Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Er arbeitete als Bevollmächtigter für ein Unternehmen bei Banken, doch dann bereute er es. Er übergab dann die Arbeit an einer anderen Person und wies ihn darauf ein.

Frage

Ich arbeite für ein Unternehmen, das mit Banken Geschäfte macht, und ich war der Bevollmächtigte des Unternehmens bei den Banken. Alles Lob gebührt Allah, habe ich mich von dieser Tätigkeit abgewandt. Aber ich habe meine Arbeit bei den Banken an eine andere Person übergeben, die nun anstelle von mir mit der Bank interagieren wird. Wenn das, was ich getan habe, verboten ist, was ist dann meine Verantwortung? Und er arbeitet jetzt mit dem Wissen, das er von mir über den Umgang mit Banken erlernt hat.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn der Umgang mit konventionellen Banken darauf beschränkt ist, Geld auf ein laufendes Konto einzuzahlen, ohne dass dabei Zinsen anfallen, da es keine islamischen Banken gibt und Unternehmen dieses Einzahlungskonto benötigen, um ihr Geld zu sichern und Handel zu betreiben, dann gibt es daran keinen Einwand.

Wenn der Umgang jedoch auch verbotene Aktivitäten beinhaltet, wie direkte Kreditaufnahme von der Bank oder andere Formen, wie Kauf über die Bank, Eröffnung von Akkreditiven usw., dann ist dieser Umgang verboten und es ist niemandem gestattet, ihn auszuüben. Denn dies bedeutet gegenseitige Unterstützung bei Sünde und feindseligem Vorgehen sowie die Zeugenrolle beim Riba (Zinsen) und die Bestätigung dessen.

Allah -erhaben ist Er- sagte: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ [Al-Ma'idah:2]

Muslim (1598) berichtete über Jabir -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- diejenigen verfluchte, die Zinsen nehmen, die Zinsen geben, die Zeugen dafür sind und die Dokumente aufsetzen. Er sagte: „Sie sind alle gleich.“

Daher, wenn der Umgang des Unternehmens mit den Banken auf diese Weise erfolgt, hast du dich richtig verhalten, indem du dich von dieser Tätigkeit abgewandt haben. Wir bitten Allah, dass Er deine Reue annimmt. Allerdings hast du einen Fehler gemacht, indem du eine andere Person in diese Tätigkeit eingewiesen hast, denn es handelt sich hierbei um die Unterstützung und Hilfe bei Verbotenem. In diesem Fall ist es deine Pflicht, dieser Person das islamische Urteil in Bezug auf diese Angelegenheit zu erklären und sie zu beraten, verbunden mit der aufrichtigen Reue zu Allah -erhaben ist Er-. Wenn sie darauf reagiert, dann gebührt alles Lob Allah. Wenn sie nicht darauf reagiert, dann hast du deine Verantwortung erfüllt.

Wir bitten Allah für dich um Erfolg und Rechtleitung.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A