshalb verrichtete der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - während seiner Abschiedspilgerfahrt, als der Freitag auf den Tag von ʿArafah fiel, kein Freitagsgebet, und er verrichtete am Tag des Opferfestes kein Festgebet. Dies zeigt, dass Reisende weder zum Festtags- noch zum Freitagsgebet verpflichtet sind, ebenso die Bewohner der Wüste. Wenn das Fest auf einen Freitag fällt, ist es demjenigen, der am Festtagsgebet teilgenommen hat, erlaubt, entweder das Freitagsgebet oder das Mittagsgebet zu verrichten. Dies ist authentisch vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert. Es ist von ihm - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er für das Freitagsgebet eine Erleichterung gewährte für denjenigen, der das Festtagsgebet besucht hatte, und sagte: ‚An diesem euren Tag sind zwei Feste zusammengekommen; wer das Festtagsgebet besucht hat, für den besteht keine Pflicht zum Freitagsgebet.‘ Das Mittagsgebet darf jedoch nicht unterlassen werden. Besser ist es, das Freitagsgebet gemeinsam mit den Menschen zu verrichten. Wenn er das Freitagsgebet nicht verrichtet, dann betet er das Mittagsgebet. Was den Imam betrifft: Er verrichtet das Freitagsgebet mit denjenigen, die daran teilnehmen, wenn sie drei oder mehr sind, einschließlich des Imams. Wenn jedoch nur eine Person mit ihm anwesend ist, so beten sie das Mittagsgebet.“ Ende des Zitats aus Majmuʿ Fatawa Ibn Baz (13/12).
Zusammenfassend: Das Festgebet wird mit drei Personen oder mehr verrichtet.
Und Allah weiß es am besten.
Quelle:
Islam Q&A