Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Die Bedingung für die Frauen zum Hinausgehen in die Moschee

Frage

Ist es der Frau erlaubt ohne Mahram in die Moschee zu gehen, um das Tahajjud-Gebet zu verrichten? Die Moschee ist neben dem Haus und die Männer im Haus verrichten dieses Gebet nicht.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist der Frau erlaubt für das Gebet in die Moschee zu gehen, unter bestimmten Bedingungen. Zu diesen Bedingungen gehört nicht, dass ein Mahram mit ihr sein soll. Demnach besteht kein Problem darin, dass sie ohne Mahram in die Moschee geht, um zu beten.

In den Rechtsurteilen des „Ständigen Komitees“ (7/332) steht: „Es ist der muslimischen Frau gestattet in den Moscheen zu beten. Ihr Mann hat nicht das Recht, es ihr zu verbieten, wenn sie ihn um Erlaubnis bittet, solange sie sich bedeckt und von ihrem Körper nichts hervortritt, was für fremde Männer verboten ist anzuschauen. Denn Ibn 'Umar -möge Allah mit beiden zufrieden sein- berichtete, dass er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wenn euch eure Frauen um Erlaubnis bitten in die Moscheen zu gehen, dann erlaubt es ihnen.“ In einer anderen Überlieferung steht: „Verbietet den Frauen nicht ihren Anteil an den Moscheen, wenn sie euch um Erlaubnis bitten.“ Bilal (der Sohn von 'Abdullah Ibn 'Umar) sagte: „Bei Allah, wir werden es ihnen verbieten.“ 'Abdullah sagte daraufhin: „Ich sage: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte“, und du sagst: „wir werden es ihnen verbieten“.“ Überliefert von Muslim.

Wenn sie sich nicht bedeckt und man das von ihrem Körper sehen kann, was fremden Männern verboten ist anzuschauen, oder parfümiert ist, dann ist es ihr, in diesem Fall, nicht erlaubt ihr Haus zu verlassen, erst recht nicht in die Moscheen zu gehen, um dort zu beten. Dies, aufgrund der Versuchung darin, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten.“ [An-Nur:31]

Er -erhaben ist Er- sagte auch: „O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“ [Al-Ahzab:59]

Und es wurde authentisch überliefert, dass Zainab Ath-Thaqafiyah berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn eine von euch zum Nachtgebet (in der Moschee) anwesend ist, dann soll sie sich in dieser Nacht nicht parfümieren.“ Und in einer anderen Überlieferung steht: „Wenn eine von euch zur Moschee kommt, dann darf sie sich nicht parfümieren.“ Beides überliefert von Muslim in seinem „Sahih“.

In authentischen Hadithen wurde auch überliefert, dass die Frauen der Prophetengefährten das Morgengebet in der Gemeinschaft gebetet und ihre Gesichter verschleiert haben, sodass sie niemand erkennen konnte. 'Amrah Bint 'Abdirrahman berichtete, in einem authentischen Hadith, dass sie 'Aischah, die Frau des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wenn der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sehen würde, wie sich die Frauen (heute) verhalten, dann würde er ihnen verbieten in die Moschee zu gehen, so wie es den Frauen der Kinder Israils verboten wurde.“ Ich (der Überlieferer) fragte 'Amrah: „Wurde den Frauen der Kinder Israils verboten in die Gebetshäuser zu gehen?“ Sie antwortete: „Ja.“ Überliefert von Muslim in seinem „Sahih“.

Diese Überlieferungstexte beweisen ganz klar, dass die muslimische Frau nicht daran gehindert werden darf in den Moscheen zu beten, wenn sie sich an die Anstandsregeln des Islams in ihrer Kleidung hält, und sich von Dingen fern hält, welche die Versuchung erregen und die Herzen derjenigen, die einen schwachen Glauben haben, anziehen. Und wenn sie in einem Zustand ist, in dem sie die üblen Leute verführt und jene, die Zweifel in ihren Herzen hegen, in Versuchung bringt, dann wird der Eintritt in die Moschee verboten. Vielmehr muss ihr das Verlassen des Hauses oder die Anwesenheit in allgemeinen Versammlungsorten verboten werden.“

Schaikh Ibn 'Uthaimin sagte in „Majmu' Al-Fatawa“ (14/211): „Es besteht kein Problem darin, dass die Frauen am Tarawih-Gebet teilnehmen, wenn sie vor Versuchungen geschützt ist, unter der Bedingung, dass sie schamhaft, ohne sich schön gemacht oder einparfümiert zu haben, rausgeht.“

Bakr Abu Zaid hat in seinem Buch „Hirasah Al-Fadilah“ (S. 86) die Bedingungen für das Hinausgehen der Frau in die Moschee zusammengefasst. So sagte er: „Unter folgenden Regelen, wird der Frau wird erlaubt in die Moschee zu gehen:

1. Sie muss davor geschützt sein in Versuchung zu geraten oder andere in Versuchung zu bringen.

2. Durch ihre Anwesenheit darf nichts erfolgen, was aus islam-rechtlicher Sicht verboten ist.

3. Sie darf sich, auf dem Weg oder in der Moschee, nicht an Männern drängeln.

4. Sie darf nicht parfümiert rausgehen.

5. Sie muss verschleiert (mit dem Hijab) rausgehen, ohne sich schön gemacht zu haben.

6. Es muss einen speziellen Fraueneingang in den Moscheen geben, durch den sie die Moschee betreten und verlassen kann, so wie es im Hadith in „Sunan Abi Dawud“ und anderen überliefert wurde.

7. Die Reihen der Frauen sollen hinter den Männern sein.

8. Die besten Reihen der Frauen sind die letzten, im Gegensatz zu den Männern.

9. Wenn der Imam einen Fehler im Gebet macht, dann sollen die Männer den Tasbih sprechen und die Frauen klatschen.

10. Die Frauen sollen vor den Männern die Moschee verlassen. Die Männer müssen warten, bis sie an der Reihe kommen, so wie es im Hadith von Umm Salamah -möge Allah mit ihr zufrieden sein- in „Sahih Al-Bukhary“ und anderen Werken steht.“

Quelle: Islam Q&A