Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es ist erlaubt, durch das Klicken auf Anzeigen zu profitieren, unter zwei Bedingungen:
Die erste Bedingung: Die Anzeigen müssen erlaubt sein, da das Klicken auf die Anzeige und die Zunahme der Besucher als Werbung und Unterstützung für diese Anzeige gelten. Es ist (jedoch) nicht erlaubt, Werbung zu machen oder zur Verbreitung von Verbotenem beizutragen. Dies basiert auf der Aussage Allahs, erhaben ist Er: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ (Al-Ma’ida:2) Ebenso auf der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wer zu einem Irrweg aufruft, dem wird (eine Last) an Sünden aufgebürdet, entsprechend den Sünden derjenigen, die ihm folgen, ohne dass es ihre Sünden verringert.“ Überliefert bei Muslim (4831).
Es ist nicht erlaubt, auf Anzeigen von pornografischen Webseiten, Seiten zum Verkauf von Alkohol, Banken, die mit Zinsen handeln, Glücksspielseiten, missionarischen Seiten oder anderen Webseiten zu klicken, die Verbotenes verbreiten und dafür werben.
Die zweite Bedingung: Die Vergütung oder der Lohn muss bekannt sein, z. B. indem gesagt wird: Für das Ansehen oder Klicken auf die Anzeige gibt es jenen bestimmten Betrag. Wenn die Vergütung unklar ist, ist der Vertrag ungültig.
Zweitens:
Es ist nicht erlaubt, Geld auf der Webseite einzuzahlen, da diese Einzahlung islamisch gesehen als ein Darlehen von dir an die Webseite betrachtet wird. Ein Darlehen ist die Aufnahme von Geld zur Nutzung mit der Verpflichtung, es zurückzugeben. Es ist nicht erlaubt, ein Darlehen als Bedingung in einem vertraglichen Austausch wie beim Kauf, Mietvertrag oder einer Vergütung zu verlangen.
Es wurde von At-Tirmidhi (1234), Abu Dawud (3504) und An-Nasai (4611) überliefert, dass Amr Ibn Shu'ayb von seinem Vater, der von seinem Großvater berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Es ist nicht erlaubt, ein Darlehen und einen Verkauf (gleichzeitig) zu haben.“ At-Tirmidhi und Al-Albani stuften ihn als authentisch ein.
Zu den Verkäufen gehören auch alle anderen Verträge des Austauschs.
In der Entscheidung des Fatwa-Ausschusses über „Margin-Trading” heißt es: „Zweitens: Wenn der Vermittler vom Kunden verlangt, dass sein Handel über ihn abgewickelt wird, führt dies zur Kombination von Darlehen und Austausch (Vermittlung), was dem Verbot der Kombination von Darlehen und Verkauf entspricht, wie es in der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - heißt: „Es ist nicht erlaubt, ein Darlehen und einen Verkauf (gleichzeitig) zu haben...“ Dieser Hadith wurde von Abu Dawud (3/384) und At-Tirmidhi (3/526) überliefert, der ihn als „guten und authentischen“ Hadith bezeichnete. In diesem Fall profitiert der Kunde von seinem Darlehen, und die Fiqh-Gelehrten sind sich einig, dass jedes Darlehen, das einen Nutzen bringt, als verbotener Zins (arab. Riba) gilt.“
Zusammengefasst: Es ist nicht erlaubt, Geld auf der Webseite einzuzahlen, egal wie hoch der Betrag ist.
Es ist deine Pflicht, (davon) zu bereuen und dein Geld abzuheben.
Und Allah weiß es am besten.