Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Die Beschreibung der vollkommenen und ausreichenden Ganzkörperwaschung

Frage

Nach der Menstruation führe ich die Ganzkörperwaschung folgendermaßen aus:
1. Ich fasse mit meinem Herzen die Absicht mich zu reinigen, aber spreche sie nicht aus.
2. Ich beginne damit, mich unter die Dusche zu stellen und das Wasser fließt auf meinen ganzen Körper.
3. Ich wasche meinen ganzen Körper, inklusive des Schambereichs, mit einem Luffa und Seife.
4. Ich wasche alle meine Haare mit Shampoo.
5. Danach spüle ich von meinem Körper die Seife und das Shampoo ab und lasse dann das Wasser erst dreimal auf meine rechte Seite und dann dreimal auf meine linke Seite fließen.
6. Dann vollziehe ich die Gebetswaschung.
Kürzlich habe ich erfahren, dass ich die richtigen Schritte der Ganzkörperwaschung nicht befolge. Ich hoffe von Ihnen, dass Sie mir darauf antworten, ob meine Ganzkörperwaschung in all diesen Jahren, auf die genannte Art und Weise, richtig oder falsch war?
Und wenn sie falsch und nicht richtig war, bitte ich darum mir zu erklären was ich machen kann, um diesen sich wiederholenden Fehler, in all diesen Jahren, zu behandeln? Sind mein Gebet und Fasten in all dieser Zeit ungültig gewesen? Und wenn es so war, was kann ich dann tun, um dies zu verbessern? Außerdem bitte ich darum, mir die richtige Art und Weise der Ganzkörperwaschung nach der Menstruation und dem unreinen Zustand (aufgrund von Geschlechtsverkehr) zu erklären.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Deine Ganzkörperwaschung auf die genannte Art und Weise ist richtig und hat, und alles Lob gebührt Allah, ausgereicht. Jedoch sind dir einige Sunan entgangen, die keinen Einfluss auf die Gültigkeit deiner Ganzkörperwaschung haben.

Der Grund dafür ist, dass es zwei Arten der Ganzkörperwaschung gibt: Eine ausreichende und eine vollkommene. Was die ausreichende betrifft, so genügt es dem Menschen dabei nur die obligatorischen Dinge zu vollziehen und weder wünschenswerten Dingen noch Sunan nachzugehen. So fasst man die Absicht sich zu reinigen, umschließt den Körper mit Wasser, auf welche Art und Weise auch immer, egal ob man unter der Dusche steht oder ins Meer oder Schwimmbad springt, dazu spült man seinen Mund aus und führt Wasser in die Nase ein (und streut es anschließend wieder raus).

Und was die vollkommen Ganzkörperwaschung angeht, so erfolgt sie, indem man das tut, was der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- getan hat. Somit kommt man allen Sunan der Waschung nach.

Schaikh Ibn 'Uthaimin wurde über die Beschreibung der Ganzkörperwaschung befragt, worauf er antwortete:

„Es gibt zwei Arten von der Beschreibung der Ganzkörperwaschung:

1. Eine obligatorische Beschreibung. Und diese ist, dass man seinen ganzen Körper mit Wasser umschließt und dazu noch den Mund spült und Wasser in die einführt. Wenn man dann seinen Körper mit dem Wasser, auf welche Art und Weise auch immer, umschlossen hat, so hat man die große Unreinheit aufgehoben und die Reinheit vollzogen. Denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch.“ [Al-Maa'ida:6]

2. Eine vollkommen Beschreibung. Und diese ist, dass man sich so wäscht, wie es der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- getan hat. Wenn man sich also vom Zustand der Unreinheit waschen will, so wäscht man (erst) seine Hände, dann den Schambereich und was vom Zustand der Unreinheit unrein geworden ist, dann vollzieht man eine vollkommene Gebetswaschung, dann wäscht man seinen Kopf dreimal und dann den gesamten Körper. Dies ist vollkommene Beschreibung der Ganzkörperwaschung.“ Aus „Fatawa Arkan Al-Islam“ (S. 248).

Zweitens:

Es gibt keinen Unterschied zwischen der Ganzkörperwaschung für den Zustand der Unreinheit und der für die Menstruation, außer, dass es, für die Menstruation, wünschenswert ist, wenn man die Haare noch stärker reibt, als in der Waschung für den Zustand der Unreinheit. Außerdem ist es wünschenswert, wenn die Frau die Stelle der Blutung/des Blutes ein parfümiert, um den üblen Geruch zu entfernen.

