Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Wer ist dazu verpflichtet das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) zu schlachten, und ist die Männlichkeit eine der Voraussetzungen dafür?

Frage

Wer ist dazu verpflichtet das 'Id-Opfertier zu schlachten, und ist es der Hausherrin erlaubt zu schlachten, wenn sie Rente bekommt (aus welcher sie das finanzieren könnte)?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Gelehrten haben bezüglich des Urteils über das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) unterschiedliche Ansichten, ob dieses eine Pflicht ist (Wajib), deren Unterlassung eine Sünde darstellt, oder ob es eine gefestigte prophetische Tradition (Sunna Mu'akkada) ist, deren Unterlassung verpönt ist (Makruh)?

Das Richtige ist, dass es eine prophetische Tradition (Sunna Mu'akkada) ist. Die Erläuterung dazu erfolgte bereits in der Antwort zur Frage Nr. (36432 ).

Der Verpflichtung oder Sunna des Schlachtopfers wird vorausgesetzt, dass man es finanzieren kann. Dieses bedeutet, dass die Kosten für das Schlachtopfer vom Überschuss finanziert werden, und nicht von dem benötigten (Vermögen), welches für die Bedürfnisse der Familie benötigt wird. Wenn der Muslim einen regelmäßigen monatlichen Lohn hat oder eine Rente bezieht, welche für ihn ausreicht, und darüber hinaus er noch Geld für das Schlachttier hat, so ist ihm das Schlachtopfer gesetzlich vorgeschrieben.

Auf die Voraussetzung, dass man sich das Opfertier leisten kann, weisen die Worte des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hin:

„Wer ein Vermögen (Sa'a) besitzt und nicht schlachtet, so soll er sich nicht unserem Gebetsplatz (des 'Id-Gebets) nähern.“

[Überliefert von Ibn Majah (3123) und von Schaikh Al-Albani in „Sahih Ibn Majah“ als gut (Hasan) eingestuft], As-Sa'atu bedeutet hier Reichtum.
Das 'Id-Opfertier ist für die Hausangehörigen vorgeschrieben. Dies aufgrund der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm:

„Den Angehörigen eines jeden Hauses obliegt jedes Jahr ein Opfertier.

[Überliefert von Ahmad (20207), und Al-Hafidh Ibn Hajar sagte in „Fath Al-Bari: „Seine Überlieferungskette (Isnad) ist stark. Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih Sunan Abi Dawud“ (2788) als gut (Hasan) eingestuft]

Es gibt (dabei) keinen Unterschied zwischen dem Mann und der Frau. Wenn nun die Frau alleine oder mit ihren Kindern lebt, so ist sie zur Schlachtung eines Opfertieres (Al-Udhiya) verpflichtet.

In „Al-Mawsu'atu Al-Fiqhiyyatu“ (5/81) wurde gesagt:

„Die Männlichkeit ist keine der Voraussetzungen, weder für die Verpflichtung (des Schlachtens) noch für seine Sunna. Wie es für die Männer verpflichtend ist, so ist es auch für die Frauen verpflichtend, da die Beweise für ihre Verpflichtung oder Sunna alle umfassen.“

[Ende des zusammengefassten Zitats]

Siehe dazu: „ Al-Mawsu'atu Al-Fiqhiyyatu“ (5/79-81)
Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A