Samstag 18 Shawwaal 1445 - 27 April 2024
German

Das Ablesen aus dem Mushaf im Pflichtgebet

65924

Herausgabedatum : 16-10-2023

Gesehen : 885

Frage

Wie ist das Urteil, wenn der Imam im Gemeinschaftsgebet aus dem Mushaf abliest?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist kein Problem, wenn man im freiwilligen Gebet, wie das Gebet in der Nacht, den Quran aus dem Mushaf abliest.

Was das Pflichtgebet angeht, so ist dies verpönt, da dies in meistens nicht benötigt wird. Wenn es aber Bedarf gibt aus dem Mushaf abzulesen, dann ist es kein Problem.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (1/335): „Ahmad sagte, dass es kein Problem sei, wenn man beim Gebet in der Nacht vorbetet und dabei auf den Mushaf schaut. Er wurde dann gefragt, wie es denn beim Pflichtgebet sei. Er antwortete, dass er diesbezüglich nichts hörte. Al-Qadi sagte, dass es im Pflichtgebet verpönt sei, jedoch sei es im freiwilligen Gebet kein Problem, wenn er kein Hafiz ist (jemand, der den gesamten Quran auswendiggelernt hat). Ist er jedoch ein Hafiz, ist es ebenso verpönt. Er sagte, dass Ahmad über das Vorbeten im Ramadan mit dem Mushaf gefragt wurde. Er antwortete: ‚Wenn es sein muss (dann ist es kein Problem) …‘ Von Ibn Hamid wurde berichtet, dass sowohl beim Pflicht- als auch freiwilligen Gebet gleichsam erlaubt sei.

Der Beweis dafür, dass er es erlaubt, ist die Überlieferung von Abu Bakr Al-Athram und Ibn Abi Dawud, über 'Aischa, dass ein Sklave für sie mit einem Mushaf vorgebetet hat.

Az-Zuhri wurde über einen Mann gefragt, der im Ramadan aus dem Mushaf abliest. Er antwortete: ‚Unsere Besten pflegten aus dem Mushaf abzulesen.‘

Es ist erlaubt aus dem Mushaf abzulesen, da es notwendig ist den Quran zu hören und damit das Gebet in der Nacht (Qiyam) zu verrichten.

Dass es verpönt ist, beschränkt sich auf denjenigen, der den Quran auswendiggelernt hat, da ihn dies davon abhält im Gebet demütig zu sein und ohne triftigen Grund auf die Stelle der Niederwerfung zu schauen. Im Pflichtgebet ist es allgemein verpönt, da es in der Regel darin nicht gebraucht wird.“

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmu'“ (4/27): „Wenn er den Quran aus dem Mushaf abliest, ist das Gebet nicht ungültig, egal ob er den Quran auswendiggelernt hat oder nicht. Er muss dies sogar tun, wenn er die Sure Al-Fatiha nicht auswendiggelernt hat … Und das, was wir erwähnt haben. Und zwar, dass das Gebet nicht ungültig wird, wenn man aus dem Mushaf abliest, ist unsere Ansicht, ebenso die von Malik, Abu Yusuf, Muhammad und Ahmad.“

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Ist es dem Imam gefragt während der fünf Gebete aus dem Mushaf abzulesen, speziell im Morgengebet, da darin die Rezitation lang gehalten werden soll, um so Fehler oder Vergesslichkeit entgegenzuwirken?“

Antwort: „Wenn es notwendig ist, ist es erlaubt, so wie es im Tarawih-Gebet erlaubt ist aus dem Mushaf abzulesen, wenn jemand den Quran nicht auswendiggelernt hat. Dhakwan, der Sklave von 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, pflegte im Ramadan für sie mit dem Mushaf vorzubeten. Dies berichtete Al-Bukhary in seinem ‚Sahih‘-Werk, als ‚mu'allaq‘, jedoch ist dies bestätigt. Die Rezitation im Morgengebet lang zu halten, ist eine Sunnah. Wenn der Imam keine der Mufassal-Suren oder den Rest aus dem Quran auswendiggelernt hat, ist es ihm erlaubt aus dem Mushaf abzulesen. Er sollte sich aber damit befassen den Quran auswendig zu lernen und sich dabei zu bemühen, oder wenigstens nur die Mufassal-Suren, damit er nicht aus dem Mushaf ablesen muss. Die Mufassal-Suren beginnen mit der Sure ‚Qaf‘ bis zum Ende des Qurans. Und wer sich bemüht den Quran auswendig zu lernen, dem wird Allah seine Angelegenheit erleichtern, denn Er sagte: ‚Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg.‘ [At-Talaq:2] Er -der Mächtige und Gewaltige- sagte auch: ‚Und Wir ließen es ja als Zeichen zurück. Gibt es aber jemanden, der bedenkt?‘ [Al-Qamar:15] Und Allah verleiht den Erfolg.“ Aus „Majmu' Fatawa Ibn Baz“ (11/117).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A