Alles Lob gebührt Allah..
Wenn die Menstruation der Frau vor dem Sonnenuntergang austritt, auch wenn es nur ein Augenblick ist, ist ihr Fasten ungültig und sie muss diesen Tag nachholen.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Majalis Schahr Ramadan“ (S. 39): „Wenn die Menstruation bei ihr austritt, während sie fastet, dann ist das Fasten dieses Tages ungültig, auch wenn es ein Augenblick vor dem Sonnenuntergang ist. Und sie muss diesen nachholen.“
Es ist ihr nicht erlaubt zu fasten, während sie ihre Menstruation hat. Und wenn sie es trotzdem tut, ist ihr Fasten nicht gültig.
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (4/397): „Egal wann die Menstruierende die Absicht fasst zu fasten und dies auch tut, obwohl sie weiß, dass es verboten ist, dann begeht sie eine Sünde und dieser Tag wird von ihr nicht anerkannt.“
Und Allah weiß es am besten.