Donnerstag 9 Shawwaal 1445 - 18 April 2024
German

Die Neuerung (Bidˈah) von Salat Ar-Raghaib

Frage

Ist Salat Ar-Raghaib eine Sunnah, zu der angespornt wird, sie zu verrichten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Salat Ar-Raghaib gehört zu den erfundenen Neuerungen (Bidˈah) im Monat Rajab. Es wird in der Nacht des ersten Freitags im Rajab verrichtet, und zwar zwischen dem Maghrib- und ˈIsha-Gebet. Davor wird noch der Donnerstag gefastet, welcher der erste Donnerstag im Rajab ist.

Das erste Mal ereignete sich dieses Gebet, Salat Ar-Raghaib, in Bayt Al-Maqdis, ganze 480 Jahre n. H.

Es wurde nicht überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, einer seiner Gefährten, die Generationen der Altvorderen oder die Imame dies praktiziert haben. Dies alleine ist ausreichend, um klar und deutlich zu sagen, dass dies eine tadelnswerte Neuerung (Bidˈah) ist und keine lobenswerte Sunnah.

Die Gelehrten haben bereits davor gewarnt und angeführt, dass es eine irreführende Neuerung ist.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmuˈ“ (3/548):
Das Gebet, unter dem Namen Salat Ar-Raghaib bekannt, besteht aus 12 Gebetseinheiten zwischen dem Maghrib- und ˈIsha-Gebet, in der Nacht des ersten Freitags vom Rajab. Und das Gebet in der mittleren Nacht vom Schaˈban besteht aus 100 Gebetseinheiten. Diese zwei Gebete sind zwei verabscheuungswürdige, verwerfliche Neuerungen (Bidˈah). Man sollte sich von ihrer Erwähnung in „Qut Al-Qulub“ und „Al-Ihya“ nicht täuschen lassen, oder von den Überlieferungen, die in diesen Büchern angeführt wurden, weil das alles nichtig (Batil) ist. Niemand sollte sich von den Imamen täuschen lassen, die unsicher bezüglich des Urteils über diese zwei Gebete waren und Abhandlungen über deren Erwünschtheit schrieben. Sie lagen diesbezüglich einfach falsch. Imam Muhammad ˈAbdurrahman Ibn Ismaˈil Al-Maqdisi schrieb ein kostbare Buch darüber, in dem er ihre Nichtigkeit dargelegt hat. Er tat gut daran und hat es sehr gut dargestellt. Möge Allah ihm barmherzig sein.“ [Ende des Zitats]

Imam An-Nawawi sagte ebenfalls in „Scharh Muslim“:
„Möge Allah denjenigen verdammen, der es (dieses Gebet) erfunden und eingeführt hat. Es ist eine abscheuliche, irreführende und ignorante Neuerung. In ihr liegt offenkundig viel Übel. Eine Gruppe von Gelehrten verfasste kostbare Abhandlungen darüber, in denen die Abscheulichkeit dieser Neuerung offengelegt wurde, die Irreführung jener, die es verrichten und ihrer Erfinder (Neuerer). Die Abscheulichkeiten, Irreführungen und Falschheit derjenigen, die es verrichten sind zu zahlreich, um erwähnt zu werden.“ [Ende des Zitats]

Ibn ˈAbidin sagte in „Al-Hashiyah“ (2/26):
„In „Al-Bahr“ wurde gesagt: „Hieraus ist das Verpöntsein des Zusammenkommens zum Salat Ar-Raghaib zu erkennen, was am ersten Freitag vom Monat Rajab getan wird, und ebenso, dass es eine Neuerung (Bidˈah) ist…

Der Gelehrte Nuruddin Al-Maqdisi hat ein schönes Werk diesbezüglich, mit dem Titel „Radd Ar-Raghib ˈAn Salat Ar-Raghaib“. Darin behandelte er die Aussagen der früheren und späteren Gelehrten der vier Rechtschulen.“ [Ende des kurzgefassten Zitats]

Ibn Hajar Al-Haytami -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt, ob es erlaubt ist das Salat Ar-Raghaib in der Gemeinschaft zu verrichten oder nicht?