Muslim (332) überlieferte von 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, dass Asmaa' -möge Allah mit ihr zufrieden sein- den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über die Ganzkörperwaschung für die Menstruation gefragt hat, woraufhin er antwortete:

„Eine von euch soll ihr Wasser und ihre Lotusblätter nehmen, sich dann reinigen und dies auf beste Art und Weise machen, dann soll sie Wasser über ihren Kopf gießen und ihn stark reiben/massieren, so dass es ihre Haarwurzeln erreicht. Dann soll sie das Wasser über sich gießen, und daraufhin soll sie ein mit Moschus parfümiertes Tuch nehmen und sich damit reinigen.“ Asmaa' fragte dann: „Und wie soll sie sich damit reinigen?“ Er sagte dann: „Subhanallah (gepriesen sei Allah)! Du sollst dich damit reinigen!“ Daraufhin sagte 'Aischa: „Als würde sie dies verbergen (gemeint ist): „Du sollst den Spuren des Blutes folgen.““

Sie fragte ihn auch über Ganzkörperwaschung für den Zustand der Unreinheit und er antwortete: „Sie soll Wasser nehmen und sich damit auf beste Art und Weise reinigen, dann soll sie das Wasser über ihren Kopf gießen und ihn reiben/massieren, so dass sie ihre Haarwurzeln erreicht, dann soll das Wasser über sich gießen.“

Daraufhin sagte 'Aischa: „Wie wundervoll sind die Frauen der Ansar. Ihre Schamhaftigkeit hat sie nicht daran gehindert ihre Religion zu lernen.“

Somit hat er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zwischen der Ganzkörperwaschung für die Menstruation und der für den Zustand der Unreinheit in der Art des Massierens der Haare und der Verwendung von Parfüm unterschieden.

Die Aussage von 'Aischa: „Als würde sie dies verbergen“, bedeutet, dass sie dies mit einer leisen Stimme sagte, dass das der Angesprochene es hören konnte, aber nicht die Anwesenden.

Drittens:

Die Tasmiya (Bismillah sagen) bei der Gebets- und der Ganzkörperwaschung ist wünschenswert (mustahabb), nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Die Hanbaliten sagten, dass es obligatorisch sei.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Die Tasmiya ist, entsprechend der Rechtschule, obligatorisch, so wie es bei der Gebetswaschung ist, jedoch gibt es diesbezüglich keinen Überlieferungstext. Sie sagten aber, dass es bei der Gebetswaschung obligatorisch wäre und somit bei der Ganzkörperwaschung erst recht, da es eine größere Reinheit ist. Richtig aber ist, dass sie weder bei der Gebets- noch bei der Ganzkörperwaschung obligatorisch ist.“

Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“

Viertens:

Man muss bei der Ganzkörperwaschung den Mund spülen und Wasser in die Nase führen, so wie es in der Rechtschule der Hanafiten und Hanbaliten ist.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, indem er die Meinungsverschiedenheit diesbezüglich erklärte:

„Es gibt vier Meinungen der Gelehrten in Bezug auf das Mundspülen und Einführen des Wassers in die Nase:

1. Sie sind, sowohl bei der Gebets- als auch bei der Ganzkörperwaschung, eine Sunnah. Und dies ist unsere Meinung (Schafi'iten).

2. Sie sind obligatorisch, sowohl bei der Gebets- als auch bei der Ganzkörperwaschung, und eine Bedingung für die Gültigkeit davon. Und dies ist die bekannte Ansicht von Ahmad.

3. Obligatorisch für die Ganzkörperwaschung, jedoch nicht für die Gebetswaschung. Dies ist die Meinung von Abu Hanifa und seiner Gefährten.

4. Al-Istinschaq (das Einführen des Wassers in die Nase) ist obligatorisch bei der Gebetswaschung und bei der Ganzkörperwaschung, das Mundspülen aber nicht. Dies ist eine Überlieferung von Ahmad. Ibn Al-Mundhir sagte: „Und dies ist meine Meinung.““

Aus „Al-Majmu'“ (400/1), zusammengefasst.

Die stärkere Meinung aber ist die zweite, also dass sowohl das Mundspülen als auch Al-Istinschaq obligatorisch sind und dass sie für die Gültigkeit davon eine Bedingung sind.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

Unter den Gelehrten gibt es welche, die sagen, dass die Ganzkörperwaschung ohne die beiden ungültig ist, wie bei der Gebetswaschung.

Es wird auch gesagt, dass sie ohne die beiden gültig ist.

Richtig aber ist die erste Meinung, den Allah -erhaben ist Er-  sagte: „… dann reinigt euch.“ [Al-Maa'ida/6]

Und dies umfasst den gesamten Körper. Und Mund- und Naseninnere gehören zum Körper, den man reinigen muss. Deshalb ordnete der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dies in der Gebetswaschung an, da sie in der Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „… dann wascht euch das Gesicht“, [Al-Maa'ida:6] mit einbezogen waren. Wenn sie also zur Waschung des Gesichts gehören, was man in der Gebetswaschung reinigen muss, so sind sie auch in der Ganzkörperwaschung mit einbezogen, da die Reinheit darin noch stärker ist.“

Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“

Fünftens:

Wenn du in der Vergangenheit bei der Ganzkörperwaschung nicht deinen Mund gespült und Al-Istinschaq nicht vollzogen hast, weil du über das Urteil kein Wissen hattest oder dich auf eine Aussage gestützt hast, die es nicht verpflichtet, so ist deine Waschung gültig gewesen und dein Gebet, welche auf diese Ganzkörperwaschung aufgebaut war, ist auch gültig und du musst es nicht nachholen, da die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten über das Urteil diesbezüglich stark ist, wie bereits erwähnt.

Möge Allah allen den Erfolg für das verleihen, was Er liebt und womit Er zufrieden ist.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A