Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Die Regeln von 'Id und die Sunna-Handlungen, welche es beinhaltet

Frage

Ich würde gerne einige Sunna-Handlungen und die Regeln bezüglich des 'Id erfahren

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Allah hat bezüglich des 'Id zahlreiche Regeln aufgestellt. Darunter sind:
Erstens:
Die Erwünschtheit (Istihbab) der Aussprache des Takbir vom Sonnenuntergang des letzten Tages von Ramadan, der Nacht zum 'Id, bis zur Anwesenheit des Imams, um das Gebet zu verrichten. Die Form dieses Takbir ist folgend:
„Allahu Akbar, Allahu Akbar, La ilaha illa-llah, Allahu Akbar, Allahu Akbar, wa li-llahi-l-Hamd“;
oder dreimaliges Aussprechen:
„Allahu Akbar, Allahu Akbar, Allahu Akbar, La ilaha illa-llah, Allahu Akbar, Allahu Akbar, wa li-llahi-l-Hamd;
All das ist erlaubt.
Die Männer sollen dabei, bei der Aussprache dieses Takbir auf den Märkten, in den Moscheen und Häusern, ihre Stimmen erheben. Die Frauen sollen ihre Stimme dabei nicht erheben.

Zweitens:
Das Verzehren von einer ungeraden Anzahl an Datteln, bevor man zum 'Id-Gebet hinausgeht, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, am Tag des Fastenbrechenfestes nicht gegessen hat, bis er eine ungerade Anzahl an Datteln verzehrt hat. Mann soll sich auf eine ungerade Anzahl beschränken, wie es der Prophet getan hat, Allahs Segen und Frieden auf ihm.

Drittens:
Das Anziehen schönster Kleidung. Dieses gilt für die Männer. Was die Frauen anbetrifft, so sollen sie beim Hinausgehen zum Gebetsplatz (Musalla) keine schöne Kleidung anziehen. Dieses aufgrund der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm:

„So sollen sie dezent angezogen hinausgehen.“

Dieses bedeutet, dass sie in gewöhnlicher Kleidung hinausgehen, und nicht freizügig (nicht islamkonform). Verboten ist ihnen parfümiert und freizügig angezogen hinauszugehen.

Viertens:

Einige Gelehrten sehen es als erwünscht (Mustahab) an, dass man für das 'Id-Gebet die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollzieht, da dieses von einigen der Altvorderen (Salaf) überliefert wurde. Der Vollzug des Ghusl zum 'Id ist daher erwünscht, sowie es für das Freitagsgebet vorgeschrieben ist, da sich die Menschen versammeln. Und wenn man den Ghusl vollzieht, so ist dieses eine sehr gute Sache.

Fünftens:

Das 'Id-Gebet:
Die Muslime sind sich bezüglich der Vorgeschriebenheit des 'Id-Gebets einig. Unter ihnen sind jene, welche sagen, dass es eine Sunna ist. Unter ihnen sind manche, welche sagen, dass es eine gemeinschaftliche Pflicht ist (Fard Kifaya). Und einige sagen, dass es eine individuelle Pflicht ist (Fard 'Ayn), und dass derjenige sündigt, der es unterlässt. Sie belegen das damit, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sogar den Jungfrauen (noch nie verheirateten Frauen), den heranwachsenden Mädchen, sowie jenen, die üblicherweise nicht hinausgehen, anbefohlen hat, dass sie zum Gebetsplatz (Musalla) von 'Id hinausgehen und anwesend sind, außer menstruierende Frauen, welche sich von dem Gebetsplatz fernhalten sollen. Dieses aufgrund dessen, da es der Frau während ihres Menstruationszyklus nicht gestattet ist, in der Moschee zu verweilen, wenngleich es ihr erlaubt ist durch die Moschee zu laufen

Was sich mir aufgrund von Beweisen als richtiger erschließt ist, dass es eine individuelle Pflicht ist (Fard 'Ayn), und es damit für jeden Mann verpflichtend ist am 'Id-Gebet teilzunehmen, außer jemand, der einen Entschuldigungsgrund hat. Dieses ist auch die auserwählte Ansicht von Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya, möge Allah barmherzig mit ihm sein.
Der Imam liest in der ersten Gebetseinheit (Rak'a) die Sura „Al-A'ala“ und in der zweiten Gebetseinheit die Sura „Al-Ghaschiya“. Oder er liest die Sura „Qaf“ in der ersten Gebetseinheit und in der zweiten die Sura „Al-Qamar“. Beides davon ist durch authentische Überlieferungen des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, bestätigt.