Er antwortete: „Was das Salat Ar-Raghaib anbelangt, so ist es eine tadelnswerte, abscheuliche Neuerung, wie das Gebet in der mittleren Nacht vom Schaˈban. Die Überlieferungen darüber sind erfunden, und daher ist es verpönt/verhasst es einzeln oder in Gemeinschaft zu verrichten.“ [Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Fiqhiyyah Al-Kubra“ (1/216)

Ibn Al-Haj Al-Maliki sagte in “Al-Madkhal” (1/294):
„Zu den Neuerungen, welche die Leute in diesem edlen Monat (sprich Monat Rajab) erfunden haben, gehört, dass sie in der ersten Freitagsnacht Salat Ar-Raghaib in den Moschen verrichten. Sie versammeln sich dabei in einigen Moscheen, praktizieren und zeigen offen diese Neuerung, in der Gemeinschaft hinter einem Imam betend, so als ob es ein legitimes/vorgeschriebenes Gebet wäre… Was die Rechtsmeinung von Imam Malik -möge Allah ihm barmherzig sein- anbelangt, so ist es verpönt (Makruh) das Gebet Salat Ar-Raghaib zu verrichten, weil es keiner der Altvorderen praktiziert hat, wobei das Gute in Gänze in dem Folgen derer liegt, die vorausgegangen sind -möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein.“ [Endes des kurzgefassten Zitats]

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Was das Erfinden eines Gebets anbelangt, welches aus bestimmter Anzahl an Gebetseinheiten besteht, bestimmte Rezitationen beinhaltet, zu bestimmter Zeit und wie ein regelmäßiges Gemeinschaftsgebet verrichtet wird, wie diese Gebete, nach denen gefragt wurde, sprich Salat Ar-Raghaib in der ersten Freitagsnacht von Rajab, Al-Alfiyyah am Beginn von Rajab, (das Gebet) in der mittleren Nacht von Schaˈban, (das Gebet) in der 27. Nacht von Rajab und dergleichen, so ist das alles nicht legitim (nicht gesetzlich gemacht worden), und das dem Konsens der lslamgelehrten nach. Das haben jene Gelehrten dargelegt, deren Ansicht Gewicht hat, und keiner erfindet so etwas, es sei denn ein ignoranter Neuerer. So eine Tür zu öffnen würde bedeuten, die Tür zur Veränderung der islamischen Riten und Gesetze zu öffnen, sowie dass man sich damit das Recht herausnehmen würde Dinge vorzuschreiben, zu denen Allah nicht die Erlaubnis gegeben hat.“ [Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/239)]

Schaikh Al-Islam wurde ebenfalls danach gefragt, worauf er antwortete:
„Dieses Gebet hat der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nicht gebetet. Weder er, noch einer seiner Gefährten, die Tabiˈin oder die Imame der Muslime. Weder der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, noch einer der Altvorderen und Imame haben dazu Anreize gegeben oder einen speziellen Vorzug dieser Nacht erwähnt. Der überlieferte Hadith diesbezüglich ist eine Lüge und Erfindung dem Konsens der Gelehrten nach. Aus diesem Grund sagten die Überprüfer (der Hadithwerke): „Es (das Gebet) ist verpönt (Makruh) und nicht erwünscht (Mustahabb).“ [Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/262)]

In „Mausuˈat Al-Fiqhiyyah“ (22/262) wurde erwähnt:
„Die Hanafiten und Schafiˈiten haben ausgesagt, dass das Salat Ar-Raghaib in der ersten Freitagsnacht von Rajab oder in der mittleren Nacht von Schaˈban in seiner speziellen Art und Weise, mit bestimmter Anzahl an Gebetseinheiten eine verwerfliche Neuerung ist…

Abu Al-Faraj Ibn Al-Jauzi sagte:

„Das Salat Ar-Raghaib ist eine Erfindung und Lüge über den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm. Er sagte: „Sie erwähnten, dass es zahlreiche Gründe dafür gibt, dieses Gebet als eine Neuerung (Bidˈah) und verpönte Sache zu sehen, mitunter: Die Prophetengefährten, deren Nachfolger (Tabiˈun) und die Mujtahid-Imame nach ihnen haben diese zwei Gebete nicht überliefert. Wenn diese legitim wären, so würden sie den Altvorderen (Salaf) nicht entgangen sein. Vielmehr wurden sie 400 Jahre danach erfunden.“

[Ende des Zitats]

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A