Alles Lob gebührt Allah..
Diese Frau ist verpflichtet die Tage, an denen sie ihr Fasten brach, nachzuholen, selbst wenn das nach dem zweiten Ramadan vorgenommen werden kann, weil sie das Nachfasten zwischen dem ersten und zweiten Ramadan aufgrund eines Vorwands ausgelassen hat, wobei ich nicht weiß, ob es ihr Schwierigkeiten bereitet hätte, die Tage zur Winterzeit, Tag für Tag, nachzufasten, selbst wenn sie noch stillt. Denn Allah wird sie stärken, den zweiten Ramadan nachzuholen. Und falls sie das nicht kann, so spricht nichts dagegen, dass sie die Fastentage bis zum zweiten Ramadan hinausschiebt.
Und Allah weiß es am besten.