Sechstens:
Wenn das Freitagsgebet und das 'Id-Gebet an einen Tag fallen sollten, so wird das 'Id-Gebet  verrichtet und ebenso das Freitagsgebet, so wie es die äußerliche Bedeutung des Hadith von An-Nu'man ibn Baschir belegt, welcher von Muslim in seinem „Sahih“ überliefert wurde. Derjenige aber, der mit dem Imam am 'Id-Gebet teilgenommen hat, so kann er, falls er möchte, das Freitagsgebet auch verrichten, oder falls er es möchte, so betet er nur das Mittagsgebet (Dhuhr).

Siebtens:

Zu den Regeln des 'Id-Gebets gehört es, vielen Gelehrten nach, dass wenn man vor der Anwesenheit des Imam zum Gebetsplatz (Musalla) kommt, dass man sich hinsetzt und nicht zwei Raka'at (Tahiyya Al-Masjid) betet, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, das 'Id-Gebet in Form von zwei Gebetseinheiten verrichtet hat, wobei er weder davor noch danach (etwas anderes) gebetet hat.

Einige Gelehrten sind zu der Ansicht gelangt, dass man kommt, man sich nicht hinsetzt, bevor man nicht zwei Rak'a zur Begrüßung der Moschee (Tahiyya Al-Masjid) gebetet hat, da der Gebetsplatz (Musalla) von 'Id eine Moschee (Masjid) ist. Der Beleg dafür ist, dass es der menstruierenden Frau nicht gestattet ist dort zu verweilen, und somit wurde es bekräftigt, dass es das Urteil der Moschee erhält, und dieses beweist, dass es auch wirklich eine Moschee ist. Hierauf aufbauend wird es von  der allgemeinen Bedeutung seiner, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Aussage umfasst:

„Wenn jemand von euch die Moschee betritt, so soll er sich nicht hinsetzten, bevor er nicht zwei Rak'a betet.“

Was das betrifft, das der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, weder davor (vor dem 'Id-Gebet) noch danach (etwas) gebetet hat, so deswegen, weil er sofort mit dem 'Id-Gebet begonnen hat, als er den Gebetsplatz erreicht hat.

Daher sind die zwei Rak'a zur Begrüßung der Moschee (Tahiya Al-Masjid) für den Gebetsplatz von 'Id (Musalla) bestätigt, sowie es für die übrigen Moscheen der Fall ist. Und falls wir annehmen, dass es für den Gebetplatz von 'Id keinen Tahiya Al-Masjid gibt, so würden wir sagen: „Die Freitagsmoschee hat auch keinen Tahiya Al-Masjid, da der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, nachdem er zur Freitagsmoschee gekommen ist, mit der Ansprache begonnen hat und dann zwei Gebetseinheiten (Rak'a) vom Freitagsgebet verrichtet hat. Daraufhin ging er und betete die freiwilligen Gebete nach Jumu'a (Rawatib) in seinem Haus, und er hat weder davor, (vor Jumu'a) noch danach etwas gebetet.

Das, was sich für mich als das Richtigere herausstellt ist, dass am Gebetsplatz von 'Id (ebenso) zwei Rak'a zur Begrüßung der Moschee (Tahiyat Al-Masjid) verrichtet werden sollen. Nichtsdestotrotz dürfen wir einander bezüglich dieser Fragestellung nicht missbilligen, da dieses eine Angelegenheit ist, bei der es eine Meinungsverschiedenheit gibt. In Fragestellungen, bei denen es eine Meinungsverschiedenheit gibt, darf es keine Missbilligung (Inkar) geben, es sei denn, dass der religiöse Text diesbezüglich ganz klar und deutlich ist. Wer nun dieses Gebet verrichtet, so wird es ihm nicht missbilligt, und wer sich hinsetzt, so werden wir es ihm nicht missbilligen.

