Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Allah hat befohlen, dass wir „A'udhu Billahi minasch Schaitanir Rajim“ bei der Quranrezitation aussprechen. So sagte Er -erhaben ist Er-: „Wenn du nun den Quran vorträgst, so suche Schutz bei Allah vor dem gesteinigten Satan.“ [An-Nahl:16]
Das Suchen von Zuflucht (Isti'adha) bedeutet, dass man sich an Allah vor jedem Übel wendet. So wird es gesagt, um Böses vom Menschen abzuwehren, als würde derjenige, der Zuflucht sucht, sagen: „Ich suche Hilfe bei Allah davor, dass der verfluchte Satan mich in meiner Religion und meinem weltlichen Leben schädigen, dass er mich von dem abhalten will, Du mir angeordnet hast, und mich zu dem anspornt, was Du mir verboten hast.“
Die Mehrheit der Gelehrten sind der Ansicht, dass „Isti'adha“ wünschenswert (mustahabb) und nicht verpflichtend (wajib) ist. Aus „Al-Mughni“ (2/145).
Andere sind der Ansicht, dass Isti'adha verpflichtend ist. Sie führen hierfür ebenfalls den Vers als Beweis an und sagen, dass der Imperativ auf die Verpflichtung (Wujub) hindeutet. Dies ist die Ansicht von Ibn Hazm und Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig sein- neigte zu ihr. Siehe: „Tafsir Ibn Kathir“ (1/14).
Das Ständige Komitee wählte die Ansicht, dass Isti'adha eine Sunnah sei. In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ steht: „Die Isti'adha ist eine Sunnah. So schadet es nicht, wenn man sie im Gebet unterlässt, egal ob absichtlich oder aus Vergessenheit.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah” (6/381).
Zweitens:
Die Formeln der Isti'adha sind:
- A'udhu Billahi minasch Schaitanir Rajim (Ich suche Zuflucht bei Allah vor dem verfluchten Satan).
- A'udhu Billahis Sami'il 'Alimi minasch Schaitanir Rajim (Ich suche Zuflucht bei Allah, Dem Allhörenden, Dem Allwissenden, vor dem verfluchten Satan).
- Bei der zweiten Formel wird noch: „Min Hamzihi wa Nafkhihi wa Nafthihi (vor seinem Ersticken, seinem Hochmut und seiner Dichtung).“ Siehe: „Tafsir Ibn Kathir“ (1/13).
Drittens:
Die Isti'adha wird im und außerhalb des Gebets gesprochen. Es genügt, dass sie im Gebet einmal in der ersten Gebetseinheit aufgesagt wird. Dies muss nicht in jeder Gebetseinheit getan werden.
Ibn Qudamah sagte: „Muslim überlieferte über Abu Hurairah, der sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte, wenn er von der zweiten Gebetseinheit aufgestanden ist, die Rezitation mit „Alhamdulillahi Rabbil 'Alamin“ zu eröffnen, und er schwieg nicht.“ Dies beweist, dass er weder das Bittgebet der Eröffnung des Gebets (Du'a Al-Istiftah) noch die Isti'iadha aufsagte. Was die Isti'adha angeht, gibt es unterschiedliche Überlieferungen von Ahmad darüber in jeder Gebetseinheit. So wurde von ihm überliefert, dass sie speziell für die erste Gebetseinheit aufgesagt wird. Und dies ist die Ansicht von 'Ata, Al-Hasan, An-Nakha'i und Ath-Thauri. Der Beweis dafür ist der Hadith von Abu Hurairah, und weil das Gebet ein Ganzes ist. Somit ist es, wenn man es im ganzen Gebet aufsagt, als würde man es einmal tun. Nach der zweiten Überlieferung soll man bei jeder Gebetseinheit die Isti'adha aufsagen. Dies ist die Ansicht von ibn Sirin und Asch-Schafi'i, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Wenn du nun den Quran vorträgst, so suche Schutz bei Allah vor dem gesteinigten Satan.“ Dies beinhaltet, dass die Isti'adha wiederholt werden soll, wenn die Quranrezitation wiederholt wird. Außerdem soll sie vor der Quranrezitation aufgesagt werden, weshalb sie wiederholt wird, wenn die Rezitation wiederholt wird, so wie es bei zwei Gebeten sein würde.“ Aus „Al-Mughni“ (2/216).
Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Sich auf einer einzigen Isti'adha zu beschränken ist richtiger.“ Aus „Zad Al-Ma'ad“ (1/242).
Asch-Schaukani sagte: „Die überlieferten Ahadith über das Suchen von Schutz beinhalten nur, dass es in der ersten Gebetseinheit getan werden soll. Somit ist es sicherer, wenn man sich auf das beschränkt, was in der Sunnah überliefert wurde. Dies ist, dass die Isti'adha nur vor der Quranrezitation der ersten Gebetseinheit aufgesagt wird.“ Aus „Nail Al-Autar“ (2/231).
Viertens:
Die Rechtsgelehrten waren sich darüber uneinig, wo die Isti'adha im Gebet aufgesagt werden soll. So sagten einige, dass sie nach der Quranrezitation aufgesagt werden soll, was aber eine schwache Ansicht ist.
Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Bekannt ist, worauf sich die Mehrheit der Gelehrten beruft, dass die Isti'adha vor der Quranrezitation aufgesagt werden soll, um den Einflüsterer von sich abzuwehren.“ Aus „Tafsir Al-Quran Al-'Adhim“ (1/13).
Al-Jassas sagte: „Die Ansicht desjenigen, der sagt, dass die Isti'adha aufgesagt werden soll, nachdem man die Quranrezitation im Gebet beendet hat, ist eine von der Norm abweichende Ansicht. Vielmehr wird die Isti'adha vor der Quranrezitation aufgesagt, um die Einflüsterungen des Satans bei der Rezitation zu negieren. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und Wir sandten vor dir keinen Gesandten oder Propheten, ohne dass ihm, wenn er etwas wünschte, der Satan in seinen Wunsch etwas dazwischengeworfen hätte. Aber Allah hebt auf, was der Satan dazwischenwirft.“ [Al-Hajj:52] So befiehlt deshalb Allah die Isti'adha vor der Rezitation aufzusagen.“ Aus „Ahkam Al-Quran“ (3/283).