Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
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Soll er das Geld, das er genommen hat, dem Besitzer zurückgeben, obwohl dieses vom Verkauf von Spielkonten kommt?

Frage

Im Jahre 2019 hat ein Freund, den ich über Facebook kennengelernt habe, mir vorgeschlagen, dass er mir ein Verwaltungskonto bei einer aufstrebenden Glücksspielseite erstellt. Ich war damit einverstanden, aufgrund meines schwachen Glaubens zu dieser Zeit und weil ich Geld brauchte. Meine Rolle in diesem Konto, das er für mich erstellt hat, war, dass ich Spielerkonten für die Kunden erstelle. Das bedeutet, dass der Kunde zu mir kommt und mir sagt: „Ich will bei euch spielen“, dann erstelle ich für ihn ein Konto und lade sein Guthaben auf. Mein Gewinn in dieser Thematik liegt darin, dass ich die Differenz zwischen dem Preis, mit dem ich das Guthaben für meinen Freund, der für mich das Konto erstellt hat, kaufe, und dem Preis, den ich für die Kunden verkaufe, nehme. Wichtig ist, dass ich jedes Mal, wenn ich das Guthaben, das er mir zugesendet hat, verkaufe, ihm sofort sein Geld zugeschickt und meinen Anteil behalten habe. Der gesamte Verkehr verlief über das Internet. Wir haben uns noch nie im Leben getroffen. Einmal brauchte ich einen bestimmten Betrag an Geld und habe nur dieses Geld, das ihm gehörte, gefunden. Ich nahm es, ohne es ihn wissen zu lassen, mit der Begründung, dass ich in Kürze denselben Betrag sammeln werde. Leider konnte ich es nicht und wir haben uns deshalb gestritten, jedoch habe ich ihm versprochen ihm sein Geld zurückzugeben, und ich sage die Wahrheit, wenn ich spreche. Eine Zeit lang nach diesem Vorfall, hat Allah mir die Gunst erwiesen reumütig zu Ihm zurückkehren zu können und ich habe ich, durch Allahs Gunst und Barmherzigkeit, vom Glücksspiel und Verbotenem ferngehalten. Meine Frage ist: Wenn ich diesen Geldbetrag sammle, darf ich ihn ihm dann geben oder nicht?

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens: Es ist nicht erlaubt Konten für Glücksspieler zu erstellen

Es ist nicht erlaubt Konten für Glücksspieler zu erstellen, da dadurch Schuld und Sünden unterstützt werden. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ [Al-Maidah:2]

Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer zur Rechtleitung ruft, der erhält denselben Lohn, wie jene, die ihm folgen, ohne dass von ihrem Lohn etwas verringert wird. Und wer zur Irreleitung ruft, auf den lastet dieselbe Sünde, wie jene, die ihm folgen, ohne dass von ihren Sünden etwas verringert wird.“ Überliefert von Muslim (4831).

Das daraus resultierende Geld ist verboten, da es gegen einen verbotenen Profit verdient wird.

Zweitens: Was soll man tun, wenn man eine Person für eine verbotene Arbeit eingestellt hat, er aber dann reumütig zu Allah zurückkehrt?

In der Antwort auf die Frage Nr. 303583  , wurde erwähnt, dass derjenige, der eine Person für eine verbotene Arbeit einstellt, er aber dann reumütig zu Allah zurückkehrt, dann darf er dem Arbeiter nicht den Lohn geben, sondern muss ihm das Geld spenden. Ebenso verhält es sich mit jemandem, der etwas Verbotenes, wie Alkohol, kauft. Er darf dem Verkäufer nicht den Preis geben, sondern muss ihn für ihn spenden, denn es ist Geld, das gegen eine verbotene Sache oder Profit erhalten wird.

Das Urteil über denjenigen, der sich für seinen Gewinnverbotenes Geld ausborgt oder daran vergeht

Wer sich für seinen Gewinn verbotenes Geld ausborgt oder daran vergeht, der muss es zurückgeben, und die Sünde des Gewinns darin lastet auf denjenigen, der es verdient hat.

Dass du das Geld deines Freundes ohne sein Einverständnis genommen hast, ist ungerecht und fällt unter dem Urteil der widerrechtlichen Inbesitznahme (Usurpation). Du musst ihm das Geld zurückgeben und ihm dabei noch raten Verbotenes zu unterlassen.

Muss sich dein Freund von dem Geld loslösen? Dies wird folgendermaßen näher erörtert:

  1. Was er genommen hat, bevor er wusste, dass es verboten ist, darf verwendet werden.
  2. Was er aber genommen hat, nachdem er wusste, dass es verboten ist, davon muss er sich loslösen, indem er es den Armen und Bedürftigen gibt, oder er muss es für öffentliche Interessen ausgeben. Es sei denn er selbst ist bedürftig, dann darf er, soviel er braucht, davon ausgeben.

Schaikh Al-Islam sagte: „Wenn diese Prostituierte oder dieser Weinhändler reumütig zu Allah zurückkehren, und arm sind, dann dürfen sie, soviel sie von diesem Geld brauchen, ausgeben. Wenn sie aber in der Lage sind Handel zu betreiben oder Weben und Spinnen können, soll ihnen ein Kapital gegeben werden, und wenn sie sich etwas ausleihen, um dadurch etwas zu verdienen, dann ist es besser.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (29/308).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A