Alles Lob gebührt Allah..
Wer schwört etwas nicht zu tun, es aber dann doch tut, der muss die Sühneleistung eines Schwures entrichten. Und dies ist verpflichtend.
Und wenn man schwört, dass man seinen Schwur nicht bricht oder dass man die Sühneleistung nicht entrichtet, damit man es tut, so muss man dann eine weitere Sühneleistung entrichten. Demnach müssen zwei entrichtet werden.
Ad-Dardir sagte in „Asch-Scharh As-Saghir“ (2/217): „Oder er schwört, dass er dies und jenes nicht tun wird und schwört, dass er seinen Schwur nicht brechen wird, dies aber tut, wie wenn er sagen würde: ‚Bei Allah, ich werde nicht mit Zaid sprechen, und bei Allah, ich werde meinen Schwur nicht brechen‘, doch dann spricht er mit ihm. Dieser muss dann zwei Sühneleistungen entrichten. Eine für seinen ersten Schwur und die andere für Bruch des Schwurs.“
Die Sühneleistung besteht darin, dass man zehn arme Menschen speist oder ihnen Kleidung gibt. Und wer keine findet, der soll drei Tage lang fasten.
Und Allah weiß es am besten.