Alles Lob gebührt Allah..
Wer das Fasten bricht, weil er sehr durstig ist, sodass er fürchtet zu sterben oder schweren Schäden zu erleiden oder nicht zu Ende fasten kann, aufgrund der harten Beschwerlichkeit, der soll den Rest des Tages weiterhin fasten und darf nicht essen oder übermäßig trinken. Er soll nur soviel trinken, dass der Schaden verschwindet und dann bis zum Abendgebet weiter fasten. Anschließend soll er diesen Tag nachholen.
In „Kaschaf Al-Qina'“ (2/310) steht: „Abu Bakr Al-Ajurri sagte, dass wessen Arbeit beschwerlich ist und (durch das Fasten) befürchtet zugrunde zu gehen, der darf das Fasten brechen und muss diesen Tag nachholen (, wenn ihm die Unterlassung dieser Arbeit Nachteile bringt). Wenn ihm die Unterlassung dessen aber keine Nachteile bringt, dann begeht er eine Sünde (, wenn er das Fasten bricht und es unterlässt). Und wenn nicht (, also: die Nachteile durch die Unterlassung nicht verfallen), dann (lastet keine Schuld auf ihm, wenn er das Fasten bricht, da er einen Entschuldigungsgrund hat).“
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah (10/233) steht: „Es ist dem Rechtsfähigen nicht erlaubt tagsüber im Ramadan das Fasten zu brechen, nur weil er arbeitet. Wenn aber dadurch große Beschwerlichkeiten entstehen, die ihn dazu zwingen tagsüber das Fasten zu brechen, dann soll er soweit das Fasten brechen, sodass er dadurch die Beschwerlichkeit abwehrt. Dann soll er bis zum Sonnenuntergang weiterhin fasten, mit den Leuten gemeinsam das Fasten brechen und diesen Tag, an dem er das Fasten gebrochen hat, nachholen.“
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Manche brechen ihr Fasten, wegen irgendwelchen Dingen, wie heftiger Durst beispielsweise. Und wenn er dann das Fasten bricht, tut er dies durchgehen. So isst und trinkt er und maßt sich in Speisen an. Was muss man in solch einem Fall tun?“
Antwort: „Es ist nicht erlaubt! Man soll eher seinem Bedürfnis entsprechend essen. Man trinkt und fastet dann weiter, wenn man durstig ist, und isst soviel, bis man seinen Bedarf gedeckt hat, wenn man hungrig ist. Dann soll man weiterhin bis zum Sonnenuntergang fasten und nicht weiterhin das Fasten brechen. Man isst und trinkt nur aufgrund einer Notwendigkeit und macht dann weiter. Genauso wenn man einen Mensch vom Ertrinken oder einem Feind retten will und dies nur schafft, wenn man das Fasten bricht, dann soll man es tun und seinen Bruder retten und anschließend soll man bis zum Sonnenuntergang weiterhin fasten und dann nur diesen Tag nachholen, da man aufgrund einer Notwendigkeit das Fasten gebrochen hat, denn die Rettung des unschuldigen Bruder ist obligatorisch.“ Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“ (16/164).
Und Allah weiß es am besten.