Mittwoch 27 Rabii' Ath-Thaany 1446 - 30 Oktober 2024
German

Wer einen Toten gewaschen hat, der muss sich waschen

Frage

Muss derjenige, der einen Toten gewaschen hat, seine Kleidung wechseln oder sich waschen, bevor er das Totengebet verrichtet?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die richtige Ansicht, unter den Aussagen der Gelehrten, ist, dass die Ganzkörperwaschung, aufgrund der Totenwaschung, erwünscht und nicht verpflichtend ist.

Dies ist die Ansicht von Ibn 'Abbas, Ibn 'Umar, 'Aischa, Al-Hasan Al-Basri, Ibrahim An-Nakha'i, Asch-Schafi'i, Ahmad, Ishaq, Abu Thaur, Ibn Al-Mundhir, den Leuten des Rai. Und Ibn Qudamah wählte diese Ansicht aus.

Siehe: „Sunan At-Tirmidhi“ (3/318) und „Al-Mughni“ (1/134).

Schaikh Al-Albani -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Es ist erwünscht, wenn sich derjenige wäscht, der einen Toten gewaschen hat, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Wer einen Toten gewaschen hat, der soll sich waschen, und wer ihn getragen hat, der soll die Gebetswaschung vollziehen.‘ Überliefert von Abu Dawud (2/62-63) und At-Tirmidhi (2/132). Einige Überlieferungsketten dessen sind gut und anderen authentisch, unter Muslims Bedingungen. Ibn Al-Qayyim führte hierzu in ‚Tahdhib As-Sunan‘ elf Überlieferungsketten an und sagte dann: ‚Diese Ketten beweisen, dass der Hadith ‚Mahfuz‘ (bewahrt, beschützt) ist.‘ Ich sage, dass Ibn Al-Qattan ihn für authentisch erklärt hat und ebenso Ibn Hazm, in ‚Al-Muhalla‘ (1/250 u. 2/23-25), und Al-Hafidh, in „At-Talkhis“ (2/134 – Muniriyah-Verlag), der sagte: ‚Im schlimmsten Fall, ist er hasan (gut).‘

Offensichtlich entnehmen wir aus dem Befehl, dass es verpflichtend ist, jedoch folgen wir dieser Meinung nicht, aufgrund von zwei Ahadith, die mauquf (Aussagen der Prophetengefährten) sind, jedoch unter das Urteil des marfu' (Aussagen des Propheten) fallen:

Erstens: Ibn 'Abbas berichtete: ‚Ihr müsst euch nicht waschen, wenn ihr euren Toten gewaschen hat, denn euer Toter ist nicht unrein. Es genügt, wenn ihr eure Hände wäscht.‘

Überliefert von Al-Hakim (1/386) und Al-Baihaqi (3/398).

Bei mir hat sich bekräftigt, dass die richtige Ansicht besagt, dass der Hadith ‚mauquf‘ ist, so wie wir es in ‚Ad-Da'ifah‘ (6304) erklärten.

Zweitens: Ibn 'Umar -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: ‚Wir pflegten den Toten zu waschen, so gab es welche von uns, die sich gewaschen haben, und welche, die es nicht taten.‘

Überliefert von Ad-Daraqutni (191) und Al-Khatib in seinem Geschichtswerk (5/424), mit einer authentischen Überlieferungskette, so wie es Al-Hafidh sagte. Darauf wies auch Imam Ahmad hin, denn Al-Khatib überlieferte von ihm, dass er seinen Sohn dazu anspornte diesen Hadith aufzuschreiben.“

Aus „Ahkam Al-Janaiz“ (71-72).

Dies ist auch die Ansicht, die vom Ständigen Komitee (1/318) und Schaikh Ibn 'Uthaimin, in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (1/295) vorgezogen wurde.

Was das Waschen der Kleidung angeht, so hat dies keinerlei Grundlage in der Sunnah, weder ist es verpflichtend noch erwünscht.

Quelle: Islam Q&A