Samstag 2 Rabii' Ath-Thaany 1446 - 5 Oktober 2024
German

Wer ist der Bedürftige, dem die Sühneleistung für das Fasten gegeben wird? Was und wie viel wird gegeben?

Frage

Allah -erhaben ist Er- sagte: „Als Ersatz die Speisung eines Armen.“ Ist es bedingt, dass dieser Bedürftige erwachsen ist? Wenn man 30 Bedürftige speisen will, kann man die Kinder des Bedürftigen und jene, um die er sich kümmert, dazu zählen? Kann das Geld das Essen ersetzen? Wie wird diese Speisung gemessen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Es ist niemandem erlaubt, der im Ramadan fasten kann, und keinen islamisch legitimen Entschuldigungsgrund hat, nicht zu fasten. Und nicht jeder, der aufgrund einer Erleichterung in der islamischen Gesetzgebung nicht fastet, muss für jeden Tag einen Bedürftigen speisen. Die Speisung lastet nur auf den Greis und demjenigen, der unheilbar krank ist.

Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ [Al-Baqarah:184]

Ibn Abbas sagte: „Es ist der Greis und die Greisin, die nicht fasten können. So sollen sie für jeden Tag einen Bedürftigen speisen.“ Überliefert von Al-Bukhary (4505).

Und der unheilbar Kranke ist im Urteil wie der Greis.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Der unheilbar Kranke fastet nicht, doch er muss für jeden Tag einen Bedürftigen speisen, denn er wie der Greis.“ Aus „Al-Mughni“ (4/396).

Zweitens:

Es ist nicht bedingt, dass der Bedürftige erwachsen sein muss. Das Essen wird auch dem Kind gegeben, gemäß der Übereinstimmung der Imame. Sie waren sich jedoch darüber uneinig, ob man die Sühneleistung dem Säugling gegeben kann. So wäre die Mehrheit der Gelehrten, darunter Abu Hanifa, Asch-Schafi'i und Ahmad, der Ansicht, dass man es darf, da er bedürftig ist und allgemein im Vers mitgezählt wird. Aus der Aussage von Imam Malik -möge Allah ihm barmherzig sein- aber wird ersichtlich, dass sie dem Säugling nicht gegeben wird, denn er sagte, dass es dem Kind gegeben werden darf, das entwöhnt wird. Und diese Ansicht wählte Al-Muwaffaq Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- aus.“ Siehe: „Al-Mughni“ (13/508), „Al-Insaf“ (23/342) und „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (35/101-103).

Drittens:

Die Kinder und Ehefrau des Bedürftigen, für die er aufkommen muss, werden mitgezählt, wenn sie nichts finden, was ihnen genügt. Und niemand, bis auf diesen Bedürftigen, kommt für sie auf.

Deshalb wird dem Bedürftigen von der Zakah das gegeben, was ihm und seiner Familie genügt.

In „Ar-Raud Al-Murbi'“ (3/311) steht: „Den Armen und Bedürftigen (Fuqara und Masakin) wird alles gegeben, was ihnen und ihren Familien genügt.“

Viertens:

Was und wie viel gegeben wird: Dem Bedürftigen wird ein halber Saa' (ungefähr 1 1/2 kg) aus der Grundnahrungsmittel des jeweiligen Landes gegeben, egal ob es Reis, Datteln oder etwas anderes ist. Und wenn dazu noch Beilagen oder Fleisch gegeben wird, dann ist es besser.

Al-Bukhary überlieferte, dass Anas -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, nachdem er alt geworden ist und nicht mehr fasten konnte, für jeden Tag einem Bedürftigen Brot und Fleisch gab.

Es ist nicht erlaubt den Betrag des Essens in Form von Geld zu entrichten

Schaikh Salih Al-Fauzan -möge Allah ihn beschützen- sagte: „Die Speisung wird nicht durch Bargeld entrichtet, wie bereits erwähnt, sondern durch Essen, womit das Grundnahrungsmittel des jeweiligen Landes gemeint ist. So sollst du für jeden Tag einen halben Saa' aus der gewohnten Grundnahrungsmittel des Landes entrichten. Und ein halber Saa entspricht ungefähr 1 1/2 kg.

So musst du das Essen aus der Grundnahrungsmittel des Landes, für jeden Tag, in dem von uns erwähnten Maß entrichten. Und nicht in Form von Bargeld! Denn Allah -gepriesen und erhaben ist Er- sagte: „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ [Al-Baqarah:184] Er erwähnte „Speisung“.“ Aus „Al-Muntaqa min Fatawa Asch-Schaikh Salih Al-Fauzan“ (3/140).

Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. 39234.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A