Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Ist das Gebet hinter jemandem gültig, der den Quran falsch rezitiert?

Frage

Der Imam der Moschee, in der ich bete, macht Fehler beim Rezitieren der (Surah) Al-Fatiha. Anstelle eines Fatha (A-Vokal) liest er mit Damma (U-Vokal) und Anstelle eines Damma (U-Vokal) liest er mit Kasrah (I-Vokal), was die Bedeutung des Verses verändert. Ist das Gebet hinter ihm gültig?

(Zudem) gibt es in unserer Moschee nach dem Gebet eine verwerfliche Neuerung (arab. Bid’ah); das gemeinsame Wiederholen (des Ausspruchs) „Ya Latif“ 100 Mal.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wer als Imam oder als Betender hinter dem Imam (arab. Ma’mum) Fehler beim Rezitieren der (Surah) Al-Fatiha macht, die die Bedeutung der Verse verändern, dessen Gebet ist ungültig, denn die (Surah) Al-Fatiha ist eine der Säulen (arab. Rukn) des Gebets. Er muss seine Rezitation korrigieren und das richtige Lesen der (Surah) Al-Fatiha erlernen; es sei denn, er ist nach ernsthaftem Bemühen nicht in der Lage dazu, denn Allah verlangt von keiner Seele mehr, als sie zu leisten vermag. Wenn er jedoch ein Imam ist, sollte nur jemand hinter ihm beten, der ebenso oder weniger kompetent in der Rezitation der (Surah) Al-Fatiha ist.

An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Es ist verpönt (arab. makruh), jemanden zum Imam zu machen, der Fehler beim Rezitieren macht. Dann wird geschaut (d.h. unterschieden): Wenn der Fehler die Bedeutung nicht verändert, wie z.B. das Erheben des (Buchstaben) 'H' in 'Alhamdulillah', ist sein Gebet und das Gebet derjenigen, die ihm folgen, gültig. Wenn der Fehler jedoch die Bedeutung verändert, wie (in dem Fall, wenn er) 'An'amtu 'alayhim' oder 'An'amti 'alayhim', anstelle von 'An'amta 'alayhim' liest, dann macht es das Gebet ungültig, (ebenso) wie z.B. das Sagen von 'As-Siraat al-Mustaqeen' (also mit 'N', statt 'M', am Ende). Wenn seine Zunge ihm gehorsam ist (d.h. ihm die Aussprache leicht fällt) und er es lernen kann, ist er dazu verpflichtet. Wenn er dies vernachlässigt und die Zeit knapp wird, betet er und holt es nach. Es ist nicht erlaubt, ihm als Imam zu folgen."

Und wenn seine Zunge ihm nicht gehorsam ist (d.h. ihm die Aussprache schwer fällt) oder er nicht genug Zeit hatte, um das Lernen zu ermöglichen, dann gilt: Wenn der Fehler in der (Surah) Al-Fatiha ist, ist das Gebet von jemandem, der ebenfalls Fehler macht, hinter ihm gültig. Das Gebet von jemandem mit korrekter Rezitation hinter ihm (ist wie) das Gebet eines Lesers hinter einem Analphabeten [das heißt, es ist ungültig]. Wenn der Fehler (in seiner Rezitation) außerhalb der Surah Al-Fatiha vorkommt, ist sein Gebet und das Gebet derjenigen, die hinter ihm beten, gültig. Ende des Zitats, entnommen aus: „Rawdatu At-Talibin” (1/350).

Ibn Qudama - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „(Wenn ein Analphabet einen anderen Analphabeten und einen (guten) Rezitator des Qurans (arab. Qari) im Gebet führt, muss der Rezitator sein Gebet allein wiederholen.) Ein Analphabet ist jemand, der die (Surah) Al-Fatiha oder Teile davon nicht beherrscht oder einen ihrer Buchstaben verunstaltet, auch wenn er andere Teile des Gebets beherrscht. Es ist nicht erlaubt, dass jemand, der die (Surah) Al-Fatiha beherrscht, hinter ihm (d.h. einem Analphabeten) zu beten, aber jemand, der ebenfalls Analphabet ist, kann hinter ihm beten."

Dann sagte er: „Wer aufgrund von Unfähigkeit einen Buchstaben der (Surah) Al-Fatiha auslässt oder ihn durch einen anderen ersetzt, wie jemand mit einem Sprachfehler, der das 'R' als 'Gh' ausspricht, oder jemand mit einem Sprachfehler, der einen Buchstaben in einen anderen integriert, oder wer einen grammatikalischen Fehler macht, der die Bedeutung verändert, wie jemand, der 'Iyyaki' oder 'Iyyaku', anstelle von 'Iyyaka' liest, oder 'An'amtu', statt (korrekterweise) 'An'amta', und nicht in der Lage ist, dies zu korrigieren, ist wie ein Analphabet. Es ist nicht gültig, dass ein Rezitator des Qurans hinter ihm betet. Es ist (jedoch) erlaubt, dass jeder von ihnen jemanden, der ähnlich ist, im Gebet führt, da beide Analphabeten sind, und es ist erlaubt, dass einer von ihnen dem anderen folgt, wie bei denen, die gar nichts beherrschen. Wenn jedoch jemand in der Lage ist, einen dieser Fehler zu korrigieren, es aber nicht tut, ist sein Gebet und das Gebet derjenigen, die ihm folgen, ungültig."

