Alles Lob gebührt Allah..
Der Islam ist gekommen, um die Ehre und Würde der
Frau zu bewahren. Dafür hat er ihr Regeln vorgeschrieben, durch welche dieses
verwirklicht wird. Allah -erhaben sei Er- sagte: „Und bleibt in euren
Häusern …“ [Al-Ahzab 33:33]
Aus diesem Grund stellt das Verbleiben der Frau in ihrem Haus die Grundlage dar
und das Hinausgehen geschieht nur aufgrund Notwendigkeiten oder Bedürfnisse.
Der Islam hat das Gebet der Frau in ihrem Zuhause
als besser (für sie) erklärt, als ihr Verrichten des Gebets in der Mosche -selbst
wenn es die heilige Moschee in Mekka ist.
Dieses bedeutet nicht, dass die Frau zu Hause eingesperrt ist. Vielmehr hat der
Islam ihr das Hinausgehen zur Moschee erlaubt und ihr die große und
kleine Pilgerfahrt (Hajj und ˈUmra) als Verpflichtung auferlegt, sowie das
Festtagsgebet (ˈId-Gebet) usw.
Als erlaubtes Hinausgehen wird ihr Hinausgehen,
um die Eltern zu besuchen, angesehen, zum Besuch ihrer Maharim (Pl. v. Mahram),
sowie das Hinausgehen, um die Gelehrten um Rechturteile zu ersuchen und Fragen
zu stellen. Ebenso ist es den Frauen erlaubt wegen ihrer Bedürfnisse
hinauszugehen. All dies muss entsprechend der islamrechtlichen Richtlinien
erfolgen, wie die Begleitung auf der Reise durch einen Mahram, Sicherheit auf
dem Weg, während ihrer Ortsanwesenheit. Dazu gehört auch, dass sie mit
vollkommenem Hijab hinausgeht, und nicht leichtbekleidet (Mutabarrija),
aufgehübscht oder parfümiert.
Hierzu wurden einige religiöse Textbelege überliefert, zu welchen
Folgendes gehört:
1. Von Ibn ˈUmar wurde überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- sagte: „Wenn die Frau jemanden von euch um Erlaubnis bittet
die Moschee zu besuchen, so verwehrt es ihr nicht.“
[Überliefert von Muslim (442)]
2. Von Zaynabˈ, Ehefrau Abdullahs wurde überliefert, dass sie sagte: „Der
Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte uns: „Wenn eine von
euch am Gebet in der Moschee teilnehmen möchte, so soll sie kein Parfüm
auftragen.“
[Überliefer von Muslim (443)]
3. Von Jabir Ibn ˈAbdillah wird überliefert, dass er sagte: „Meine Tante
(mütterlicherseits) wurde geschieden und wollte (hinausgehen) um Früchte von
ihren Palmenbäumen zu pflücken, worauf sie ein Mann zurechtwies, weil sie
hinausgegangen ist. Daraufhin ging sie zum Propheten -Allahs Segen und Frieden
auf ihm- und er sagte: „Pflücke (die Früchte) deiner Palmenbäume, auf dass
du damit spendest oder etwas Gutes tust.“
[Überliefert von Muslim (1483)]
Das Vergnügen (Unterhaltung), auf welche in der
Fragestellung hingedeutet wurde, bedeutet möglicherweise, dass man sich
unter fremde Männer mischt und sich ihren Blicken aussetzt, oder dass man
eine Reise ohne einen Mahram unternimmt, oder vermehrt etwas Unnützes
(Sinnloses) macht. Daher muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass die
Unterhaltung (Vergnügen) wirklich erlaubt (Halal) und unproblematisch ist,
sowie von allen verbotenen Dingen, welche die Strafe Allahs nach sich ziehen,
frei ist.
Wenn die Frau an einen Ort hinausgeht, an dem nichts Verbotenes stattfindet und
sie es nicht des Öfteren macht, so gibt es daran nichts auszusetzen.
Wir bitten Allah um Reinheit, Schutz und Religiosität.
Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad.
Und Allah weiß es am besten.