Mittwoch 15 Shawwaal 1445 - 24 April 2024
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Das Urteil über einen Fastenden, der nur ein wenig erbricht

Frage

Ist das Fasten gebrochen, wenn man nur ein wenig erbricht? Es war so viel wie zwischen Speichel und Erbrochenes. Ich bitte um eine Erklärung.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erbrechen bedeutet, dass Essen etc. aus dem Magen heraustreten.

Das Urteil diesbezüglich, inwiefern es das Fasten bricht oder nicht, richtet sich danach, ob es absichtlich gemacht wird oder nicht. Wenn man absichtlich erbricht, ist das Fasten ungültig und dieser Tag muss nachgeholt werden. Wenn aber einem das Erbrechen überkommt und man ungewollt erbricht, dann ist das Fasten gültig und es lastet nichts auf dieser Person. Dies wurde bereits in der Frage Nr. 38023 beantwortet.

Wenn man aber aufgrund einer Krankheit erbrechen muss, da dies zur Behandlung verhilft, dann ist es erlaubt, jedoch muss dieser Tag nach dem Ramadan nachgeholt werden, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ [Al-Baqarah:185]

Es gibt, nach der richtigen Ansicht, keinen Unterschied zwischen viel oder wenig Erbrochenem. Wenn man absichtlich erbricht, auch wenn es wenig ist, ist das Fasten gebrochen.

In „Al-Furu'“ steht: „Und wenn man sich dazu bringt zu erbrechen und dann irgendetwas erbricht, ist das Fasten gebrochen, aufgrund der Überlieferung von Abu Hurairah, die besagt: ‚Wen das Erbrechen überkommt, der muss nichts nachholen, doch wer absichtlich erbricht, der muss (diesen Tag) nachholen.‘“ Aus „Al-Furu'“ (3/49).

Den Hadith überlieferten Abu Dawud (2380) und At-Tirmidhi (720), der sagte, dass die Gelehrten danach handeln. Al-Albani stufte ihn als authentisch ein.

Es gibt aber einen Unterschied zwischen Speichel und Erbrochenem. Speichel und Auswurf etc. kommen nicht aus dem Magen, weshalb es kein Problem ist dies auszuspucken. Was aber Erbrochenes angeht, so kommt dies, wie oben erwähnt, aus dem Magen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A