Er sagte auch: „Es ist verpönt, jemanden zum Imam zu machen, der beim Rezitieren Fehler macht, welche die Bedeutung nicht verändern, wie (Imam) Ahmad es betonte. Sein Gebet ist gültig für jemanden, der keine Fehler macht, da er die Pflicht der Rezitation erfüllt hat. Wenn er jedoch die Bedeutung in anderen Teilen als der (Surah) Al-Fatiha verändert, verhindert dies nicht die Gültigkeit des Gebets und dass man hinter ihm betet, es sei denn, er macht es absichtlich, dann wird ihr beider Gebet ungültig…

Wenn sein Fehler nicht dazu führt, dass er die Bedeutung der Verse verändert, ist es erlaubt, hinter ihm zu beten, unter der Bedingung, dass er das Lesen korrekt lernt. Und wenn sein Fehler außerhalb der Al-Fatiha liegt, so ist dies zwar eine Minderung des Gebets (von der Vollkommenheit und Belohnung her), aber es macht es nicht ungültig. Das Gebet hinter jemandem, der die Rezitation akkurat beherrscht, ist vorzuziehen, und es ist zweifellos nicht erlaubt, unwissende Personen mit der Führung des Gebets zu beauftragen. Andernfalls würden sie an der Sünde derjenigen teilhaben, die sie dazu gemacht haben.” Siehe: Al-Mughni (3/29-32).

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten:

... Wenn er Fehler macht: Wenn sein Fehler kein Laut ist, der die Bedeutung verändert, ist es besser, hinter jemandem zu beten, der keine Fehler macht, wenn dies möglich ist. Wenn sein Fehler jedoch in der (Surah) Al-Fatiha liegt und die Bedeutung ändert, ist das Gebet hinter ihm ungültig, aufgrund seines Fehlers und nicht aufgrund seiner Unwissenheit, wie das Lesen von "Iyyaki na'budu", anstelle von "Iyyaka na'budu", oder "An'amtu 'alayhim" oder "An'amti 'alayhim", anstelle von "An'amta 'alayhim". Wenn er jedoch aufgrund seiner mangelnden Gedächtniskraft Fehler macht, hat jemand anderes, der ein stärkeres Gedächtnis hat, eher Anrecht auf den Posten des Imams.” Fatawa Al-Lajnah Ad-Da’imah lil-Buhuth Al-`Ilmiyyah wal-Ifta’ (2/527)

Shaikh Abdulaziz bin Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde gefragt:

„Ein Imam macht Fehler (in seiner Rezitation des) Qurans und manchmal fügt er zusätzliche Buchstaben in den Quran-Versen hinzu oder lässt welche weg. Wie ist das Urteil über das Gebet hinter ihm?”

Er antwortete: „Wenn sein Fehler die Bedeutung nicht verändert, gibt es kein Problem, hinter ihm zu beten, wie zum Beispiel das Lesen von “Rabba” oder “Rabbu”, anstelle von "Rabbi" in "Alhamdu lillahi Rabbil 'Alamin" (Al-Fatiha, 2), ebenso wie das das Lesen des Wortes "Ar-Rahmana" oder "Ar-Rahmanu", anstelle von “Ar-Rahmani”, oder Ähnlichem. Wenn sein Fehler jedoch die Bedeutung verändert, betet man nicht hinter ihm - sofern er nicht von der Korrektur profitiert - wie das Lesen von "Iyyaka na'budi" anstelle von "Iyyaka na'budu", oder das Lesen von "An'amti" oder "An'amtu", anstelle von "An'amta". Wenn er jedoch die Korrektur annimmt und seine Rezitation korrigiert, ist sein Gebet und seine Rezitation gültig. Und es ist jedem Muslim vorgeschrieben, seinem Bruder im Gebet und außerhalb des Gebets zu unterrichten, denn der Muslim ist der Bruder des Muslims, der ihn leitet, wenn er einen Fehler macht, ihn lehrt, wenn er unwissend ist, und ihm hilft, wenn er Schwierigkeiten mit dem Quran hat.” „Majmu' Fataawa Ibn Baaz" (12/98-99).

Zweitens:

Was das wiederholte Sagen von "Ya Latif" von hundert Mal betrifft: Es besteht kein Zweifel daran, dass es eine Neuerung in der Religion ist, selbst wenn ein Muslim es allein sagt, da es ein Satz ist, der keinen Sinn hat. Es ist zwar ein Aufruf an Allah - erhaben ist Er -, aber was kommt danach? Bittet er seinen Herrn um etwas? Möchte er ihn danach loben? Nichts davon. Wenn es jedoch in einer Gruppe erwähnt wird, stellt es eine weitere Neuerung dar.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A