Achtens:

Zu den Regeln des Festtags von 'Id, vom Fastenbrechenfest ('Id Al-Fitr) gehört die auferlegte Abgabe (Zakah Al-Fitr). Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat angeordnet, dass diese Abgabe vor dem 'Id-Gebet gemacht wird, dabei ist es gestattet, dass sie einen oder zwei Tage davor abgegeben wird. Dieses aufgrund der Überlieferung von Ibn 'Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, welche von Al-Bukhari überliefert wurde, nämlich:

„Sie pflegten es (Zakah Al-Fitr) einen oder zwei Tage vor dem Fastenbrechenfest (Al-Fitr) abzugeben. Und falls man sie nach dem Gebet abgibt, so wird man den Lohn der Fitr-Spende nicht bekommen, aufgrund der Überlieferung von Ibn 'Abbas:

„Wer sie vor dem ('Id)-Gebet entrichtet, so ist es eine angenommene Spende. Und wer sie nach dem Gebet entrichtet, so ist es eine Spende von den (üblichen) Spenden.“

Es ist einem verboten, dass man die Abgabe von Zaka Al-Fitr bis nach dem 'Id-Gebet hinauszögert. Und falls man sie ohne einen Entschuldigungsgrund hinauszögert, so ist es eine nicht angenommene Spende. Und falls es einen Entschuldigungsgrund gibt, wie im Falle einer Reise, und die Person nicht bei sich hat, was sie abgeben könnte, oder jemanden, der für sie diese entrichten könnte, oder jemanden, der es auf sich genommen hat, für seine Familie die Abgabe zu entrichten, oder sie es beabsichtigen für die Person zu entrichten, in diesem Fall wird er es abgeben, wenn es ihm leicht fällt, selbst wenn es nach dem 'Id-Gebet geschieht, wobei er dafür keine Sünde trägt, da er entschuldigt ist.

Neuntens:
Die Menschen sollen einander beglückwünschen. Hierbei passieren seitens der Menschen jedoch viele verbotene Dinge, so geschieht es, dass Männer die Häuser betreten und die Frauen, welche sich unverhüllt und ohne ihren Mahram im Haus befinden, mit einem Handschlag begrüßen. Dieses ist ein schlimmer Frevel.

Wir erleben Menschen, welche sich von denjenigen abgestoßen fühlen (und flüchten), die den Händedruck mit ihnen nicht erlaubten (Frauen/Männern) verweigern, da sie nicht deren Mahram sind. Dabei sind diese Menschen die Unrechtuenden und nicht der, welcher den Händedruck verweigert. Der Abbruch (der Beziehung) ist ihrerseits und nicht seinerseits. Ihm obliegt es jedoch, dass er ihnen die Angelegenheit erklärt und sie dazu leitet jene darüber zu befragen, welche unter den Leuten des Wissens vertrauenswürdig sind, damit dieses bestätigt wird. Er soll sie dazu leiten, dass sie sich nicht wegen der Befolgung der Bräuche (Traditionen) der Väter und Großväter erzürnen, da diese (Bräuche) weder das Erlaubte verbieten, noch das Verbotene erlauben können. Und er sollte ihnen erklären, dass wenn sie dieses tun, sie wie diejenigen sind, über welche Allah sagte:

„Und ebenso sandten Wir keinen Warner vor dir in irgendeine Stadt, ohne dass die Reichen darin gesagt hätten: "Wir fanden unsere Väter auf einem Weg, und wir treten in ihre Fußstapfen."

[Az-Zukhruf 43:23]

Einige Menschen sehen es als Brauch, am Tag von 'Id zu den Gräbern (Friedhöfen) hinauszugehen und die Grabbewohner zu beglückwünschen. Dabei verlangt es die Bewohner der Gräber nicht nach Beglückwünschung. Sie haben weder gefastet noch das Gebet verrichtet.

Das Besuchen der Gräber ist nicht etwas, das speziell am Tag von 'Id, Freitag (Jumu'a) oder an einem anderen Tag gemacht wird. Es ist bestätigt, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Gräber in der Nacht besucht hat, wie es von 'Aischa bei Muslim überliefert wurde. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Besucht die Gräber, da es gewiss eine Erinnerung an das Jenseits ist.“
Zehntens:
Es gibt nichts daran auszusetzen, dass sich Männer am Tag von 'Id gegenseitig umarmen.
Elftens:

Es ist vorgeschrieben, dass derjenige, der zum 'Id-Gebet hinausgeht, dass er einen Weg zum Hinweg beschreitet und einen anderen zur Rückkehr, dem Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, folgend. Diese Sunna gilt nicht für andere Gebete, weder für das Freitagsgebet, noch für andere Gebete. Vielmehr ist gilt sie speziell für das 'Id-Gebet.

[„Majmu'u Fatawa Ibn 'Uthaimin“ 16/216-223, in Kurzform].

Quelle: Islam Q&A